Ob und wie ein Text oder Foto veröffentlicht oder genutzt werden soll, entscheidet jeder Urheber (Autor*in, Fotograf*in) für das eigene „Werk“. Allerdings gibt es Ausnahmen (sogenannte Schrankenregelungen) zugunsten von Forschung und Lehre. Details stehen im Urheberrechtsgesetz. Einen Überblick zu Rechtsgebieten in der digitalen Welt liefert die Seite https://irights.info/.

Für die Einhaltung von Urheber- und Verwertungsrechten Dritter sind die Autoren und Autorinnen einer Publikation selbst verantwortlich.

Zweitveröffentlichung

Möchten Sie die eigene Arbeit möglichst weit verbreiten, sollten Sie Verlagen nur einfache Nutzungsrechte für die eigenen Publikationen einräumen, damit man die Beiträge später zweitveröffentlichen kann. Streichen Sie hierzu einschränkende Formulierungen (wie z.B. ausschließliche Nutzungsrechte oder exclusive rights) für die elektronische Version Ihrer Publikation direkt im Vertrag vor der Unterzeichnung heraus. Alternativ können Sie dem Verlagsvertrag ein Addendum zur Unterzeichnung anhängen, welches dem Verlag lediglich ein einfaches Nutzungsrecht für die Veröffentlichung zuspricht.

Ist ein Vertrag mit einfachen Nutzungsrechten nicht möglich, kann man als Doktorand*in die beteiligten Verlage um die Erlaubnis für einen kostenlosen Wiederabdruck der veröffentlichten Artikel in der kumulativen Dissertation bitten. In der Dissertation sollte dann stehen: „Printed with kind permission of the [Journal/Verlag]“. Zum Teil wird eine Zweitveröffentlichung in Form einer „Thesis“ von Verlagen pauschal erlaubt.

Wenn Sie Ihren Beitrag, der bereits in einem Zeitschriftenverlag erschienen ist, als Zweitveröffentlichung auf unserem Repositorium eLib bereittellen möchten, gilt der von Ihnen unterzeichnete Autorenvertrag. Die Lizenzdatenbank SHERPA/RoMEO gibt über die Bedingungen einer Zweitveröffentlichung vieler Verlage rechtlich unverbindlich Auskunft. In Zweifelsfällen nehmen Sie Kontakt mit dem Verlag auf. Helfen kann Ihnen dabei auch der Service Dissemin.

Sind an der Publikation noch weitere Personen beteiligt, brauchen Sie ebenfalls deren Einverständnis. Dies bestätigen Sie rechtlich verbindlich mit der Einräumung eines einfachen Nutzungsrechts am Ende des Publikationsprozesses.

Haben Sie Fragen zum Thema Urheber- und Autorenrechte?

Prof. Dr. Sabine Leonhard-Marek
Bibliotheksleiterin
Telefon
+49 511 953-7110
Fax
+49 511 953-7119
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