Praktikanten*innen aus EU-Staaten, EWR-Ländern und der Schweiz

Im Rahmen von Programmen, die von der EU geförderten werden, können ebenfalls Praktika absolviert werden (z. B. ERASMUS). Für diese Praktika brauchen Studierende aus EU- oder EWR-Ländern keine Genehmigung.

Wenn Nicht-EU-Bürger an einer europäischen Hochschule studieren und im Rahmen eines von der EU geförderten Programms an der TiHo ein Praktikum machen möchten, muss eine Befreiung von der Arbeitsgenehmigungspflicht beantragen werden (siehe unter „Praktikanen*innen einer Hochschule aus dem Ausland, die nicht Bürger eines EU- oder EWR-Staates sind“).

Nachfolgend genannte Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Immatrikulationsbescheinigung (Original)
  • Nachweis Pflichtpraktikum und dessen Dauer (z. B. Auszug aus der Studienordnung)
  • Nachweis einer Krankenversicherung
  • Nachweis einer privaten Haftpflichtversicherung

Die schriftlichen Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen an die jeweiligen Kliniken, Institute oder Zentralen Einrichtungen zu richten. Wenn ein Praktikumsplatz vergeben werden soll, ist das International Academic Office einzuschalten.