Die Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover

Mit der Überarbeitung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) im Jahr 2002 ermöglichte es die damalige Niedersächsische Landesregierung den Hochschulen, eine neue Rechtsform zu wählen. Die TiHo nahm diese Chance wahr und der Senat der TiHo entschied am 1. Oktober 2002 mit großer Mehrheit, die Überführung der Hochschule in die Trägerschaft einer Stiftung zu beantragen. Nach der Zustimmung des Landtages war der Weg der TiHo zu mehr Autonomie und Gestaltungsfreiheit geebnet. So wird die Hochschule fortan zwar unverändert vom Land Niedersachsen finanziell unterstützt, sie hatte aber an Entscheidungsfreiheit dazu gewonnen – zum Beispiel in der Finanz- und Wirtschaftsführung oder der Berufung von neuen Professorinnen und Professoren.

Geleitet wird die Stiftung von einem siebenköpfigen Stiftungsrat. Er setzt sich aus fünf ehrenamtlichen Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur, einem Vertreter des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK) und einem Verteter aus dem Senat der TiHo zusammen. Der Stiftungsrat berät die Hochschule, beschließt Stiftungsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung und überwacht die Präsidiumstätigkeiten. Zudem hat er folgende Aufgaben:

  • Ernennung oder Bestellung und Entlassung der Mitglieder des Präsidiums der Hochschule,
  • Entscheidung über Veränderung und Belastung des Grundstockvermögens sowie die Aufnahme von Krediten,
  • Zustimmung zum Wirtschaftsplan,
  • Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Präsidiums,
  • Feststellung des Jahresabschlusses sowie Entlastung des Präsidiums der Stiftung,
  • Zustimmung zur Gründung von Unternehmen oder zur Beteiligung an Unternehmen durch die Stiftung,
  • Rechtsaufsicht über die Hochschule sowie
  • Beschluss von Änderungen der Stiftungssatzung sowie Erlass, Änderung und Aufhebung anderer Satzungen der Stiftung.