Hörsaal ovales Theater

Verfahren für auswärtige Bewerberinnen und Bewerber

Die Habilitation dient als Nachweis für eine herausgehobene Befähigung zu selbstständiger wissenschaftliche Forschung und qualifizierter selbstständiger Lehre. Durch die Habilitation wird die Venia legendi für ein bestimmtes wissenschaftliches Fachgebiet, das an der Tierärztlichen Hochschule Hannover vertreten ist und Studium und Lehre in der Tiermedizin oder den biologischen Studiengängen wesentlich mit trägt, erworben und die Rechtsstellung einer Privatdozentin oder eines Privatdozenten an dieser Hochschule begründet.

Der Habilitationsantrag wird bei der Präsidentin oder dem Präsidenten der TiHo schriftlich eingereicht. Für Bewerberinnen oder Bewerber, die nicht an der TiHo tätig sind, wird vor in der Regel in Jahr vor der Antragstellung ein Mentorat vorgeschaltet. Hierfür muss sich die auswärtige Bewerberin oder der Bewerber zwecks Einsetzung des Mentorats mit den ständigen Mitgliedern der Habilitationskommission schriftlich in Verbindung setzen.

Das weitere Verfahren kann der Habilitationsordnung entnommen werden. 

Habilitationsordnung

Ansprechpartnerin

Andrea Widdel-Bigdely
Sekretärin; Assistentin im Präsidialbüro
Telefon
+49 511 953-8011
Fax
+49 511 953-82 8011