Kommission für Gleichstellung
Die Kommission für Gleichstellung (KfG) ist eine so genannte 'Ständige Senatskommission' (NHG §42(1)). Die KfG erarbeitet für die Hochschulleitung und den Senat Vorschläge zur Umsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern. Die Arbeitsaufträge erteilt der Senat auf Vorschlag der Gleichstellungsbeauftragten.
Am 04.06.2024 hat der Senat der TiHo einstimmig und im Einvernehmen mit dem Präsidium die 5. Fortschreibung des Gleichstellungsplans mit einer Laufzeit bis 31.12.2027 verabschiedet. Aufgrund des Beitritts der TiHo zur Charta der Vielfalt im Mai 2021 hat die KfG in der vorliegenden Fassung das Tätigkeitsspektrum um weitere Diversitätsaspekte erweitert. Das Feld der Gleichstellungarbeit an der TiHo ist nun über die gesetzlichen Vorgaben hinaus breiter aufgestellt.
Als ständige Aufgabe gehört seitdem die Beratung über die Verwendung des TiHo-Fonds für Gleichstellung für Maßnahmen zur Verwirklichung der Gleichstellung zu den Aktivitäten der Kommission.
Neben solchen 'Großaufträgen' setzt sich die Kommission aber auch für 'kleinere' Anliegen ein. Alle Personen, die an unserer Hochschule arbeiten oder studieren können sich an sie wenden, um auf Missstände hinzuweisen oder um Ideen und Verbesserungsvorschläge einzubringen.