SARS-CoV-2 wird von Seife zerstört

Maßnahmen zum Coronavirus SARS-CoV-2 an der TiHo

Ziel aller Maßnahmen ist die Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 und damit der Schutz der Beschäftigten, Studierenden sowie Tierbesitzerinnen und Tierbesitzer.
Bitte verhalten Sie sich verantwortungsvoll und legen Sie bei allen Handlungen Wert auf Kontaktminimierung und Kontaktreduzierung.

+++++ Update 27. Januar 2023 +++++

Am 31. Januar endet die Gültigkeit der Niedersächsischen Absonderungsverordnung. Der Senat und das Präsidium der TiHo haben in ihren Sitzungen am 24. Januar beschlossen, dass damit auch die verpflichtenden Corona-Schutzmaßnahmen an der TiHo enden. So entfällt ab Mittwoch, den 1. Februar 2023 innerhalb der TiHo die Pflicht zum Schutz vor SARS-CoV-2 eine Atemschutzmasken zu tragen.

Mit dem Ende der Niedersächsischen Absonderungsverordnung endet auch die 5-tägige Quarantäne-Pflicht. Bitte verhalten Sie sich, wenn Sie sich mit einem Atemwegserreger infiziert haben, auch künftig verantwortungsvoll, tragen zum Schutz Ihrer Mitmenschen eine Atemschutzmaske und arbeiten und studieren, sofern die Voraussetzungen gegeben sind, von zuhause aus.

Bisherige Updates

+++++ Update 6. Oktober 2022 +++++

Infektionsschutz an der TiHo

  • Tragen einer FFP2-Maske in allen Gebäuden, Fluren, Hörsälen und anderen Räumen
  • Ausnahmen vom Tragen der FFP2-Masken:
    • nach Eintreffen am Zielort (z. B. Sitzplatz im Seminarraum, Veranstaltungsraum), wenn ein Abstand von 1,5 Meter zu anderen Personen eingehalten werden kann, oder
    • wenn stetige Lüftung gewährleistet ist (z. B. offener Stall)
  • Einhalten der Hygiene-Regeln, d. h. Händewaschen/Handdesinfektion sowie Niesen oder Husten in die Armbeuge
  • Lüften der geschlossenen Räume durch Stoßlüftung von 5-10 Minuten bei weit geöffnetem Fenster;
    langfristig gekippte Fenster zur Lüftung sind wegen des zu hohen Energieverbrauchs ausdrücklich nicht erwünscht.

Sollte das allgemeine Pandemiegeschehen weitere Maßnahmen zum Infektionsschutz erfordern, werden die TiHo-internen Vorgaben entsprechend angepasst.

+++++ Update 20. Juli 2022 +++++

Derzeit laufen mit Hochdruck die Vorbereitungen für das kommende Wintersemester – eine kurze Vorabinformation:

Es werden zwei Szenarien vorbereitet: In der Version A ist vorwiegend Präsenzlehre vorgesehen – das ist das Wunschszenario. Für den Fall, dass sich die Pandemiebedingungen verschlechtern, wird eine Version B geplant. Danach muss der Lehrbetrieb – ähnlich wie im vergangenen Jahr – wieder unter „Coronarestriktionen“ stattfinden, allerdings mit mehr praktischen Tätigkeiten. 

+++++ Update 6. April 2022 +++++

Liebe Studierende,

das Sommersemester beginnt! Willkommen zurück und viel Erfolg! Bitte beachten Sie, dass an der TiHo weiterhin die Hygieneregeln gelten, eine FFP2-Maskenpflicht besteht und die Abstände eingehalten werden müssen. Und: Bitte bleiben Sie bei Erkältungssymptomen zu Hause!

+++++ Update 23. März 2022 +++++

Der Schutz der TiHo-Angehörigen ist der TiHo sehr wichtig. Darum gilt in allen Gebäuden der Hochschule weiterhin die FFP2-Maskenpflicht!

Externe, Gäste und Patientenbesitzer werden gebeten, beim Betreten der Hochschulgebäude unaufgefordert einen 3G-Nachweis vorzulegen!

Das Recht und die Pflicht zum Homeoffice entfallen.

Die erweiterten pandemiebezogenen Regelungen zum Kinderkrankengeld wurden bis zum 23. September 2022 verlängert!

+++++ Update 16. März 2022 +++++

Die Fürsorge gegenüber den Beschäftigten und der Erhalt der Arbeitsfähigkeit in den Hochschuleinrichtungen stehen für die TiHo an oberster Stelle. Aus diesem Grunde wird trotz der geplanten Lockerungen auf Bundesebene das aktuelle Sicherheits- und Hygienekonzept der TiHo zunächst unverändert angewendet.

+++++ Update 14. Februar 2022 +++++

Die „Allgemeinverfügung der Region Hannover über die Erweiterung der Regelungen zur Maskenpflicht im Regionsgebiet“, die in Hannover seit dem 14. Januar 2022 galt, ist ausgelaufen. Die FFP2-Maskenpflicht für alle Räumlichkeiten der TiHo bleibt dennoch weiter bestehen.

+++++ Update 14. Januar 2022 +++++

Seit dem 14. Januar 2022 gilt in Hannover die „Allgemeinverfügung der Region Hannover über die Erweiterung der Regelungen zur Maskenpflicht im Regionsgebiet“. Daraus ergibt sich zum Schutz vor einer Infektion mit SARS-CoV-2 für alle Räumlichkeiten der TiHo eine FFP2-Maskenpflicht. Die Beschaffung der Masken organisiert wie bisher jede Einrichtung selbst. Die Allgemeinverfügung hat zunächst eine Gültigkeit bis zum 10. Februar 2022.

+++++ Update 17. Dezember 2021 +++++

Leider verschärft die Omikron-Variante noch mal das Infektionsgeschehen. Darum müssen alle Studierenden (auch Geimpfte und Genesene) ab sofort, um sich gegenseitig zu schützen, vor allen Prüfungen bei einer Teststelle einen Antigen-Test durchführen lassen und den negativen Testnachweis vor der Prüfung vorzeigen. Die Tests dürfen nicht älter als 24 Stunden sein. Ohne das offizielle und negative Testzertifikat ist ein Zugang zu einer Prüfung leider bis auf Weiteres nicht möglich. Die Tests können nicht vor Ort erfolgen, weil im positiven Fall dennoch für die anderen Anwesenden der Quarantäne-Fall angeordnet werden müsste. Zusätzlich müssen weiterhin Masken getragen, die Abständen eingehalten und die Hygieneregeln befolgt werden.

+++++ Update 24. November 2021 +++++

Seit dem 24. November 2021 gilt für alle Personen, die TiHo-Gebäude betreten, 3G. Das bedeutet, der Zutritt zur Hochschule ist für Studierende, Beschäftigte, Patientenbesitzer*innen, Diensleister und sonstige Gäste nur geimpft, genesen oder getestet erlaubt. Es besteht eine gesetzliche Kontroll- und Dokumentationspflicht. Es sind also alle aufgefordert, ihre entsprechenden Nachweis vorzuzeigen.

Für ungeimpfte Studierende bedeutet das, dass sie bei Präsenz-Veranstaltung unaufgefordert einen Testnachweis vorlegen müssen, der nicht älter als 24 Stunden ist.

+++++ Update 4. November 2021 +++++

Ab dem 11. Oktober 2021 keine Entgeltfortzahlung mehr bei behördlich angeordneter Quarantäne/Absonderung für Ungeimpfte! Das Niedersächsische Finanzministerium hat mitgeteilt, dass ab dem 11.Oktober 2021 im Fall einer Quarantäne/Absonderung die Entgeltfortzahlung für Beschäftigte nur erfolgt, wenn die Quarantäne/Absonderung unvermeidbar war. Die Beschäftigten müssen in diesem Fall Auskunft über ihren Impfstatus geben bzw. das Vorliegen medizinischer Gründe, die gegen eine Impfung sprechen bestätigen. Im Fall einer behördlichen Quarantäneanordnung wenden Sie sich bitte an das Personaldezernat.

+++++ Update 7. Oktober 2021 +++++

In der kommenden Woche startet das Wintersemester unter 3G-Bedingungen: Alle Studierenden und alle in die Lehre eingebundenen Beschäftigten müssen geimpft, genesen oder getestet sein. Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen zweimal wöchentlich einen Testnachweis vorlegen. Es sind nur Tests zulässig, die von einer Hausärztin oder einem Hausarzt oder einem Testzentrum durchgeführt wurden. Die Studierenden, die nicht täglich in der TiHo sind, werden gebeten, ihre Tests zeitnah (innerhalb der letzten 24 Stunden) zu ihren Übungen durchzuführen.

Die TiHo ist verpflichtet, entsprechende Kontrollen durchzuführen. Um den Kontrollaufwand gering zu halten, können Studierende mit ihrer Unterschrift einwilligen, dass ihr Impfstatus in einer Liste für die Durchführung des Wintersemesters festgehalten wird. Danach wird die Liste vernichtet.

+++++ Update 8. September 2021 +++++

Ab sofort gilt an der TiHo für Lehr-Veranstaltungen die 3G-Regel:  geimpft, genesen oder getestet. Die Regelung betrifft Studierende und Beschäftigte, die in der Lehre tätig sind und mit Studierenden in Kontakt kommen. Studierende müssen zu jeder Präsenzveranstaltung (auch Prüfungen) die entsprechenden Unterlagen und ihren Studierendenausweis mitbringen. Die Einrichtungen, die die Lehrveranstaltung anbieten, werden Kontrollen durchführen. Ohne entsprechende Nachweise ist Studierenden eine Teilnahme an den Präsenzveranstaltungen nicht möglich. Die Rückverfolgbarkeit erfolgt über die Gruppeneinteilung des Dezernats Studentische und Akademische Angelegenheiten. Die Gruppen können nicht getauscht werden.

Für das 1. Semester wird es in den ersten vier Wochen des Semesters (jeweils Dienstag und Mittwoch) Präsenzvorlesungen geben. Die Kontrollen für die Veranstaltungen übernehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Dezernats Studentische und Akademische Angelegenheiten.

Können Studierende des 9. und 10. Semesters nicht nachweisen, geimpft oder genesen zu sein, müssen sie zu Beginn des Zyklus im Praktischen Jahr (PJ) den Einrichtungen einen negativen PCR-Test vorlegen (die TiHo übernimmt diese Kosten nicht). Ab der zweiten PJ-Zykluswoche müssen sie dann zwei mal wöchentlich einen Schnelltest unter Aufsicht der PJ-verantwortlichen Einrichtung durchführen (auch diese Kosten übernimmt die TiHo nicht, die Tests sind selbst zu kaufen oder es ist ein entsprechendes Zertifikat, das nicht älter als 24 Stunden ist, vorzulegen).

In den Hörsälen und Übungsräumen besteht nach wie vor die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund- und Nasenschutzes. Je nach Hygienekonzept der jeweiligen Einrichtung kann am Platz der Mund-Nasenschutz abgenommen werden.

Bitte nutzen Sie, soweit noch nicht geschehen, die Impfung als Ihren Beitrag zur Pandemiebekämpfung und zum Schutz Ihrer Mitmenschen!

+++++ Update 25. August 2021 +++++

Die Lehrveranstaltungen beginnen im kommenden Wintersemesters am 11. Oktober 2021. Für das erste Semester finden die Lehrveranstaltungen größtenteils in Präsenz statt. Wir empfehlen allen Studierenden sich gegen SARS-COV-2 impfen zu lassen und möglichst bis zum Beginn des Studiums ein Impfangebot in ihrer Nähe wahrzunehmen, um sich selbst, Beschäftigte, Studierende sowie Tierbesitzerinnen und Tierbesitzer zu schützen. Sollten Sie nicht geimpft oder genesen sein, sind sie verpflichtet vor den Lehrveranstaltungen einen tagesaktuellen (nicht älter als 24 Stunden) Schnelltest vorzulegen. Die Kosten für diese Tests (ab dem 11. Oktober 2021 kostenpflichtig) werden nicht von der TiHo übernommen.

+++++ Update 21. Juli 2021 +++++

Liebe Studierende,

die Vorbereitungen für das kommende Wintersemester laufen auf Hochtouren; der Stundenplan wird rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Da leider davon auszugehen ist, dass die Corona-Pandemie auch im kommenden Herbst und Winter zu Einschränkungen führen wird, versuchen das Studierendensekretariat und die Einrichtungen das Semester so zu planen, dass ein gutes Gleichgewicht zwischen Präsenz- und Online-Veranstaltungen entsteht. Die TiHo möchte so viele Übungen und Präsenzveranstaltungen, wie unter den gegebenen Voraussetzungen möglich sind, anbieten und trotzdem Ihre Gesundheit nicht gefährden. Es wird darum wieder asynchrone und synchrone Online-Vorlesungen geben sowie Veranstaltungen (Übungen und Seminare) in Präsenz, die in kleinen Gruppen unter Einhaltung der AHA-Regeln durchgeführt werden. Die Ständige zentrale Kommission für Lehre und Studium (ZSK) hat dieses Vorgehen positiv beschieden. Ein guter Impfstatus aller Dozierenden und Studierenden ist eine wichtige Voraussetzung für die geplanten Präsenzveranstaltungen. Die meisten schriftlichen Prüfungen finden wieder im HCC statt. Informationen zu notwendigen Tests etc. müssen immer kurzfristig bekannt gegeben werden.

Viel Erfolg für die anstehenden Prüfungen!

+++++ Update 29. Juni 2021 +++++

Zum 30.6.2021 endet die im Infektionsschutzgesetz enthaltene Home-Office-Pflicht. An der TiHo gilt jedoch weiterhin das Sicherheits- und Hygienekonzept der TiHo und somit ist mobiles Arbeiten bis auf Weiteres möglich, wenn Ihre Arbeit es zulässt und Ihre Vorgesetzte oder Ihr Vorgesetzter es erlaubt. Auch die aktuelle Regelung zu Dienstreisen bleibt bestehen. Das heißt: Sie können nur eine Dienstreise antreten, wenn diese unvermeidbar ist.

+++++ Update 5. Mai 2021 +++++

Laut Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur haben alle Personen, die an Hochschulen tätig sind, einen Anspruch auf eine Schutzimpfung mit erhöhter Priorität. Die Corona-Impfverordnung enthält den entsprechenden Passus unter: CoronaImpfV in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung V. v. 29. April 2021 BAnz AT 30.04.2021, betreffend Hochschulen: Artikel 1 Nr. 3b.

  • Bitte nutzen Sie die Möglichkeit sich durch Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt impfen zu lassen. Ebenso können Sie sich in einem Impfzentrum anmelden. Die TiHo-Karte mit Lichtbild weist Sie als Beschäftigte bzw. Beschäftigter an der TiHo aus. Sollten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Beschäftigung an der TiHo benötigen, wenden Sie sich bitte an die Einrichtungsleitung.
  • Eine weitere Option zur Impfung wird Ihnen, vermutlich ab Juni, zur Verfügung stehen: Am Standort Bünteweg wird ein Impfzentrum für TiHo-Beschäftigte durch unseren Betriebsarzt, Herrn Dr. Glüer, eingerichtet werden. Näheres dazu werden wir Ihnen zu gegebener Zeit mitteilen können.
  • Falls Sie bereits einen Impftermin erhalten haben, über die hausärztliche Versorgung oder über die Warteliste in einem Impfzentrum, nehmen Sie diesen bitte wahr, damit keine weitere Verzögerung auftritt.

+++++ Update 14. April 2021 +++++

Damit Präsenzveranstaltungen für Studierende möglich sind, ist es erforderlich, Bürger- bzw. Selbsttests durchzuführen. Sollten neue Regularien vom Land bzw. vom Bundesministerium für Gesundheit verkündet werden, werden die Regeln entsprechend angepasst werden.

Für das SS 2021 besteht für das  2., 4., 6., und 8. Semester die Verpflichtung wöchentlich einen kostenlosen Bürgertests innerhalb eines Testzentrums oder anderer qualifizierter Testeinrichtungen z.B. in Apotheken durchzuführen, wenn die Studierenden Präsenzunterricht haben. (https://www.schnelltest-hannover.de/ oder https://www.das-testzentrum.de/).  Zusätzlich können Selbsttest erforderlich sein, die von der Hochschule zur Verfügung gestellt werden.

Der Nachweis über die Tests ist den Einrichtungen jeweils vorzulegen. Wenn dieser nicht erbracht wird, ist eine Teilnahme an der Lehrveranstaltung leider nicht möglich. Von der Testpflicht ausgenommen sind Studierende, die vollständig geimpft sind und deren letzte COVID-19-Impfung 15 Tage zurückliegt.

Alle Studierenden haben passend für ihr Semester eine E-Mail mit den entsprechenden Erläuterungen erhalten.

+++++ Update 9. April 2021 +++++

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wendet sich am 12. April in einer Rede an die Studierenden der Hochschulen in Deutschland. Zu Beginn des Sommersemesters unter fortdauernden Pandemie-Bedingungen möchte er aus der wiedereröffneten Staatsbibliothek zu Berlin möglichst viele Studierende auf digitalem Weg erreichen.

Die Ansprache wird am 12. April von 11.00 bis ca. 11.30 Uhr im Livestream übertragen. Anschließend wird ein Mitschnitt zur Verfügung stehen, wahlweise mit deutschen oder englischen Untertiteln. https://www.bundespraesident.de/SharedDocs/Berichte/DE/Frank-Walter-Steinmeier/2021/04/210412-Semesterbeginn.html

+++++ Update 27. Januar 2021 +++++

Es gibt neue Vorgaben zur Art der Masken, die am Arbeitsplatz getragen werden sollen. Die Vorgabe besagt, dass im öffentlichen Raum entweder medizinische Gesichtsmasken oder FFP2-Masken zu tragen sind.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat von seinem sich aus § 18 Abs. 3 ArbSchG ergebenden Recht Gebrauch gemacht, wonach es in epidemischen Lagen von nationaler Tragweite nach § 5 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes ohne Zustimmung des Bundesrates spezielle Rechtsverordnungen zum Arbeitsschutz für einen befristeten Zeitraum erlassen darf. Die seit dem 27. Januar 2021 geltende Corona-Arbeitsschutzverordnung umfasst unter anderem folgende Punkte:

  • Wir sind als Arbeitgeber verpflichtet, Homeoffice anzubieten, soweit keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Beschäftigten sind nicht verpflichtet, Homeoffice zu nutzen.
  • Betriebsbedingte Zusammenkünfte mehrerer Personen sind auf ein Minimum zu reduzieren.
  • In den Einrichtungen sollen möglichst kleine Arbeitsgruppen gebildet und wenn möglich zeitversetzt gearbeitet werden.
  • Für das Arbeiten im Betrieb müssen Arbeitgeber medizinische Gesichtsmasken oder FFP2-Masken zur Verfügung stellen, wenn Anforderungen an Räume oder Abstand aus bestimmten Gründen nicht eingehalten werden können.

Die Verordnung gilt befristet bis 15. März 2021.

Einen großen Teil der Regelungen setzen wir bereits um (siehe Sicherheits- und Hygienekonzept SARS-CoV-2). Sollte eine Kontaktreduzierung nicht möglich sein, sollen den betroffenen Mitarbeitenden medizinische OP- oder FFP2-Masken zur Verfügung gestellt werden.

+++++ Update 20. Januar 2021 +++++

Neue Regelung zum Kinderkrankengeld beschlossen

Die Bundesregierung hat beschlossen auch in 2021 mehr Kinderkrankentage bereitzustellen. Der Anspruch soll rückwirkend ab 5. Januar 2021 gelten.

Demnach erhalten:

  • Elternpaare pro Elternteil und Kind zehn zusätzliche Tage (bisher zehn), also 20 Tage für 2021
  • Alleinerziehende 20 zusätzliche Tage pro Kind (bisher 20), also 40 Tage für 2021
  • Paare und Alleinerziehende mit zwei Kindern können maximal 80 Tage beantragen.
  • Bei mehr als zwei Kindern erhöht sich der Anspruch auf höchstens 90 Tage pro Elternpaar oder Alleinerziehendem.

Mit der Sonderregelung für 2021 haben Eltern auch Anspruch, wenn das Kind pandemiebedingt zu Hause betreut werden muss, weil

  • Schulen oder Kitas geschlossen sind,
  • das Kind in Quarantäne muss,
  • die Präsenzpflicht aufgehoben ist,
  • die Eltern dazu aufgefordert sind ihr Kind zu Hause zu betreuen.

Wenn Ihr Kind krank ist, brauchen Sie weiterhin den sogenannten Kinderkrankenschein, den Sie als Eltern von Ihrem Kinderarzt erhalten. Hier gilt das bekannte Verfahren.

Muss Ihr Kind pandemiebedingt zu Hause betreut werden, können Sie die Leistung direkt bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Über das dort geplante Verfahren haben wir noch keine gesicherten Informationen. Die Krankenkassen könnten für die Beantragung des Kinderkrankengelds die Vorlage einer Bescheinigung der Kita oder der Schule verlangen. Die Bundesregierung befindet sich aktuell im Austausch mit den Krankenkassen über die konkrete Umsetzung und Anwendung dieser Regelung. Das Bundesfamilienministerium setzt sich dabei für eine möglichst einfache Umsetzung für Eltern und Einrichtungen ein. Der Hochschule als Arbeitgeberin geben Sie bitte die Inanspruchnahme von Kinderkrankengeld aufgrund eines pandemiebedingten Betreuungsnotstandes über folgendes Formular bekannt. Anspruchsberechtigt sind gesetzlich versicherte, berufstätige Eltern, die selbst Anspruch auf Krankengeld haben und deren Kind jünger als zwölf Jahre (oder aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist) und gesetzlich versichert ist.

+++++ Update 15. Dezember 2020 +++++

TiHo-Präsident Dr. Gerhard Greif zieht eine kurze Jahresbilanz und richtet sich mit einem Gruß zum Jahresende an Sie.

Die Videobotschaft können Sie sich hier ansehen.

+++++ Update 23. November 2020 +++++

Liebe Studierende,
für das Wintersemester 2020/21 stellt Ihnen das Bundesministerium für Bildung und Forschung wieder die Überbrückungshilfe zur Verfügung. Wenn Sie sich pandemiebedingt in einer finanziellen Notlage befinden, können Sie den Zuschuss hier beantragen. Bitte beachten Sie, dass Sie für jeden Monat einen separaten Antrag stellen müssen.

+++++ Update 4. September 2020 +++++

Information für Reiserückkehrer:

Wenn Sie aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreisen, müssen Sie sich in 14-tägige Quarantäne begeben. Können Sie einen negativen Corona-Test (ärztliches Zeugnis) vorlegen, sind Sie von der Quarantänepflicht ausgenommen.