Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt

Würfel mit Aufschrift: No!

Informationen zum Umgang mit sexualisierter Diskriminierung und Gewalt

An der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover werden sexualisierte Diskriminierung und Gewalt nicht akzeptiert und nicht bagatellisiert!

Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt stellen in allen gesellschaftlichen Bereichen ein überwiegend tabuisiertes und oftmals unterschätztes Problem dar. Hochschulen als Arbeits- und Ausbildungsstätten sind diesbezüglich leider keine Schutzräume.
Die TiHo fördert die gleichberechtigte und vertrauensvolle Zusammenarbeit der  Beschäftigten und Studierenden. Sie legt Wert auf eine an­genehme Ar­beitsatmosphäre, in der die Persönlichkeits­rechte aller Mitglieder und Angehörigen der Hochschule mit ihren in­dividuellen Persönlich­keitsgrenzen aner­kannt und geachtet werden.

Was ist sexualisierte Diskriminierung?

Unter den Begriff der sexualisierten Diskrimi­nie­rung im Sinne des Allgemeinen Gleichbe­rechti­gungsgesetzes fällt jedes sexuell ge­prägte Ver­halten (sei es direkt oder indirekt, verbal oder non­verbal), das als beleidigend, herabwürdigend, de­mütigend oder als Gewalt empfunden wird und un­erwünscht ist!
Sexualisierte Diskriminierungen erzeugen ein un­würdiges Arbeitsklima. Dies gilt besonders auch für Handlungen, die sich nicht an Ein­zelne richten, z. B. das Aufhängen von Nackt­fotos, das Erzählen obszöner Witze, das Ver­senden von E-Mails mit sexistischem Inhalt oder das öffentliche Anschauen von pornogra­phischen Bildern im Internet.
Studien belegen, dass fast jede Frau im Laufe ih­res Ausbildungs- und Erwerbslebens Formen von sexualisierter Anmache erlebt, z. B. taxie­rende Blicke, Anstarren und Hinterherpfeifen, scheinbar zufällige Körperberührungen, an­zügliche Witze oder konkrete Aufforderungen zu sexuellen Hand­lungen unter Drohung. Aber auch Männer sind vor derlei Eingriffen in ihre Persönlichkeitssphäre nicht gefeit.

Unterstützung
Zur vertraulichen Beratung können sich die Be­troffenen an die Gleichstellungsbeauftragte, den Personalrat, den Betriebsarzt und Studierende auch an die Vertrauensdozierenden oder die Psychologisch- Therapeutische Be­ratungsstelle (ptb) wenden.
Bei massiven tätlichen Übergriffen sollte sofort die Polizei eingeschaltet werden.

Die Ansprechpersonen beraten Sie gerne:

  • wenn Sie selbst sexualisierte Diskriminie­rung oder sexualisierte Gewalt erfahren ha­ben
  • wenn Sie sich nicht sicher sind, ob das Er­lebte sexualisierte Diskriminierung oder se­xualisierte Gewalt ist
  • wenn Sie sexualisierte Diskriminierung oder sexualisierte Gewalt beobachtet haben.
  • wenn Sie sich unsicher sind ob Sie, bewusst oder unbewusst, selbst andere Personen belästigen
  • wenn Sie sich als Führungskraft, Kolle­gin/Kollege, Kommilitonin/Kommilitone, Freundin/Freund oder wachsame  Person über Möglichkeiten der Prävention und In­tervention informieren wollen
  • wenn Sie Kontaktdaten von Beratungsstel­len in Ihrer Nähe benötigen.
  • wenn Sie (Früh)formen von sexualisierter Diskriminierung am Arbeitsplatz als psychi­sche Belastung erleben

Auf Wunsch können Sie sich anonym beraten las­sen. Die Ansprechpersonen dürfen aufgrund ihrer Schweigepflicht in Ihrer Angelegenheit nur dann aktiv vorgehen, wenn Sie eingewilligt haben.

Was können Sie tun?

als Betroffene oder Betroffener

Versuche, Übergriffe zu ignorieren, scherz­haft damit umzugehen oder die belästi­gende Per­son zu meiden, bringen häufig nicht den ge­wünschten Erfolg. Erfolgreicher ist in den meisten Fällen eine direktere und offensivere Gegenwehr:

  • Verbitten Sie sich jegliche Art von sexu­ali­sierten Anzüglichkeiten!
  • Notieren Sie sich den Vorfall mit Da­tum, Namen, Ort und möglichen Zeu­gen.
  • Sagen Sie, dass Sie sich bei einer Wie­der­holung beschweren werden.
  • Beschweren Sie sich!

... als Kollegin oder Kollege

  • Machen Sie deutlich, dass Sie das über­grif­fige Verhalten eines Kolle­gen/einer Kollegin unangemessen fin­den.
  • Wenn sich Betroffene an Sie wenden, ist vor allen Dingen Vertraulichkeit zu wahren.
  • Überlegen Sie gemeinsam, welche Per­so­nen und Institutionen Sie hier unter­stützen können. Nutzen Sie die Kon­taktdaten die­ses Flyers.

Sie können sich an Gleichstellungs­beauf­tragte, Personalrat oder Betriebs­arzt wen­den. Alle diese Personen sind zur Ver­schwiegenheit verpflichtet.

Infoflyer

 

Ansprechpersonen

Gleichstellungsbeauftragte

Dr. Beate Pöttmann
Personalentwicklung; stellv. Gleichstellungsbeauftragte
Telefon
+49 511 953-8012
Fax
+49 511 953-82 8012

Vertrauensdozentin

Prof. Dr. Franziska Richter Assencio
Direktorin
Telefon
+49 511 953-8720

Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte

Dr. Katharina Deichsel
International Office
Telefon
+49 511 953-8092
Fax
+49 511 953-82 8092

Vertrauensdozent

Prof. Dr. Ralph Brehm
Universitätsprofessor
Telefon
+49 511 856-7215
Telefon
+49 511 856-7212

Personalrat

Birgitt Mendig
Personalratsvorsitzende; Suchtberatung
Telefon
+49 511 953-8045
Telefon
+49 511 953-7760
Fax
+49 511 953-82 8045

Betriebsarzt

Dr. Michael Glüer
Betriebsarzt
Telefon
8150
Telefon
7401
Mobil
+49 172 5134414
Fax
+49 5031 15467

Psychologisch-Therapeutische Beratung für Studierende (ptb)

Psychologisch-Therapeutische Beratung für Studierende (ptb)
Im Moore 13
30167 Hannover
Tel.: +49 511 762 -3799
info@ptb.uni-hannover.de

Beratungsstellen in Hannover

hier finden Sie eine Liste mit verschiedenen Beatungsstellen in Hannover:

Beratungsstellen

Beratungsstellen in  der Region Hannover

Die Angebote in der Region Hannover hat Team Gleichstellung der Region Hannover in einem Flyer zusammengefaßt und thematisch gegliedert.

Beratungsstellen

Logo Diakonisches Werk Hannover

Externe Beratungen für Beschäftigte der TiHo

Die Dienststelle hat einen Vertrag zur psychosozialen Beratung („Beratung in Lebenskrisen“) mit dem Evangelischen Beratungszentrum-Diakonisches Werk Hannover (Oskar-Winter-Straße 2) abgeschlossen.

Lassen Sie sich professionell von Fachleuten aus der Evangelischen Beratungsstelle beraten. Die Kolleginnen und Kollegen der Beratungsstelle sind zur Verschwiegenheit verplichtet.Die Bestimmungen der Schweigepflicht und des Datenschutzes werden strikt eingehalten.

Eine Beratung ist unabhängig von Ihrer Konfession.

Bei unserem Betriebsarzt Herrn Dr. Glüer oder beim Personalrat erhalten Sie einen Gutschein für drei Beratungen. Diese Beratungen sind für Sie kostenlos.

Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen 08000116016

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Betroffene Frauen können sich an das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ wenden. Als erstes bundesweites Beratungsangebot unterstützt es rund um die Uhr, kostenlos und vertraulich Frauen, die von psychischer und/oder physischer Gewalt betroffen sind – barrierefrei und in 15 Sprachen. Mehr als 60 qualifizierte Beraterinnen sind unter der Rufnummer 08000 116 016 sowie per E-Mail und im Chat auf www.hilfetelefon.de erreichbar und stehen auch Angehörigen, Freundinnen und Freunden sowie Fachkräften zur Verfügung.

Männerhilfetelefon

Hilfetelefon "Gewalt an Männern"

Auch Männer erleben oder haben Gewalt erlebt – in ihrer Partnerschaft, auf der Straße, in Institutionen oder in ihrer Kindheit.

Beim Männerhilfetelefon gibt es insgesamt 15 Mitarbeiter, die verteilt über drei Bundesländer montags bis donnerstags von 8 bis 20 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr beraten – per Telefon unter der 0800 123 99 00, per E-Mail und Chat auf www.maennerhilfetelefon.de. Die Beratungen erfolgen vertraulich und auf Wunsch anonym.