Kommission für Gleichstellung
Die Kommission für Gleichstellung (KfG) ist eine so genannte 'Ständige Senatskommission' (NHG §42(1)). Die KfG erarbeitet für die Hochschulleitung und den Senat Vorschläge zur Umsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern. Die Arbeitsaufträge erteilt der Senat auf Vorschlag der Gleichstellungsbeauftragten.
Im September 2021 wurde die vierte Fortschreibung des Gleichstellungsplansdurch die KfG zum Abschluss gebracht und durch den Senat verabschiedet.
Als ständige Aufgabe gehört seitdem die Beratung über die Verwendung des TiHo-Fonds für Gleichstellung für Maßnahmen zur Verwirklichung der Gleichstellung zu den Aktivitäten der Kommission.
Neben solchen 'Großaufträgen' setzt sich die Kommission aber auch für 'kleinere' Anliegen ein. Alle Personen, die an unserer Hochschule arbeiten oder studieren können sich an sie wenden, um auf Missstände hinzuweisen oder um Ideen und Verbesserungsvorschläge einzubringen.