TiHo-Fonds für Gleichstellung

verschiedene Euro- und Centmünzen

Die Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover hat einen internen Mittelpool von 153.400 € p. a. eingerichtet, durch den auf Antrag Maßnahmen zur Verwirklichung der Gleichstellung nach § 3 Abs. 3 NHG finanziell unterstützt werden können.

Dazu zählen beispielsweise:

Förderung der Qualifizierung von Frauen durch

  • Fort- und Weiterbildungsangebote
  • Habilitationsförderung (Ursula-Weigt-Programm)
  • Kontaktreisen für promovierte Wissenschaftlerinnen
  • Einzelcoaching für promovierte Wissenschaftlerinnen
  • Weiterbildungsmaßnahmen für promovierte Tierärztinnen

Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Studium/Beruf und Familie

  • Reisekostenförderung für Wissenschaftler*innen mit Familienverantwortung
  • Bezuschussung der Kinderferienbetreuung für schulpflichtige Kinder bis 12 Jahre.
  • Unterstützung bei der Einarbeitung vor oder nach einer Beurlaubung, z. B. durch Fortbildungskurse oder Bezahlung einer Vertretungskraft während der Einarbeitungsphase.
  • Einarbeitungsstellen zur Unterstützung nach Rückkehr aus Elternzeit oder Beurlaubung aus familiären Gründen

Über die Mittelverteilung gemäß Gleichstellungsplan entscheidet die Kommission für Gleichstellung selbstständig. 

Eine Möglichkeit der Förderung besteht nur für Mitglieder der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover.
Anträge müssen grundsätzlich 2-3 Monate vor Inanspruchnahme der zu bewilligenden Mittel der Kommission für Gleichstellung zugestellt werden.

Wenn Sie Interesse an dieser Förderungsmöglichkeit haben oder einfach nur darüber auf dem Laufenden bleiben wollen, schauen Sie öfter auf diesen Seiten vorbei oder erkundigen sich im Gleichstellungsbüro.

Formulare zur Beantragung von Förderung

Fördermaßnahmen

Gleichstellungsplan

Vorsitzende der KfG

Prof. Dr. Franziska Richter Assencio
Direktorin
Telefon
+49 511 953-8720

Geschäftszimmer

Martina Rutkowski
Assistenz; Gleichstellungsbüro
Telefon
+49 511 953-7981
Fax
+49 511 953-82 7981