Clusterprojekt: Erarbeitung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen (Managementplänen) zur Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie der EU in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone.

Schweinswal, Schiff der Küstenwache, Verankerung von Klickdetektoren, Pc zur Datenauswertung
Clusterkoordination/-leitung: Universität Rostock
Teilprojektleitung: Prof. Prof. h. c. Dr. Ursula Siebert
Wissenschaftliche Bearbeitung: Dr. Helena Herr
Förderung: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
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Projektbeschreibung

Für das europäische ökologische Netzwerk Natura 2000 hat Deutschland 2004 in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nord- und Ostsee zwei Vogelschutzgebiete und acht FFH- Gebiete an die Europäische Kommission gemeldet. Insgesamt umfassen die Gebiete eine Fläche von über 10.000 km2. Bis 2013 muss Deutschland die Gebiete nach nationalem Recht unter Schutz stellen. Aus diesem Grunde erarbeiten das Bundesumweltministerium (BMU) und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) derzeit die Rechtsverordnungen zur Unterschutzstellung dieser Gebiete nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und entwickeln Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen (Managementpläne) für die einzelnen Gebiete. Die damit verbundenen Fachaufgaben werden im Rahmen einer Auftragsarbeit für das BfN an der Juristischen Fakultät der Universität Rostock von der Forschungsgruppe von Prof. Dr. Detlef Czybulka koordiniert. Unter dem Titel „Erarbeitung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen (Managementpläne) zur Umsetzung der Fauna- Flora- Habitat- Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie der EU in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone“ erfolgt diese Arbeit in enger Kooperation mit dem FTZ der Universität Kiel (PD Dr. Stefan Garthe), mit dem ITAW der Tierärztlichen Hochschule Hannover (PD Dr. Ursula Siebert) sowie mit dem Forschungs- und Planungsbüro BioConsult Bremen (Dr. Bastian Schuchardt). Grundlage für die Entwicklung der Managementpläne sind zu erstellende naturwissenschaftliche Fachgutachten. Hierfür werden unter anderem die aktuellen Zustände der Populationen und Lebensraumtypen analysiert und bewertet, Erhaltungsziele formuliert und Konflikte mit bestehenden anthropogenen Aktivitäten beschrieben. Auf dieser Basis werden dann Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen erarbeitet, um einen effektiven Schutz für die Schutzgebiete zu erreichen und damit zur Umsetzung der europäischen Biodiversitätsstrategie den europäischen Schutzbestimmungen beizutragen.