bunte Sprechblasen

Geschlechtergerechte Sprache

Sprache bildet gesellschaftliche Strukturen ab und prägt unsere Wahrnehmung. Deshalb sollte sie eindeutig sein und alle Menschen einschließen. Ein sensibler Sprachgebrauch trägt aktiv zur Gleichberechtigung der Geschlechter und zu einer wertschätzenden Ansprache bei.

Das Grundgesetz, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wie andere normative Grundlagen verlangen explizit die Gleichstellung der Geschlechter und zahlreiche Beschlüsse dienen dazu, die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu verwirklichen. Dazu gehört auch die Gleichbehandlung der Geschlechter in der Rechtssprache, denn ein geschlechtergerechter Sprachgebrauch, der Frauen und Männer explizit nennt, gezielt anspricht, wertfrei bezeichnet und somit wahrnehmbar macht, ist ein wichtiger Schritt zur Realisierung von Gleichstellung und Chancengleichheit.

Bereits am 27. Februar 1989 ist das Gesetz zur Förderung der Gleichstellung der Frau in der Rechts- und Verwaltungssprache verkündet worden. Das Niedersächsische Landesministerium hat dazu am 09.07.1991 einen „Beschluss über Grundsätze für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Rechtssprache“  gefasst: Beschluss d. Landesministeriums vom 9.Juli 1991 - MJ - 1030 - 203.50 (Nds.MBl. S.911):
Benennung beider Geschlechter, sprachliche Form: „In der Rechtssprache sollen im Regelfall beide Geschlechter benannt werden. Das gilt für  Rechtsvorschriften ebenso wie für Verwaltungsvorschriften. Zur Benennung beider Geschlechter werden nur voll ausgeschriebene Parallelformulierungen verwendet. Die Bezeichnungen für Frauen und Männer werden durch "und" oder "oder" verbunden. Das Wort "beziehungsweise" und die Zusammenstellung "und/ oder" sollen nicht benutzt werden. Die weibliche Bezeichnung wird der männlichen vorangestellt.“

Seit Dezember 2018 ist die Geschlechtervielfalt durch die Änderung des Personenstandsgesetzes mit der Einführung der Geschlechtsbezeichnung „divers“ rechtlich verankert (Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben vom 18. Dezember 2018 (BGBl. I Seite 2635)). Stellenanzeigen, Formulare und Briefverkehr werden entsprechend formuliert.

Leitfäden geschlechtergerechte Sprache

Zahlreiche Hochschulen haben bereits Hinweise, Empfehlungen und Beispiele für die Umsetzung einer geschlechtergerechten Sprache aufbereitet.
Eine Zusammenstellung findet sich auf der Seite der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen in Niedersachsen (lakog).

Auswahl weiterführender Informationen:

Informationen zur Anwendung geschlechtergerechter Sprache bietet u. a. die Gesellschaft für deutsche Sprache e. V. .

https://geschicktgendern.de/
Die Seite gibt Tipps für das gendergerechte Schreiben. Auf der Seite findet sich zudem ein Genderwörterbuch, in dem gendergerechte Lösung aufgeführt werden.

https://www.genderator.app/
Der Genderator ist ein Wörterbuch, das alle Varianten gendergerechter Bezeichnungen auflistet und schlägt für viele Einträge auch Umformulierungen vor. Eine Entscheidungshilfe für geeignete gendergerechte Formulierungen bietet außerdem der Gender-Assistent. Das maskuline Wort Genderator bezeichnet übrigens einen Automaten und keine Person und muss daher nicht gegendert werden.

https://www.genderleicht.de/
Das Webportal genderleicht.de wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Das Genderleicht-Team schreibt über den aktuellen Stand der Sprachforschung zum Thema gendergerechte Sprache, außerdem werden Anwendungsbeispiele und Tools für die tägliche Arbeit vorgestellt.

http://www.rechtschreibrat.com/DOX/rfdr_2018-11-28_anlage_3_bericht_ag_geschlechterger_schreibung.pdf

Gleichstellungsbeauftragte

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Strategische Personalentwicklung, Qualitätsmanagement; stellv. Gleichstellungsbeauftragte
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