Praktikanten*innen mit deutscher Staatsbürgerschaft

Informationen zu an der Hochschule gängingen Praktika

Vorgeschriebene Praktika im Zusammenhang mit einem Studium

Die TiHo ermöglicht externen Studierenden, die in der Studienordnung vorgeschriebenen Praktika (Pflichtpraktika) abzuleisten. Ein Praktikumsentgelt wird nicht gezahlt.

Für Studierende einer anderen deutschen Hochschule/Uni gilt:

  • Nachweis der Immatrikulation durch Vorlage einer gültigen I-Bescheinigung
  • Auszug aus der Studienordnung (Pflichtpraktikum)
  • Nachweis einer Krankenversicherung
  • Nachweis einer privaten Haftpflichtversicherung
  • Aufenthaltserlaubnis bei Nicht-EU-Bürgern

Die schriftlichen Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen an die jeweiligen Kliniken, Institute oder Zentralen Einrichtungen zu richten. Rechtzeitig vor Beginn des Praktikums ist ein schriftlicher Praktikantenvertrag zu schließen.

Achtung: Dies gilt nicht für das Praktische Jahr bei an der TiHo eingeschriebenen Studierenden. Hier ist kein Praktikumsvertrag erforderlich!

Pflichtpraktika im Rahmen einer beruflichen Ausbildung

Personen, die sich in einer beruflichen Ausbildung befinden haben die Möglichkeit, an der TiHo ein in der Ausbildungsordnung vorgesehenes Pflichtpraktikum zu absolvieren. Ein Praktikumsentgelt wird nicht gezahlt.

Die nachfolgend genannten Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Nachweis des Ausbilders über die berufliche Ausbildung/ das Pflichtpraktikum
  • ggf. Auszug aus der Ausbildungsordnung
  • Nachweis einer Krankenversicherung
  • Nachweis einer privaten Haftpflichtversicherung

Die schriftlichen Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen an die jeweiligen Kliniken, Institute oder Zentralen Einrichtungen zu richten. Rechtzeitig vor Beginn des Praktikums ist ein schriftlicher Praktikantenvertrag zu schließen.

Praktika im Rahmen einer beruflichen Umschulung oder im Rahmen einer Fort- und Weiterbildung sowie für Langzeitarbeitslose

Personen, die sich in einer beruflichen Ausbildung oder Umschulung sowie in einer Fort- und Weiterbildung befinden und durch die Bundesagentur für Arbeit geförderte Langzeitarbeitslose haben die Möglichkeit an der TiHo ein Praktikum zu absolvieren. Ein Praktikumsentgelt wird nicht gezahlt.

Die Praktikanten dürfen nur Aufgaben wahrnehmen, die zur Vertiefung der Qualifizierungsmaßnahme dienen und dabei keine Arbeiten von „wirtschaftlichem Wert" erbringen.

Die nachfolgend genannten Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • die Person muss sich in einer der o.g. Maßnahmen befinden (Nachweis über die Bildungs- bzw. Qualifizierungsmaßnahme)
  • Nachweis einer Krankenversicherung und einer privaten Haftpflichtversicherung
  • Aufenthaltserlaubnis bei Nicht-EU-Bürgern; ggf. Arbeitserlaubnis

Die schriftlichen Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen an die jeweiligen Kliniken, Institute oder Zentralen Einrichtungen zu richten. Rechtzeitig vor Beginn des Praktikums ist ein schriftlicher Praktikantenvertrag zu schließen.

Praktikum zur Erlangung der Fachhochschulreife

Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen einer Berufsfachschule können die Fachhochschulreife erlangen, wenn sie ein Praktikum von mind. 960 Stunden (6 Monate in Vollzeit) nachweisen. Nach Beendigung des Praktikums und Vorlage der Praktikumsbescheinigung erkennt die berufsbildende Schule dieses Praktikum an, wenn die qualitativen und quantitativen Anforderungen erfüllt sind. Ein Praktikumsentgelt wird nicht gezahlt.

Die nachfolgend genannten Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Nachweis einer privaten Haftpflichtversicherung
  • Bescheinigung der Krankenkasse über eine bestehende Familienversicherung
  • Abschlusszeugnis über absolvierte Ausbildung an Berufsfachschule (ggf. vorläufige Bescheinigung der Schule über das Bestehen der Ausbildung)
  • Praktikantenvertrag mit Einverständnis der Schule

Die schriftlichen Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen an die jeweiligen Kliniken, Institute oder Zentralen Einrichtungen zu richten. Rechtzeitig vor Beginn des Praktikums ist ein schriftlicher Praktikantenvertrag (dieser ist bei Frau Dittmar Tel. +49 511 953-8064 anfordern) zu schließen, auf dem auch die Schule mit unterschreiben muss.