Society of Friends of the TiHo

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The Society of Friends of the University of Veterinary Medicine Hannover e.V. (GdF) has existed since 1926 and today has almost 1300 members. Alumni, students, teachers, representatives of the economy and public figures come together here to work together for the TiHo.

Through their contributions and donations, members support the successful development of the Foundation of the University of Veterinary Medicine Hannover and thus help to ensure that students continue to be trained as excellent veterinarians in Hannover.

The Society of Friends awards scholarships, sponsors congress trips for doctoral students to present their initial research results, and supports international students at the TiHo.

With financial support from the Society of Friends, the TiHo Academy offers a variety of workshops each semester on topics such as communication, time management, employee management, business administration and languages. Online-based continuing education is also supported. The members of the Society of Friends are culturally involved, for example by supporting the lecture hall concerts and the big band "Rocking Vets".

Another important concern is to spread interest in and understanding of the diverse fields of knowledge and work in veterinary medicine to wide circles of the population.

The Society of Friends is committed to

  •     the education of young veterinarians and scientists,
  •     the continuing education and networking of veterinarians,
  •     international student exchange and
  •     press and public relations work for the veterinary profession.

Executive Board and Board of Directors (in German)

Der Vorstand

  • Dr. Stefanie Klingeberg, prakt. Tierärztin, Vorsitzende Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit der Nds. Tierärztekammer, Vorstand Tierärzteversorgung Niedersachsen (Vorsitzende)
  • Dr. Dr. h. c. mult. Gerhard Greif, Präsident der TiHo, Hannover (Stellv. Vorsitzender)
  • Christian Blöhs, Deutsche Bank AG, Hannover (Schatzmeister)
  • Dr. Brigitte Thoms, LAVES, Veterinärinstitut Hannover (Schriftführerin)

Weitere Mitglieder des Verwaltungsrates, Amtsperiode vom 01.01.2022 bis 31.12.2024

  • Prof. Dr. Gerhard Breves, ehemals Institut für Physiologie und Zellbiologie
  • Prof. Dr. Carsten Gissel, ehemals Gissel-Institut f. Bakteriologie und Hygiene
  • Harald Greiner, Ludwig Bertram GmbH - MEDVET
  • Prof. Dr. Sabine Kästner, Klinik für Kleintiere, TiHo
  • Dr. Marcus Langen, Dr. Berns Laboratorium GmbH & Co. KG
  • Prof. Dr. Norbert Mencke, Vetoquinol GmbH, DACH Ismaning
  • Manfred Middendorff, Middendorff Consulting
  • Prof. Prof. h. c. Dr. Ursula Siebert, Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung, TiHo
  • Vertreter/innen des Vorstands des AStA

Vertreter/innen der Professorenschaft (per Senatswahl vom 20.04.2021)

  • Prof. Dr. Karsten Feige, Klinik für Pferde, TiHo
  • Prof. Dr. Christiane Pfarrer, Anatomisches Institut, TiHo

Statutes (in German)

■ § 1 Name, Sitz
Der Verein führt den Namen: Gesellschaft der Freunde der Tierärztlichen Hochschule Hannover e.V. Er hat seinen Sitz in Hannover und ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes Hannover - Register-Nr. 3180 - eingetragen

■ § 2 Aufgaben und Ziele
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Wissenschaft und Forschung, die Ausbildung der Studierenden sowie die Fortbildung der Tierärzte an der Tierärztlichen Hochschule Hannover durch Beschaffung von Mitteln. Die Finanzierung stellt sie durch Mitgliedsbeiträge und Spenden sicher. Die Gesellschaft will außerdem durch engen Kontakt zu den verschiedensten Berufszweigen das Verständnis für das Wissens- und Arbeitsgebiet der Veterinärmedizin und damit auch für die Aufgaben der Tierärztlichen Hochschule in alle Kreise der Bevölkerung tragen. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwandt werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Es darf keine Person durch Ausgaben oder unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

■ § 3 Mitgliedschaft
Mitglied der Gesellschaft der Freunde der Tierärztlichen Hochschule können natürliche und juristische Personen werden. Juristische Personen benennen auf Verlangen der Gesellschaft der Freunde der Tierärztlichen Hochschule einen Vertreter, der ihre Rechte wahrnimmt. Die Beitrittserklärung ist gegenüber der Gesellschaft der Freunde der Tierärztlichen Hochschule schriftlich abzugeben. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft endet durch Tod oder durch Austritt. Der Austritt ist der Gesellschaft schriftlich mitzuteilen. Er wird mit Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres wirksam. Die Mitgliedschaft erlischt, wenn trotz Aufforderung der Jahresbeitrag nicht gezahlt wird. Der von der Hochschulleitung und dem Senat der Tierärztlichen Hochschule herausgegebene TiHo-Anzeiger ist das offizielles Mitteilungsorgan der Gesellschaft.

■ § 4 Organe
Die Angelegenheiten der Gesellschaft besorgen
a) die Mitgliederversammlung
b) der Verwaltungsrat
c) der Vorstand

■ § 5 Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung wird mindestens einmal jährlich vom Vorsitzenden der Gesellschaft unter Festsetzung von Ort und Zeit einberufen. Die Einladung erfolgt unter Bekanntgabe der Tagesordnung mit einer Frist von zwei Wochen. Die Mitgliederversammlung beschäftigt sich mit:
- Entgegennahme des Jahresberichtes über das abgelaufene Geschäftsjahr
- Entgegennahme der Jahresrechnung und Entlastung von Vorstand und Verwaltungsrat nach Verlesen des Berichtes der Kassenprüfer
- Bewilligung laufender und außerordentlicher Ausgaben
- Wahl des Verwaltungsrates und zweier Rechnungsprüfer
- Berichten, Verhandlungen und Beschlussfassungen in Angelegenheiten der Gesellschaft.

Zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist jedes Mitglied berechtigt. Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der Versammlungsteilnehmer beschlussfähig. Eine Vertretung ist nicht zulässig. Abstimmungen erfolgen offen, es sei denn, ein Viertel der Anwesenden verlangt geheime Abstimmung. Es genügt die einfache Stimmenmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Über alle Beschlüsse der Mitgliederversammlung und der anderen Organe der Gesellschaft ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.

■ § 6 Der Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat besteht aus mindestens 12 Personen, die Mitglieder der Gesellschaft sein müssen und von der Mitgliederversammlung gewählt werden. Außerdem müssen dem Verwaltungsrat stets
der höchste Repräsentant der Hochschule sowie zwei ordentliche Professoren angehören, die vom Senat gewählt werden. Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden für drei Jahre gewählt. Die Mitgliedschaft endet mit Erreichen des 75. Lebensjahres. Der Verwaltungsrat bereitet in Abstimmung mit dem Vorstand die jährliche Mitgliederversammlung vor. Er tagt mit einer Ladungsfrist von 2 Wochen einmal jährlich in Verbindung mit der Mitgliederversammlung. Eine Einberufung ist ferner nach Ermessen des Vorsitzenden jederzeit möglich. Zur Gültigkeit der Beschlüsse des Verwaltungsrates
ist die Mitwirkung von mindestens 8 Mitgliedern erforderlich. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Im übrigen gilt § 5 entsprechend.

§ 7 Vorstand
Der Verwaltungsrat wählt aus seiner Mitte den Vorstand, dessen Vorsitzender gleichzeitig Vorsitzender des Verwaltungsrates ist. Dem Vorstand gehören an:
- der Vorsitzende
- der stellvertretende Vorsitzende
- der Schatzmeister
- der Schriftführer

Der stellvertretende Vorsitzende ist der jeweilige höchste Repräsentant der Tierärztlichen Hochschule. Die Wahldauer des Vorstandes beträgt 3 Jahre. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vor Ablauf der Wahlzeit aus, so wählt der Verwaltungsrat ein neues Vorstandsmitglied für den Rest der Wahlzeit. Der Vorstand führt die Geschäfte nach Maßgabe des Verwaltungsrates und der Mitgliederversammlung. Er bereitet gemeinsam mit dem Verwaltungsrat die Mitgliederversammlung vor. Bei der Erledigung der laufenden Geschäfte bedient sich der Vorstand des Geschäftsführers.
Der Schatzmeister ist für die Kassenführung verantwortlich.

■ § 8 Geschäftsstelle, Geschäftsführung
Für die Durchführung der laufenden Geschäfte der Gesellschaft wird eine Geschäftsstelle an der Tierärztlichen Hochschule eingerichtet. Der Vorstand bestellt einen Geschäftsführer und ggf. weitere Mitarbeiter. Ihre Aufgaben und Befugnisse werden vom Vorstand arbeitsvertraglich geregelt.

■ § 9 Vertretung der Gesellschaft
Die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Gesellschaft Dritten gegenüber erfolgt in allen Angelegenheiten durch den Vorsitzenden der Gesellschaft oder seinen Stellvertreter. Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der Vorsitzende und sein Stellvertreter.

■ § 10 Ehrenmitgliedschaft
Zu Ehrenmitgliedern kann die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Verwaltungsrates Personen ernennen, die sich hervorragende Verdienste um die Gesellschaft erworben haben. Das entsprechende gilt für den Vorsitzenden. Die Ehrenvorsitzenden und Ehrenmitglieder haben alle Rechte der Vereinsmitglieder ohne deren Pflichten.§6 Abs.3 gilt nicht für Ehrenmitglieder.

■ § 11 Abstimmungen
Bei Abstimmungen entscheidet, wenn nichts anderes bestimmt ist, die einfache Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Im Falle der Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Im übrigen gilt § 5 entsprechend.

§ 12 Geschäftsjahr und Prüfungen
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Zur Prüfung der Rechnung des laufenden Jahres und der Kassenführung wählt die Mitgliederversammlung zwei Rechnungsprüfer.

§ 13 Satzungsänderung und Auflösung
Beschlüsse des Verwaltungsrates über Änderung der Satzung sowie über die Auflösung der Gesellschaft bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung, und zwar mit zwei Drittel der abgegebenen Stimmen.

■ § 14 Auflösung und Vermögensverwendung
Im Falle der Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Gesellschaft an die Tierärztlichen Hochschule, die es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

■ § 15
Die neu gefasste Satzung tritt mit sofortiger Wirkung an die Stelle der Satzung vom 25. November 1948.

(Version vom 2.11.2001)

Donation account (in German)

Gesellschaft der Freunde der Tierärztlichen Hochschule Hannover e. V.
Deutsche Bank Hannover
IBAN: DE89 2507 0070 0023 0375 00
BIC: DEUTDE2HXXX

 

Office

Society of Friends of the TiHo e. V.
Bünteweg 2, 30559 Hannover
Tel.: +49 511 953-8093
Fax: +49 511 953-82 8093
gdf@tiho-hannover.de

 

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Directions to the Alumni and Fundraising Office

Arriving by public transport

From the main station, take underground line 1 (direction Laatzen/Sarstedt), 2 (direction Rethen) or 8 (direction Messe/Nord) two stops to Aegidientorplatz. Change at Aegidientorplatz and take line 6 (towards Messe/Ost) to the Bünteweg/Tierärztliche Hochschule stop. The stop is directly in front of the university's administration building (TiHo Tower, Bünteweg 2).

Arrival by car

From the north/west/east

Take the Messeschnellweg (A37) southbound (Messe) and leave the expressway at the Bult exit. Then turn left and follow the road in the direction of Bemerode. Bünteweg branches off to the left after the railroad underpass. The TiHo Tower is located at the corner of Bemeroder Straße and Bünteweg.

From the south

On the Messeschnellweg (A37) towards Celle, turn right towards Bemerode at the Bult exit. Bünteweg branches off to the left after the railroad underpass. The TiHo Tower is located at the corner of Bemeroder Straße/Bünteweg.