Der Studiengang Animal Biology and Biomedical Sciences richtet sich an Absolventinnen und Absolventen mit Bachelorabschluss in den Fächern Biologie, Biochemie oder in einem vergleichbaren naturwissenschaftlichen Studiengang. Er richtet sich nicht an Studierende mit einem Abschluss in Tiermedizin (Staatsexamen).
Derzeit stehen 20 Studienplätze in jedem Studienjahr zur Verfügung, die über ein hochschuleigenes Zulassungsverfahren vergeben werden. Studienbeginn ist jeweils das Wintersemester. Die genauen Voraussetzungen sind der Ordnung über den Zugang und die Zulassung zum internationalen Masterstudiengang Animal Biology and Biomedical Sciences zu entnehmen.
Bewerbung für nicht-EU BürgerInnen
Für BewerberInnen aus nicht-EU Staaten und staatenlose BewerberInnen läuft die Bewerbung über Uniassist. Für diese BewerberInnen gibt es eine Vorabquote von 40% aller zuvergebenden Plätze.Die Bewerbungsphase des Wintersemesters des nächsten Jahres startet am 15.11. und endet am 31.01..
Bewerbung für EU-BürgerInnen und BürgerInnen mit deutscher Staatsbürgerschaft
Die Bewerbungsphase für das Wintersemester geht vom 01.05. bis zum 15.07. des jeweiligen Jahres. Die Bewerbung erfolgt über das Portal der Tierärztlichen Hochschule Hannover.
Einzureichende Bewerbungsunterlagen
Folgende Unterlagen sind bei der Bewerbung verpflichtend über unser Portal hochzuladen:
- Lebenslauf
- Nachweis über den höchsten Schulabschluss
- Abschlusszeugnis Bachelor (wenn dies noch nicht vorliegt, eine Bescheinigung über die erbrachten Leistungen, die Leistungspunkte (mind. 150) und über die Durchschnittsnote
- Transcript of Records
- Deutsch A2 – Nachweis über eine erfolgreich abgelegte Prüfung
- Englisch B2 – Nachweis über eine erfolgreich abgelegte Prüfung
- APS Zertifikat für Bewerbende mit einem Abschluss aus Indien, Vietnam und China (Zertifikat der Akademischen Prüfstelle APS). Bei Bewerbenden aus Indien mit einem Abschluss als B. Eng., B.e., B. Tech. muss das APS Zertifikat das digitale Master Test-Zertifikat (dMAT-Zertifikat) der Gesellschaft für Akademische Studienvorbereitung und Testentwicklung e.V. (g.a.s.t.) enthalten. Weitere Informationen finden Sie hier.
- HEC-Attestation für Bewerbende mit einem Abschluss aus Pakistan (Beglaubigung der Higher Education Commission HEC)
- Bewerbende mit einem Schul- oder Hochschulabschluss aus den folgenden Ländern benötigen kein weiteres Sprachzertifikat: Australien, Kanada (alle Provinzen bis auf Quebec und New Brunswick), USA (High School Diploma), Großbritannien und Neuseeland.
Bitte beachten Sie, dass Bewerberinnen und Bewerber, welche die erforderlichen Unterlagen nicht vollständig frist- und formgerecht einreichen, vom Zulassungsverfahren ausgeschlossen sind. Genaue Details finden Sie in der aktuellen Zugangs- und Zulassungsordnung.
Anerkannte Sprachzertifikate
Hinweis: Sprachzertifikate für Deutsch und Englisch (auch Sprachnachweise aus dem Abitur) dürfen zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als fünf Jahre sein!
Für den Englischnachweis (B2) sind folgende Zertifikate zulässig:
- IELTS (5.5/6.0/6.5)
- TOEFL iBT (4,5 - 4)
- TOEFL ITP Level 1 (626 - 543)
- Cambridge English Language Assessment
- Pearson PTE Academic (75-59)
- TOEIC
- Telc B2-Zertifikat
- UNIcert II
- IGCSE 1st oder 2nd Language mit mind. B2
- Mindestens 6 Jahre Schulenglisch, mit Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife nachweisbar (es muss `Englisch´ im Zeugnis stehen, nicht `Fremdsprache´ oder Ähnliches). Dies gilt nur für deutsche Schulabschlüsse, die nicht älter als 5 Jahre sind.
Für den Deutschnachweis (A2) sind folgende Zertifikate zulässig:
- Goethe-Zertifikat
- Telc
- ÖSD-Zertifikate
Bitte beachten Sie, dass keine weiteren Zertifikate für den Englisch- und Deutschnachweis akzeptiert werden! Achten Sie bitte auch auf die Gültigkeit Ihrer Zertifikate.



