Sicherheitshinweise für Studierende in der Reproduktionsmedizinischen Einheit

Laborgerätschaften

Reproduktionsmedizinische Einheit der Kliniken der Tierärztlichen Hochschule Hannover (OE 77)

Stand: 05.07.2023

 

A) Allgemeine Hinweise durch das Studierendensekretariat

Die zu Beginn des Studiums an Studierende ausgehändigten Merkblätter sind zu beachten:

1. Gesundheitsgefahr auf dem Hochschulgelände

2. Information für Studentinnen: Auswirkungen des Mutterschutzgesetzes

3. Erklärung zur Schweigepflicht der Studierenden

 

B) Spezielle Hinweise der Reproduktionsmedizinischen Einheit der Kliniken

Betreten der Stallungen und Funktionsräume durch Studierende

(1) Stallungen und Funktionsräume dürfen nur zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen der OE77, bei Vorliegen einer Tierpatenschaft oder mit Genehmigung des tierärztlichen Personals betreten werden.

(2) Vor Betreten von Stallungen sind etwaige Warnhinweise an den Stallungen und Außenzwingeranlagen zu beachten. Fragen hierzu beantwortet das tierärztliche Personal.

(3) Tierboxen sollen nur zu zweit betreten werden oder wenn eine zweite Person in der Nähe ist.

(4) Zwischen 19 Uhr abends und 7 Uhr morgens dürfen die Stallungen, Außenzwingeranlagen und Funktionsräume nur mit Genehmigung der diensthabenden MitarbeiterInnen betreten werden.

(5) Anweisungen des tierärztlichen und pflegerischen Personals ist unbedingt Folge zu leisten.

 

Schutzkleidung und Hygiene

(6) Infektionsgefahr: Kot, Harn, Blut, Speichel, Konjunktivalflüssigkeit, Exsudat, Sperma etc. sind potentiell infektiös.

(7) Stallungen dürfen nur in vollständiger und sauberer Schutzkleidung (feste Schuhe, möglichst mit Stahlkappe; Kittel) betreten werden. Über der Schutzkleidung darf keine weitere Kleidung getragen werden.

(8) Zwischen Kontakten zu verschiedenen Tieren oder Tiergruppen sind die Hände zu reinigen und zu desinfizieren.

(9) Nach Verlassen der Stallungen und vor weiterer Nutzung der Schutzkleidung in der Reproduktionsmedizinischen Einheit der Kliniken oder anderen Hochschuleinrichtungen müssen diese gewaschen werden. Getragene Schutzkleidung ist in schließenden Plastiktüten zu transportieren. Hände sind erneut zu reinigen und zu desinfizieren.

(10) Essen und Trinken ist in den Stallungen, Funktionsräumen sowie Laboren der Reproduktionsmedizinischen Einheit der Kliniken verboten. Es besteht ein generelles Rauchverbot in den Räumen der Hochschule sowie in den Tierhaltungsbereichen der Reproduktionsmedizinischen Einheit der Kliniken.

(11) Mensa, Cafeteria, andere Hochschulgebäude und der Sozialraum der OE77 dürfen nicht in Klinik-Schutzkleidung betreten werden. Das Verlassen des Hochschulgeländes darf nicht in Schutzkleidung erfolgen.

 

Umgang mit Arzneimitteln, Desinfektionsmitteln und anderen Gefahrstoffen

(12) Bei Fragen und Unklarheiten im Umgang mit Arznei- und Desinfektionsmitteln sowie anderen Gefahrstoffen wenden Sie sich bitte an das tierärztliche oder Labor-Personal.

(13) Beim Umgang mit Arznei- und Desinfektionsmitteln sowie anderen Gefahrstoffen sind die vom Hersteller bereitgestellten Warnhinweise zu befolgen. Bei Fragen und Unklarheiten wenden Sie sich bitte an das tierärztliche oder Labor-Personal.

(14) Haut- und Augenkontakt ist mit Arznei- und Desinfektionsmitteln (ausgenommen bereitgestellte Handdesinfektionsmittel) sowie anderen Gefahrstoffen zu vermeiden. Gegebenenfalls ist die Haut nach Kontakt gründlich zu reinigen. Die Reproduktionsmedizinische Einheit der Kliniken hält Augenduschen im Laborbereich bereit.

(15) Bei grobsinnlichen Abweichungen vom Normalzustand von Arznei- und Desinfektionsmitteln sowie anderen Gefahrstoffen wenden Sie sich bitte an das tierärztliche oder Labor-Personal.

(16) Scharfe und spitze Gegenstände (Injektionsnadeln, Skalpelle etc.) sind in den dafür vorgesehenen gelben Behältnissen („Kanülenabwurf“) zu entsorgen. Über im Stallbereich verlorene scharfe/spitze Gegenstände ist das tierärztliche Personal sofort zu verständigen.

 

Weitere Hinweise

 (17) Im Falle von Traumata/Verletzungen, auch sehr kleinen (z. B. Stich mit einer Injektionskanüle), ist dies in das in das Unfallbuch der Reproduktionsmedizinischen Einheit der Kliniken einzutragen. Das tierärztliche Personal ist dabei behilflich und zeichnet den Vorfall gegen.

(18) Zum Schutz werdender Mütter und des ungeborenen Lebens ist eine Teilnahme am Unterricht sowie eine Mitarbeit in der Einrichtung nur in begrenztem Umfang und nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Einrichtungsleitung möglich. Vermutete und bestätigte Schwangerschaften sind daher unverzüglich dem Studierendensekretariat der Hochschule und der Einrichtungsleitung bekanntzugeben. Die Information bleibt auf Wunsch vertraulich, soweit es für die Gewährleistung der Sicherheit der Studierenden möglich ist.

(19) Fotografieren und Filmen ist im Einrichtungsbereich nur mit Genehmigung der Einrichtungsleitung statthaft.