Zur Aufrechterhaltung und Profilbildung in der Lehre kann das Präsidium der TiHo Lehraufträge erteilen, sofern im Rahmen ihres Dienstverhältnisses keine Lehrenden zur Verfügung stehen. Der Lehrauftrag wird im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnisses selbständig wahrgenommen. Durch ihn wird kein Dienstverhältnis begründet. Lehrbeauftragte sind fachlich nicht weisungsgebunden.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Richtlinie der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover zur Erteilung und Vergütung von Lehraufträgen.