Society of Friends of the TiHo

[Translate to English:] Teehäuschen

The Society of Friends of the University of Veterinary Medicine Hannover (GdF) was founded in 1926 and today has nearly 1,000 members. Alumni, students, faculty, representatives from the business community, and public figures come together here to support the TiHo.

Through their membership dues and donations, members support the successful development of the University of Veterinary Medicine Hannover, thereby helping to ensure that students in Hannover continue to be trained as outstanding veterinarians.

The Society of Friends is committed to

  •     the education of young veterinarians and scientists,
  •     the continuing education and networking of veterinarians,
  •     international student exchange and
  •     press and public relations work for the veterinary profession.

The Friends Association awards scholarships to aspiring veterinarians, funds travel to conferences for doctoral students to present their initial research findings, and supports international students at TiHo. With financial support from the Friends, the TiHo Academy offers a variety of workshops each semester on topics such as communication, time management, and languages. Online continuing education is also supported. Culturally, the members of the Friends’ Association are actively involved, for example by supporting the lecture hall concerts and the “Rocking Vets” big band. Another key priority is to foster interest in and understanding of the diverse fields of knowledge and practice within veterinary medicine among the general public.

If you, too, would like to support the commitment and diverse goals of the Society of Friends, you are cordially invited to become a member.

Executive Board and Board of Directors (in German)

Executive Board

  • Dr. Stefanie Klingeberg, prakt. Tierärztin, Vorsitzende Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit der Nds. Tierärztekammer, Vorstand Tierärzteversorgung Niedersachsen (Vorsitzende)
  • Prof. Dr. Klaus Osterrieder, Präsident der TiHo, Hannover (Stellv. Vorsitzender)
  • Christian Blöhs, Deutsche Bank AG, Hannover (Schatzmeister)
  • apl. Prof. Dr. Martin Runge, LAVES, Veterinärinstitut Hannover (Schriftführer)

Board of directors 01.01.2025 bis 31.12.2027

  • Prof. Dr. Gerhard Breves, ehemals Institut für Physiologie und Zellbiologie
  • Dr. Felix Ehrich, VetZ GmbH
  • Harald Greiner, Ludwig Bertram GmbH - MEDVET
  • Prof. Dr. Sabine Kästner, Klinik für Kleintiere, TiHo
  • Dr. Marcus Langen, Dr. Berns Laboratorium GmbH & Co. KG
  • Prof. Dr. Norbert Mencke, NM Vet-Consult
  • Manfred Middendorff, Middendorff Consulting
  • Dr. Nadine Sudhaus-Jörn, Best Vet, Institut für Lebensmittelqualität und -sicherheit
  • Vertreter/innen des Vorstands des AStA

Representatives of the professorial staff (elected by the Senate)

  • Prof. Dr. Karsten Feige, Klinik für Pferde, TiHo
  • Prof. Dr. Peter Kunzmann, Institut für Tierhygiene, Tierschutz und Nutztierethologie, TiHo

Statutes (in German)

Satzung der Gesellschaft der Freunde der Tierärztlichen Hochschule Hannover e.V.

§ 1 Name, Sitz
Der Verein führt den Namen: Gesellschaft der Freunde der Tierärztlichen Hochschule Hannover e.V.  Er hat seinen Sitz in Hannover und ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes Hannover - Register-Nr.  3180 - eingetragen.

§ 2 Aufgaben und Ziele
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Forschung und Lehre, insbesondere die Ausbildung der Studierenden sowie die Fort- und Weiterbildung an der Tierärztliche Hochschule Hannover durch Beschaffung von Mitteln.

  • Die Finanzierung stellt sie durch Mitgliedsbeiträge und Spenden sicher.
  • Die Gesellschaft will außerdem durch engen Kontakt zu den verschiedensten Berufszweigen das Verständnis für das international aufgestellte Wissens- und Arbeitsgebiet der Veterinärmedizin und damit auch für die Aufgaben der Tierärztlichen Hochschule Hannover (University of Veterinary Medicine Hannover) in alle Kreise der Bevölkerung tragen.
  • Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwandt werden.
  • Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft.
  • Es darf keine Person durch Ausgaben oder unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  • Die Gesellschaft ist selbstlos tätig.
  • Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  • Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

§ 3 Mitgliedschaft
Mitglied der Gesellschaft der Freunde der Tierärztlichen Hochschule können natürliche und juristische Personen werden. Juristische Personen benennen auf Verlangen der Gesellschaft der Freunde der Tierärztlichen Hochschule einen Vertreter, der ihre Rechte wahrnimmt. Die Beitrittserklärung ist gegenüber der Gesellschaft der Freunde der Tierärztlichen Hochschule schriftlich abzugeben. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

Die Mitgliedschaft endet durch Tod oder durch Austritt.

Der Austritt ist der Gesellschaft schriftlich mitzuteilen. Er wird mit Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres wirksam. Die Mitgliedschaft erlischt, wenn trotz Aufforderung der Jahresbeitrag nicht gezahlt wird.

Der von der Hochschulleitung der Tierärztlichen Hochschule Hannover herausgegebene TiHo-Anzeiger ist das offizielle Mitteilungsorgan der Gesellschaft.

§ 4 Organe
Die Angelegenheiten der Gesellschaft besorgen

  1. die Mitgliederversammlung
  2. der Verwaltungsrat
  3. der Vorstand.

§ 5 Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung wird mindestens einmal jährlich vom Vorsitzenden der Gesellschaft unter Festsetzung von Ort und Zeit einberufen. Sie kann als Präsenzveranstaltung oder als digitale Veranstaltung (Hybrid-Veranstaltung (Kombination von Präsenz- und Online-Versammlung) oder ausschließlich Online-Veranstaltung) durchgeführt werden. Der Vorstand gibt die Form bei der Einladung bekannt.

Alle nachfolgenden Bestimmungen zur Mitgliederversammlung gelten gleichermaßen für Versammlungen in Präsenz oder als digitale Veranstaltung.

Die Einladung erfolgt unter Bekanntgabe der Tagesordnung mit einer Frist von zwei Wochen. Die Mitgliederversammlung beschäftigt sich mit:

  • Entgegennahme des Jahresberichtes über das abgelaufene Geschäftsjahr
  • Entgegennahme der Jahresrechnung und Entlastung von Vorstand und Verwaltungsrat nach Verlesen des Berichtes der Kassenprüfer
  • Bewilligung laufender und außerordentlicher Ausgaben
  • Wahl des Verwaltungsrates und zweier Rechnungsprüfer
  • Berichten, Verhandlungen und Beschlussfassungen in Angelegenheiten der Gesellschaft.

Zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist jedes Mitglied berechtigt. Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der Versammlungsteilnehmer beschlussfähig. Eine Vertretung ist nicht zulässig.

Abstimmungen erfolgen offen, es sei denn, ein Viertel der Anwesenden verlangt geheime Abstimmung. Es genügt die einfache Stimmenmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Über alle Beschlüsse der Mitgliederversammlung und der anderen Organe der Gesellschaft ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.

§ 6 Der Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat besteht aus mindestens 12 Personen, die Mitglieder der Gesellschaft sein müssen und von der Mitgliederversammlung gewählt werden. Außerdem müssen dem Verwaltungsrat stets der höchste Repräsentant der Hochschule sowie zwei ordentliche Professorinnen/ Professoren angehören, die vom Senat gewählt werden.

Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden für drei Jahre gewählt.

Der Verwaltungsrat bereitet in Abstimmung mit dem Vorstand die jährliche Mitgliederversammlung vor. Er tagt mit einer Ladungsfrist von 2 Wochen einmal jährlich in Verbindung mit der Mitgliederversammlung. Eine Einberufung ist ferner nach Ermessen des Vorsitzenden jederzeit möglich. Zur Gültigkeit der Beschlüsse des Verwaltungsrates ist die Mitwirkung von mindestens 8 Mitgliedern erforderlich. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Im Übrigen gilt § 5 entsprechend.

§ 7 Vorstand
Der Verwaltungsrat wählt aus seiner Mitte den Vorstand, deren Vorsitzende/ dessen Vorsitzender gleichzeitig Vorsitzende/ Vorsitzender des Verwaltungsrates ist.

Dem Vorstand gehören an:

  • die/ der Vorsitzende
  • die/ der stellvertretende Vorsitzende
  • die Schatzmeisterin/ der Schatzmeister
  • die Schriftführerin/ der Schriftführer

Die/ der stellvertretende Vorsitzende ist der jeweilige höchste Repräsentant der Tierärztlichen Hochschule Hannover. Die Wahldauer des Vorstandes beträgt 3 Jahre. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vor Ablauf der Wahlzeit aus, so wählt der Verwaltungsrat ein neues Vorstandsmitglied für den Rest der Wahlzeit.

Der Vorstand führt die Geschäfte nach Maßgabe des Verwaltungsrates und der Mitgliederversammlung. Er bereitet gemeinsam mit dem Verwaltungsrat die Mitgliederversammlung vor. Bei der Erledigung der laufenden Geschäfte bedient sich der Vorstand der Geschäftsführerin/ des Geschäftsführers. Die Schatzmeisterin/ der Schatzmeister ist für die Kassenführung verantwortlich.

§ 8 Geschäftsstelle, Geschäftsführung
Für die Durchführung der laufenden Geschäfte der Gesellschaft wird eine Geschäftsstelle an der Tierärztlichen Hochschule Hannover eingerichtet. Der Vorstand bestellt eine Geschäftsführerin/ einen Geschäftsführer und ggf. weitere Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter. Ihre Aufgaben und Befugnisse werden vom Vorstand arbeitsvertraglich geregelt.

§ 9 Vertretung der Gesellschaft
Die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Gesellschaft Dritten gegenüber erfolgt in allen Angelegenheiten durch die Vorsitzende/ den Vorsitzenden der Gesellschaft oder die Stellvertreterin/ den Stellvertreter

Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind die/ der Vorsitzende und die Stellvertreterin/ der Stellvertreter.

§ 10 Ehrenmitgliedschaft
Zu Ehrenmitgliedern kann die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Verwaltungsrates Personen ernennen, die sich hervorragende Verdienste um die Gesellschaft erworben haben. Das Entsprechende gilt für die Vorsitzende/ den Vorsitzenden. Die Ehrenvorsitzenden und Ehrenmitglieder haben alle Rechte der Vereinsmitglieder ohne deren Pflichten.

§ 11 Abstimmungen
Bei Abstimmungen entscheidet, wenn nichts anderes bestimmt ist, die einfache Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Im Falle der Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/ des Vorsitzenden. Im Übrigen gilt § 5 entsprechend.

§ 12 Geschäftsjahr und Prüfungen
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Zur Prüfung der Rechnung des laufenden Jahres und der Kassenführung wählt die Mitgliederversammlung zwei Rechnungsprüferinnen/ Rechnungsprüfer.

§ 13 Regelungen zum Datenschutz
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten zum Zwecke der Mitgliederbetreuung und -verwaltung und der Erreichung der Vereinsziele gemäß Art. 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe b DSGVO für die Dauer der Vereinszugehörigkeit und bis zu sechs Monate danach. Gesetzliche Speicherpflichten bleiben davon unberührt.

Detaillierte Informationen über die Regelungen in diesem Paragraphen hinaus werden in einer Datenschutzordnung festgehalten.

Mit dem Betritt eines Mitgliedes nimmt der Verein alle für die Mitgliedschaft im Verein relevanten Daten (Vor- und Nachname, Titel, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail, Tätigkeitsfeld, Examens- bzw. Abschlussjahr, Promotionsjahr und bei SEPA-Lastschrift Bankverbindung) auf. Jedem Vereinsmitglied wird eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor dem Zugriff Dritter geschützt.

Die Mitglieder haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Datenübertragbarkeit, Einschränkung der Weiterleitung Ihrer Daten an Dritte, Widerruf und Widerspruch im Sinne der DSGVO. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche in einer anderen Weise verletzt worden sind, wenden Sie sich gern an: Gesellschaft der Freunde der Tierärztlichen Hochschule Hannover e.V., Geschäftsführung, Bünteweg 2, 30559 Hannover, Tel.: 0511-953-8093, E-Mail: gdf@tiho-hannover.de oder an die zuständige Aufsichtsbehörde.

§ 14 Satzungsänderung und Auflösung
Beschlüsse des Verwaltungsrates über Änderung der Satzung sowie über die Auflösung der Gesellschaft bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung, und zwar mit zwei Drittel der abgegebenen Stimmen.

§ 15 Auflösung und Vermögensverwendung
Im Falle der Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Gesellschaft an die Tierärztliche Hochschule Hannover, die es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

§ 16
Die neu gefasste Satzung tritt mit sofortiger Wirkung an die Stelle der Satzung vom 02. November 2001.

Hannover, den 15.06.2022

Donation account (in German)

Gesellschaft der Freunde der Tierärztlichen Hochschule Hannover e. V.
Deutsche Bank Hannover
IBAN: DE89 2507 0070 0023 0375 00
BIC: DEUTDE2HXXX

 

Freunde der TiHo

Office

Society of Friends of the TiHo e. V.
Bünteweg 2, 30559 Hannover
Tel.: +49 511 953-8093
Fax: +49 511 953-82 8093
gdf@tiho-hannover.de

 

Download site plan

Directions to the Alumni and Fundraising Office

Arriving by public transport

From the main station, take underground line 1 (direction Laatzen/Sarstedt), 2 (direction Rethen) or 8 (direction Messe/Nord) two stops to Aegidientorplatz. Change at Aegidientorplatz and take line 6 (towards Messe/Ost) to the Bünteweg/Tierärztliche Hochschule stop. The stop is directly in front of the university's administration building (TiHo Tower, Bünteweg 2).

Arrival by car

From the north/west/east

Take the Messeschnellweg (A37) southbound (Messe) and leave the expressway at the Bult exit. Then turn left and follow the road in the direction of Bemerode. Bünteweg branches off to the left after the railroad underpass. The TiHo Tower is located at the corner of Bemeroder Straße and Bünteweg.

From the south

On the Messeschnellweg (A37) towards Celle, turn right towards Bemerode at the Bult exit. Bünteweg branches off to the left after the railroad underpass. The TiHo Tower is located at the corner of Bemeroder Straße/Bünteweg.