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Projektleitung: | Prof. Dr. Ursula Siebert |
Wissenschaftliche Mitarbeiter:: | Dr. Klaus Lucke |
Projektkoordination: | Projektträger Jülich, Geschäftsbereich Erneuerbare Energien |
Förderung: | Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (FKZ 0329946B) |
Projektbeschreibung
Das akustische Teilprojekt im Rahmen von MINOSplus sollte Informationen zum Hörvermögen und der Belastbarkeit des Gehörs von Seehunden (Phoca vitulina) und Schweinswalen (Phocoena phocoena) liefern. Darüber hinaus wurde untersucht, inwiefern die Tiere in ihrer akustischen Wahrnehmung von biologisch wichtigen Geräuschen (z.B. Kommunikation) durch die Geräusche der Offshore-Windenergieanlagen beeinträchtigt werden. Da sowohl Tiere in Gefangenschaft als auch wilde Tiere untersucht werden sollten, wurde mit der Messung von "Auditorisch Evozierten Potenzialen" (AEP) eine Methode gewählt, die auch bei nicht trainierten Tieren innerhalb kurzer Zeit zu Messergebnisse führt. Bei allen Tieren wurde zunächst ein Audiogramm erstellt, d.h. die Hörempfindlichkeit in Abhängigkeit von der Tonhöhe gemessen. Die Tiere, die unter kontrollierten Bedingungen untersucht werden konnten, wurden dann wiederholt mit dem Geräusch des Rammstoßes beschallt und anschließend erneut auf ihre Hörempfindlichkeit hin untersucht. Die Lautstärke der künstlich erzeugten Rammstoß-Signale wurde dabei mit jeder Beschallung in kleinen Schritten gesteigert. Liegt die Lautstärke oberhalb der Belastungsgrenze des Gehörs, so kommt es zu einer zeitweiligen Verschlechterung des Hörvermögens. Dieser Effekt wird als zeitweilige Hörschwellenverschiebung (engl.: temporary threshold shift, TTS) bezeichnet. Neben der Lautstärke, die zur Auslösung von TTS bei den Tieren erforderlich ist, sollte auch untersucht werden, wie schnell die Hörempfindlichkeit der Tiere wieder auf normale Werte zurückkehrt (normalerweise wenige Minuten). Diese Angaben sind erforderlich, um abschätzen zu können, ob das Hörvermögen der Schweinswale und Seehunde durch die Rammarbeiten beeinträchtigt wird und in welchem Abstand zu den Rammungen Maßnahmen zum Schutz der Meeressäuger ergriffen werden müssen.