Untersuchungen zur Tierschutzgerechtigkeit des Lebendfangs von Nutria (Myocastor coypus) sowie von Beifängen als Grundlage für ein Managementkonzept.

Gewässerufer mit Weidengebüsch
Foto ITAW
Projektleitung: Dr. Friederike Gethöffer
Wissensch. Bearbeitung: Franziska Maria Schöttes
Projektlaufzeit: 01.06.2019-31.12.2021
Förderung: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Projektbeschreibung

Invasive gebietsfremde Arten
Im Zuge der Globalisierung etablieren sich gebietsfremde Arten zunehmend außerhalb ihres ursprünglichen Verbreitungsgebiets. Solche Arten werden als invasiv bezeichnet, wenn sie in ihren neuen Habitaten die Biodiversität bedrohen oder wirtschaftlichen Schadenanrichten.
In der EU-Verordnung Nr. 1143/2014 zu gebietsfremden invasiven Arten wurden Maßnahmen zur Prävention von Einbringung und zum Management von bereits etablierten Arten festgelegt und 2017 im Bundesnaturschutzgesetz umgesetzt. Auf einer Unionsliste werden invasive Arten von EU-weiter Bedeutung geführt: unter anderem Nutria (Myocastor coypus) und Bisam (Ondatra zibethicus).
Beide Arten sind semiaquatische Säugetiere, die ursprünglich aus Süd-bzw. Nordamerika stammen und sich in Europa durch Auswilderungen im 20. Jahrhundert ansiedeln konnten.
Die Tiere sind in ganz Deutschland etabliert und verbreiten sich zunehmend auch in den Niederlanden und Belgien. Sie schaffen Erdbauten an Ufern pflanzenreicher Gewässer und fressen die Ufervegetation, Feldfrüchte oder auch Muscheln.
Ihre Schadwirkung kann seltene Tier- und Pflanzenarten, Wasserbauanlagen (Deiche!) und landwirtschaftliche Nutzflächen betreffen. Insbesondere die Unterhöhlung von Deichen und Uferrändern führen zunehmend zu Problemen.
Da die Nutria in vielen Bundesländern dem Jagdrecht unterliegt, wird sie zunehmend in Lebendfallen gefangen. Eine Möglichkeit, die Tierschutzgerechtigkeit dieser Fallen zu evaluieren, bieten internationale Richtlinien zum Fallenfang. Hierzu sind Fänge der Zieltierart je Fallentyp sowie möglichst einige der jeweiligen Beifänge vorgesehen, um dem internationalen Standard zur Zertifizierung von Fallen wie AIHTS (Agreement on International Humane Trapping Standards) und ISO – 10990 (Interna-tional Organization for Standardisation 10990 Part 5 – Methods for testing restraining Traps) zu genügen. Im Mittelpunkt steht die Untersuchung der Auswirkungen von Lebendfallen auf das Verhalten sowie auf klinische und morphologische Parameter der Tiere. Ziel ist die Erarbeitung von Empfehlungen für einen effizienten und tierschutzgerechten Einsatz von Lebendfallen.

Ergebnisse: Kurzbericht zu dem abgeschlossenen Projekt

Kontaktperson

Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung
Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover
Bischofsholer Damm 15
30173 Hannover

 

Dr. Friederike Gethöffer
Tel.: +49 511 856-7579
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