Gesellschaft der Freunde der TiHo

TiHo-Schild im Schnee

Die Gesellschaft der Freunde der Tierärztlichen Hochschule Hannover e.V. (GdF) besteht seit 1926 und hat heute fast 1.000 Mitglieder. Alumni, Studierende, Lehrende, Vertreter der Wirtschaft und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens kommen hier zusammen, um sich gemeinsam für die TiHo einzusetzen.

Durch Ihre Beiträge und Spenden fördern die Mitglieder die erfolgreiche Entwicklung der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover und tragen so dazu bei, dass in Hannover auch weiterhin Studierende zu hervorragenden Tierärztinnen und Tierärzten ausgebildet werden.

Die Freundesgesellschaft engagiert sich für

  • die Ausbildung des tiermedizinischen und wissenschaftlichen Nachwuchses
  • die Weiterbildung und Vernetzung von Tierärztinnen und Tierärzten
  • den internationalen Studierendenaustausch und
  • die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für das veterinärmedizinische Berufsfeld.

Die Gesellschaft der Freunde vergibt Stipendienan den tiermedizinischen Nachwuchs, fördert Kongressreisen von Promotions-Studierendenzur Präsentation der ersten Forschungsergebnisse und unterstützt internationale Studierende an der TiHo. Die TiHo-Akademie bietet mit finanzieller Unterstützung der Freunde jedes Semester unterschiedliche Workshops zu Themen wie Kommunikation, Zeitmanagement und Sprachen an. Auch die onlinebasierte Weiterbildung wird gefördert. Kulturell engagieren sich die Mitglieder der Freundeskreises, in dem sie beispeilsweise die Hörsaalkonzerte und die Big Band "Rocking Vets" unterstützen. Ein wichtiges Anliegen ist zudem, das Interesse und Verständnis für die vielfältigen Wissens- und Arbeitsgebiete der Veterinärmedizin in weite Kreise der Bevölkerung zu tragen.

Wenn auch Sie das Engagement und die vielfältigen Ziele der Gesellschaft der Freunde unterstützen möchten, sind Sie herzlich eingeladen, Mitglied zu werden.

Jetzt Mitglied werden!

Vorstand und Verwaltungsrat

Der Vorstand

  • Vorsitzende: Dr. Stefanie Klingeberg, prakt. Tierärztin, Vorsitzende Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit der Nds. Tierärztekammer, Vorstand Tierärzteversorgung Niedersachsen
  • Stellv. Vorsitzender: Prof. Dr. Klaus Osterrieder, Präsident der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover
  • Schatzmeister: Christian Blöhs, Deutsche Bank Wealth Management
  • Schriftführerin: Dr. Brigitte Thoms, LAVES, Veterinärinstitut Hannover

Weitere Mitglieder des Verwaltungsrates, Amtsperiode vom 01.01.2022 bis 31.12.2024

  • Prof. Dr. Gerhard Breves, ehemals Institut für Physiologie und Zellbiologie
  • Prof. Dr. Carsten Gissel, ehemals Gissel-Institut f. Bakteriologie und Hygiene
  • Harald Greiner, Ludwig Bertram GmbH - MEDVET
  • Prof. Dr. Sabine Kästner, Klinik für Kleintiere, TiHo
  • Dr. Marcus Langen, Dr. Berns Laboratorium GmbH & Co. KG
  • Prof. Dr. Norbert Mencke, Vetoquinol GmbH, DACH Ismaning
  • Manfred Middendorff, Middendorff Consulting
  • Prof. Prof. h. c. Dr. Ursula Siebert, Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung, TiHo
  • Vertreter/innen des Vorstands des AStA

Vertreter/innen der Professorenschaft (per Senatswahl vom 25.04.2023)

  • Prof. Dr. Karsten Feige, Klinik für Pferde, TiHo
  • Prof. Dr. Christiane Pfarrer, Anatomisches Institut, TiHo

Satzung

Satzung der Gesellschaft der Freunde der Tierärztlichen Hochschule Hannover e.V.

§ 1  Name, Sitz
Der Verein führt den Namen: Gesellschaft der Freunde der Tierärztlichen Hochschule Hannover e.V.  Er hat seinen Sitz in Hannover und ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes Hannover - Register-Nr.  3180 - eingetragen.

§ 2 Aufgaben und Ziele
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Forschung und Lehre, insbesondere die Ausbildung der Studierenden sowie die Fort- und Weiterbildung an der Tierärztliche Hochschule Hannover durch Beschaffung von Mitteln.

  • Die Finanzierung stellt sie durch Mitgliedsbeiträge und Spenden sicher.
  • Die Gesellschaft will außerdem durch engen Kontakt zu den verschiedensten Berufszweigen das Verständnis für das international aufgestellte Wissens- und Arbeitsgebiet der Veterinärmedizin und damit auch für die Aufgaben der Tierärztlichen Hochschule Hannover (University of Veterinary Medicine Hannover) in alle Kreise der Bevölkerung tragen.
  • Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwandt werden.
  • Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft.
  • Es darf keine Person durch Ausgaben oder unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  • Die Gesellschaft ist selbstlos tätig.
  • Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  • Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

§ 3 Mitgliedschaft
Mitglied der Gesellschaft der Freunde der Tierärztlichen Hochschule können natürliche und juristische Personen werden. Juristische Personen benennen auf Verlangen der Gesellschaft der Freunde der Tierärztlichen Hochschule einen Vertreter, der ihre Rechte wahrnimmt. Die Beitrittserklärung ist gegenüber der Gesellschaft der Freunde der Tierärztlichen Hochschule schriftlich abzugeben. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

Die Mitgliedschaft endet durch Tod oder durch Austritt.

Der Austritt ist der Gesellschaft schriftlich mitzuteilen. Er wird mit Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres wirksam. Die Mitgliedschaft erlischt, wenn trotz Aufforderung der Jahresbeitrag nicht gezahlt wird.

Der von der Hochschulleitung der Tierärztlichen Hochschule Hannover herausgegebene TiHo-Anzeiger ist das offizielle Mitteilungsorgan der Gesellschaft.

§ 4 Organe
Die Angelegenheiten der Gesellschaft besorgen

  1. die Mitgliederversammlung
  2. der Verwaltungsrat
  3. der Vorstand.

§ 5 Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung wird mindestens einmal jährlich vom Vorsitzenden der Gesellschaft unter Festsetzung von Ort und Zeit einberufen. Sie kann als Präsenzveranstaltung oder als digitale Veranstaltung (Hybrid-Veranstaltung (Kombination von Präsenz- und Online-Versammlung) oder ausschließlich Online-Veranstaltung) durchgeführt werden. Der Vorstand gibt die Form bei der Einladung bekannt.

Alle nachfolgenden Bestimmungen zur Mitgliederversammlung gelten gleichermaßen für Versammlungen in Präsenz oder als digitale Veranstaltung.

Die Einladung erfolgt unter Bekanntgabe der Tagesordnung mit einer Frist von zwei Wochen. Die Mitgliederversammlung beschäftigt sich mit:

  • Entgegennahme des Jahresberichtes über das abgelaufene Geschäftsjahr
  • Entgegennahme der Jahresrechnung und Entlastung von Vorstand und Verwaltungsrat nach Verlesen des Berichtes der Kassenprüfer
  • Bewilligung laufender und außerordentlicher Ausgaben
  • Wahl des Verwaltungsrates und zweier Rechnungsprüfer
  • Berichten, Verhandlungen und Beschlussfassungen in Angelegenheiten der Gesellschaft.

Zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist jedes Mitglied berechtigt. Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der Versammlungsteilnehmer beschlussfähig. Eine Vertretung ist nicht zulässig.

Abstimmungen erfolgen offen, es sei denn, ein Viertel der Anwesenden verlangt geheime Abstimmung. Es genügt die einfache Stimmenmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Über alle Beschlüsse der Mitgliederversammlung und der anderen Organe der Gesellschaft ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.

§ 6 Der Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat besteht aus mindestens 12 Personen, die Mitglieder der Gesellschaft sein müssen und von der Mitgliederversammlung gewählt werden. Außerdem müssen dem Verwaltungsrat stets der höchste Repräsentant der Hochschule sowie zwei ordentliche Professorinnen/ Professoren angehören, die vom Senat gewählt werden.

Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden für drei Jahre gewählt.

Der Verwaltungsrat bereitet in Abstimmung mit dem Vorstand die jährliche Mitgliederversammlung vor. Er tagt mit einer Ladungsfrist von 2 Wochen einmal jährlich in Verbindung mit der Mitgliederversammlung. Eine Einberufung ist ferner nach Ermessen des Vorsitzenden jederzeit möglich. Zur Gültigkeit der Beschlüsse des Verwaltungsrates ist die Mitwirkung von mindestens 8 Mitgliedern erforderlich. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Im Übrigen gilt § 5 entsprechend.

§ 7 Vorstand
Der Verwaltungsrat wählt aus seiner Mitte den Vorstand, deren Vorsitzende/ dessen Vorsitzender gleichzeitig Vorsitzende/ Vorsitzender des Verwaltungsrates ist.

Dem Vorstand gehören an:

  • die/ der Vorsitzende
  • die/ der stellvertretende Vorsitzende
  • die Schatzmeisterin/ der Schatzmeister
  • die Schriftführerin/ der Schriftführer

Die/ der stellvertretende Vorsitzende ist der jeweilige höchste Repräsentant der Tierärztlichen Hochschule Hannover. Die Wahldauer des Vorstandes beträgt 3 Jahre. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vor Ablauf der Wahlzeit aus, so wählt der Verwaltungsrat ein neues Vorstandsmitglied für den Rest der Wahlzeit.

Der Vorstand führt die Geschäfte nach Maßgabe des Verwaltungsrates und der Mitgliederversammlung. Er bereitet gemeinsam mit dem Verwaltungsrat die Mitgliederversammlung vor. Bei der Erledigung der laufenden Geschäfte bedient sich der Vorstand der Geschäftsführerin/ des Geschäftsführers. Die Schatzmeisterin/ der Schatzmeister ist für die Kassenführung verantwortlich.

§ 8 Geschäftsstelle, Geschäftsführung
Für die Durchführung der laufenden Geschäfte der Gesellschaft wird eine Geschäftsstelle an der Tierärztlichen Hochschule Hannover eingerichtet. Der Vorstand bestellt eine Geschäftsführerin/ einen Geschäftsführer und ggf. weitere Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter. Ihre Aufgaben und Befugnisse werden vom Vorstand arbeitsvertraglich geregelt.

§ 9 Vertretung der Gesellschaft
Die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Gesellschaft Dritten gegenüber erfolgt in allen Angelegenheiten durch die Vorsitzende/ den Vorsitzenden der Gesellschaft oder die Stellvertreterin/ den Stellvertreter

Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind die/ der Vorsitzende und die Stellvertreterin/ der Stellvertreter.

§ 10 Ehrenmitgliedschaft
Zu Ehrenmitgliedern kann die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Verwaltungsrates Personen ernennen, die sich hervorragende Verdienste um die Gesellschaft erworben haben. Das Entsprechende gilt für die Vorsitzende/ den Vorsitzenden. Die Ehrenvorsitzenden und Ehrenmitglieder haben alle Rechte der Vereinsmitglieder ohne deren Pflichten.

§ 11 Abstimmungen
Bei Abstimmungen entscheidet, wenn nichts anderes bestimmt ist, die einfache Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Im Falle der Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/ des Vorsitzenden. Im Übrigen gilt § 5 entsprechend.

§ 12 Geschäftsjahr und Prüfungen
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Zur Prüfung der Rechnung des laufenden Jahres und der Kassenführung wählt die Mitgliederversammlung zwei Rechnungsprüferinnen/ Rechnungsprüfer.

§ 13 Regelungen zum Datenschutz
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten zum Zwecke der Mitgliederbetreuung und -verwaltung und der Erreichung der Vereinsziele gemäß Art. 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe b DSGVO für die Dauer der Vereinszugehörigkeit und bis zu sechs Monate danach. Gesetzliche Speicherpflichten bleiben davon unberührt.

Detaillierte Informationen über die Regelungen in diesem Paragraphen hinaus werden in einer Datenschutzordnung festgehalten.

Mit dem Betritt eines Mitgliedes nimmt der Verein alle für die Mitgliedschaft im Verein relevanten Daten (Vor- und Nachname, Titel, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail, Tätigkeitsfeld, Examens- bzw. Abschlussjahr, Promotionsjahr und bei SEPA-Lastschrift Bankverbindung) auf. Jedem Vereinsmitglied wird eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor dem Zugriff Dritter geschützt.

Die Mitglieder haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Datenübertragbarkeit, Einschränkung der Weiterleitung Ihrer Daten an Dritte, Widerruf und Widerspruch im Sinne der DSGVO. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche in einer anderen Weise verletzt worden sind, wenden Sie sich gern an: Gesellschaft der Freunde der Tierärztlichen Hochschule Hannover e.V., Geschäftsführung, Bünteweg 2, 30559 Hannover, Tel.: 0511-953-8093, E-Mail: gdf@tiho-hannover.de oder an die zuständige Aufsichts-behörde.

§ 14 Satzungsänderung und Auflösung
Beschlüsse des Verwaltungsrates über Änderung der Satzung sowie über die Auflösung der Gesellschaft bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung, und zwar mit zwei Drittel der abgegebenen Stimmen.

§ 15 Auflösung und Vermögensverwendung
Im Falle der Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Gesellschaft an die Tierärztliche Hochschule Hannover, die es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

§ 16
Die neu gefasste Satzung tritt mit sofortiger Wirkung an die Stelle der Satzung vom 02. November 2001.

Hannover, den 15.06.2022

Spendenkonto

Gesellschaft der Freunde der Tierärztlichen Hochschule Hannover e. V.
Deutsche Bank Hannover
IBAN: DE89 2507 0070 0023 0375 00
BIC: DEUTDE2HXXX

Vereinfachter Zuwendungsnachweis

Spenden und Mitgliedsbeiträge bis 300 EUR

Vereinfachter Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 2 Nr. 2 b) EStDV(Download, PDF)

Neuigkeiten aus der GdF: Drei PhD-Stipendien in 2024/25

Die Gesellschaft der Freunde der TiHo bewilligt für die Förderperiode 2024/25 drei einjährige PhD-Stipendien. Gefördert werden die drei Nachwuchs-Wissenschaftlerinnen:

  • Maria Teresa Diaz Santamaria, Institut für Pharmakologie, Toxikologie und Pharmazie, Betreuerin: Prof. Dr. Franziska Richter Assencio
  • Armina Richter, Institut für Biochemie und Research Center for Emerging Infections and Zoonoses, Betreuerin: Prof. Dr. rer. nat. Maren von Köckritz-Blickwede
  • Kseniia Bocharova, Klinik für Kleintiere, Betreuer: Prof. Dr. Holger Volk

Geschäftsstelle

Gesellschaft der Freunde der TiHo e. V.
Bünteweg 2, 30559 Hannover
Tel.: +49 511 953-8093
Fax: +49 511 953-82 8093
gdf@tiho-hannover.de

Lageplan zum Download

Wegbeschreibung Geschäftsstelle, TiHo-Tower, 4. Etage

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Vom Hauptbahnhof mit den U-Bahn-Linien 1 (Richtung Laatzen/Sarstedt), 2 (Richtung Rethen) oder 8 (Richtung Messe/Nord) zwei Stationen bis zum Aegidientorplatz fahren. Am Aegidientorplatz umsteigen und mit der Linie 6 (Richtung Messe/Ost) bis zur Haltestelle Bünteweg/Tierärztliche Hochschule fahren. Die Haltestelle befindet sich direkt vor dem Verwaltungsgebäude (TiHo-Tower, Bünteweg 2) der Hochschule.

Anreise mit dem Auto

von Norden/Westen/Osten

Auf dem Messeschnellweg (A37) Richtung Süden (Messe) fahren und an der Ausfahrt Bult den Schnellweg verlassen. Danach links abbiegen und dem Straßenverlauf Richtung Bemerode folgen. Der Bünteweg zweigt hinter der Eisenbahnunterführung nach links ab. Der TiHo-Tower befindet sich an der Ecke Bemeroder Straße/Bünteweg.

von Süden

Auf dem Messeschnellweg (A37) Richtung Celle an der Ausfahrt Bult rechts Richtung Bemerode abbiegen. Der Bünteweg zweigt hinter der Eisenbahnunterführung nach links ab. Der TiHo-Tower befindet sich an der Ecke Bemeroder Straße/Bünteweg.