FAQ Promotion Dr. rer. nat.

Allgemeines

Wie kann ich eine Promotion beginnen?

  • Grundvoraussetzung für ein Promotionsstudium im Dr. rer. nat. ist ein vorangehendes naturwissenschaftliches Studium. Die konkreten Zugangsvoraussetzungen legt die Promotionsordnung fest.
  • Für gewöhnlich sind Promotionsstellen ausgeschrieben und oft sind die Ausschreibungen mit einer Anstellung kombiniert. Angebote finden Sie entweder am Schwarzen Brett in TiHo-Studis unter Dissertationsangebote, im allgemeinen Stellenmarkt oder auf den entsprechenden Instituts-/Klinikseiten.
    • Alternativ können Sie auch mit einer Themenidee an die in Frage kommenden Institute/Kliniken herantreten und besprechen, ob eine Promotion möglich ist.
  • Die Dauer einer Promotion im Studiengang Dr. rer. nat. beträgt in der Regel 3 Jahre und hängt von Ihrem spezifischen Forschungsbereich ab.

 

Wer darf eine Promotion betreuen?

In der Promotionsordnung ist festgelegt, welche Personen Doktorand*innen bei einer Promotion betreuen dürfen.

Die Mitglieder Ihrer Betreuungsgruppe müssen Hochschullehrer*innen, habilitierte Mitglieder der TiHo oder Außerplanmäßige Professor*innen mit habilitationsähnlichen Leistungen sein. Zudem muss mindestens ein Mitglied der Betreuungsgruppe Naturwissenschaftler*in sein.

Für Ihr Promotionsvorhaben ist es wichtig, dass die Betreuenden auf das Themengebiet spezialisiert sind, in dem Sie Ihre Doktorarbeit schreiben möchten. Neben der fachlichen Übereinstimmung ist natürlich auch die zwischenmenschliche Ebene zu berücksichtigen, deren Bedeutung für eine erfolgreiche Promotion nicht zu unterschätzen ist.

Ich habe ein Thema und eine Betreuung gefunden. Wie geht es weiter?

Wenn Sie ein Thema und eine Betreuung gefunden haben, erstellen Sie die Dissertationsanzeige und reichen diese fristgerecht im Promotionsbüro ein (spätestens 15. Januar bzw. 15. Juni eines Jahres), damit Ihre Anzeige in der nächsten Kommissionssitzung geprüft werden kann.

In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Dissertationsanzeige frühzeitig stellen, damit ggf. fehlende Unterlagen noch nachgereicht werden können.

Nach der Kommissionssitzung erhalten Sie dann eine Rückmeldung zu Ihrer Dissertationsanzeige. Wird sie genehmigt, müssen Sie sich im nächstmöglichen Zeitraum als Promotionsstudierende*r an der TiHo einschreiben. Die benötigten Unterlagen und Zeiträume finden Sie unter Einschreibung und Rückmeldung zur Promotion.

Unterlagen zur Einschreibung

Sie müssen alle geforderten Unterlagen zur Einschreibung im Promotionsbüro vorlegen, auch wenn Sie im Zuge einer Anstellung bereits einen Teil der Unterlagen an anderer Stelle eingereicht haben.

 

Welche Art von Dissertation kann ich schreiben und wie baue ich diese auf?

Sie können in Absprache mit Ihren Betreuer*innen entweder eine Monografie oder eine kumulative Dissertation erstellen.

Information für die Abgabe der Dissertationsanzeige

Dissertationsanzeigen können das ganze Jahr eingereicht werden. Diese werden allerdings gesammelt und einmal im Semester geprüft.

Die spätesten Fristen für die Einreichung im Promotionsbüro sind jeweils 15. Januar und 15. Juni eines Jahres.

In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Dissertationsanzeige frühzeitig stellen.

Die Unterlagen reichen Sie bitte im Promotionsbüro ein (postalisch oder persönlich, nicht per E-Mail).

Rückmeldung zum Promotionsstudium

Wie in grundständigen Studiengängen müssen Sie sich auch für das Promotionsstudium jedes Semester zurückmelden, wenn Sie Ihr Studium fortsetzen wollen. Die Zeiträume und weitere Informationen zur Rückmeldung finden Sie unterEinschreibung und Rückmeldung zur Promotion.

Die Rückmeldung nehmen Sie über TiHo-Studisvor. Dort können Sie sich auch benötigte Immatrikulationsbescheinigungen oder die Exmatrikulationsbescheinigung herunterladen.

Geplante Abgabe der Dissertation und Rückmeldung

Um alle Prüfungsleistungen gemäß Promotionsordnung ablegen zu können, müssen Sie eingeschriebene*r Promotionsstudent*in sein. Ob Sie sich für das nächste Semester noch rückmelden müssen, hängt davon ab, wann Sie Ihre Dissertation im Promotionsbüro abgeben und wann Sie Ihre mündliche Prüfung haben.

Im Zweifelsfall sollten Sie sich zurückmelden. Sollten Sie Ihre mündliche Prüfung dann noch im laufenden Semester ablegen, bekommen Sie die bezahlten Gebühren für das nächste Semester rückerstattet.

Für die Abgabe der Bibliotheksexemplare müssen Sie nicht mehr eingeschrieben sein.

Beendigung der Betreuung (Abbruch der Promotion) bzw. Betreuungswechsel (Fortsetzung der Promotion)

Soll das Betreuungsverhältnis aufgelöst und die Promotion nicht fortgesetzt werden, bedarf es der formlosen schriftlichen Kündigung und einem Antrag auf Exmatrikulation.

Soll das Betreuungsverhältnis aufgelöst, aber das Thema unter einer anderen Betreuung fortgesetzt werden, stellen Sie bitte einen Antrag auf Betreuungswechsel im Promotionsbüro, damit dieser von der Kommission geprüft werden kann.

Sollte Ihr Antrag genehmigt werden, reichen Sie nach Aufforderung bitte eine neue Betreuungsvereinbarung ein.

Muss ich für die Abgabe meiner Unterlagen einen Termin vereinbaren?

Die Abgabe Ihrer Unterlagen (z. B. zur Einschreibung, Dissertationsanzeige, Promotionsgesuch) kann persönlich oder postalisch erfolgen.

Sollten Sie die Unterlagen persönlich abgeben wollen, sollten Sie einen Termin mit dem Promotionsbüro vereinbaren.

 

Dissertationsanzeige

Lebenslauf

In der Promotionsordnung ist ein Muster des Lebenslaufs abgebildet, der Ihnen als Orientierung dienen kann, welche Angaben enthalten sein sollten. Selbstverständlich können Sie auch einen Lebenslauf, den Sie z. B. für Bewerbungen verwenden, einreichen.

Achten Sie bitte darauf, Ihre Anschrift und weitere Kontaktdaten in Ihrem Lebenslauf aufzuführen.

Denken Sie bitte auch daran, den Lebenslauf mit Datum und eigenhändiger Unterschrift zu versehen.

Schlüsselqualifikationen und Doktorandenseminare

Allgemeines

Seminare und Schlüsselqualifikationen können grundsätzlich erst besucht bzw. belegt werden, nachdem die Dissertationsanzeige angenommen wurde.

Das individuelle Lehrprogramm gemäß Anlage 6 PromO ist mit Ihrer Betreuungsgruppe abzusprechen und von ihnen zu genehmigen. Anpassungen und Fragen können innerhalb der jährlichen Beratungs-/Betreuungsgespräche vorgenommen werden.

Doktorandenseminare

Während Ihrer Promotionszeit müssen Sie insgesamt 72 Seminarstunden erbringen und nachweisen. Diese können Sie durch die Dr. rer. nat.-Seminare (einschließlich zwei englischsprachiger Vorträge über Ihr Promotionsthema), Institutsseminare (dazu zählen z. B. auch institutsinterne Lab-Retreats und Journal Clubs), Arbeitsgruppenseminare und Teilnahme an (internationalen) Konferenzen erwerben.

Konferenzen (Konferenzsprache Deutsch oder Englisch), bei denen Sie Vorträge gehalten haben, können ggf. in bestimmten Umfang für die Seminarstunden angerechnet werden (Achtung: die Vorträge dort ersetzen allerdings nicht die beiden englischsprachigen Vorträge im Rahmen der Dr. rer. nat.-Seminare!). Für die Prüfung der Anrechnung legen Sie bitte eine offizielle Teilnehmerbescheinigung des Veranstalters (ggf. mit Stundenangabe) und die Tagesordnung im Promotionsbüro vor. Zudem wird die Unterschrift des Kolloquiumsleiters auf dem Laufzettel benötigt.

Ab 2024 finden die Dr. rer. nat.-Seminare als Blockseminar in Präsenz statt (kein Hybrid!). Eine Teilnahme ist in der Regel erst nach Genehmigung der Dissertationsanzeige möglich.

Die Termine für das Blockseminar werden rechtzeitig per E-Mail und auf der Website bekannt gegeben. Darüber hinaus erhalten die berechtigten Promovierenden weitere Informationen per E-Mail.

Im Rahmen der Dr. rer. nat.-Seminare müssen Sie zwei englischsprachige Vorträge über Ihr Promotionsthema halten, darüber hinaus gehende Vorträge sind freiwillig.

Beachten Sie bitte, dass die Teilnahme an den Dr. rer. nat.-Seminaren/Blockseminaren bis zur Abgabe Ihrer Dissertation verpflichtend ist, auch wenn Sie Ihre Seminarstunden schon voll erbracht haben.

Für das Blockseminar können Ihnen nur so viele Stunden als Seminarstunden angerechnet werden, wie Vorträge gehalten wurden (1 Stunde pro Vortrag). Daher hängt die Anzahl der angerechneten Stunden von der Anzahl der Vorträge ab und kann jährlich variieren.

Die Teilnahme am jeweiligen Dr. rer. nat.-Seminar bescheinigen immer die Dozenten, die das Seminar durchgeführt haben, direkt nach dem Seminar auf dem Laufzettel (wenn es online war wie in den Coronazeiten, haben die leitenden Dozenten eine Liste über die Anwesenheit aus Teams, also sollten sie es ggf. im Nachhinein bestätigen können).

Die Teilnahme an den Arbeitsgruppenseminaren bescheinigen die Arbeitsgruppenleiter*innen/Professor*innen.

Schlüsselqualifkationen

Ausschnitt von der Suche im Vorlesungsverzeichnis auf der Website.

Allgemeines

Gemäß Promotionsordnung müssen Promovierende im Dr. rer. nat.-Programm eine bestimmte Anzahl an Schlüsselqualifikationen erwerben, die im Laufe der Promotionszeit erbracht werden müssen. Der Erwerb von Schlüsselqualifikationen kann grundsätzlich erst nach Genehmigung der Dissertationsanzeige erfolgen.

Die individuelle Ausgestaltung des Lehrprogramms ist mit der Betreuungsgruppe abzusprechen.

Es können die Lehrveranstaltungen im Rahmen des PhD-Studiums genutzt werden (siehe Vorlesungsverzeichnis TiHo) oder passende Angebote anderer Veranstalter/Hochschulen. Externe Angebote sind vorab mit dem Promotionsbüro abstimmen.

Lassen Sie Ihre Scheine/Laufzettel nach den Kursen, Seminaren etc. unterschreiben und rechtzeitig vom Promotionsbüro prüfen, nicht erst, wenn Sie den Antrag auf Abgabe des Promotionsgesuchs einreichen; es könnte dann zu spät sein, wenn Stunden/Kurse fehlen oder nicht anerkannt werden.

Englisch

Für die Schlüsselqualifikation Englisch müssen Sie 30 Stunden erbringen.

Ausnahmen:

  • Aufenthalt im englischsprachigen Ausland von mindestens 3 Monaten mit Nachweisen zum Studium oder Spracherwerb
  • Muttersprachler

 

An der TiHo können Sie z. B. folgende Kurse belegen:

  • 3041 - Scientific English papers workshop I
  • 3042 - Scientific English papers workshop II
  • 3044 - English grammar

Biostatistik

Für die Schlüsselqualifikation Biostatistik müssen Sie 24 Stunden erbringen.

Besonders empfohlen werden hierbei folgende Kurse an der TiHo:

  • 3053 - Planung & Auswertung tiermedizinischer Studien mit SAS-Studio
  • 3053 - Planning & evaluation of veterinary studies with SAS
    • Der Kurs richtet sich primär an Tiermediziner, ist aber auch offen für Rer. nat. und PhD.
  • Datenanalyse und Bioinformatik in R
  • 1588 bzw. 3010 - Data Analysis and Bioinformatics with R
    • Die Kurse Datenanalyse und Bioinformatik in R bzw. Data Analysis and Bioinformatics with R sind stark bioinformatorisch ausgelegt (hochdimensionale Daten, Omics-Daten, maschinelles Lernen, Sequenzierung).

Die Kurse können je nach Forschungsschwerpunkt gezielt gewählt werden.

Rhetorik

Für die Schlüsselqualifikation Rhetorik müssen Sie 24 Stunden erbringen.

Onlinekurse können grundsätzlich nicht belegt werden, da es in den Rhetorikkursen darum geht, das Sprechen und das Halten von Präsentationen vor Publikum zu üben, bei dem auch Ihre Körpersprache analysiert wird. Es ist daher unerlässlich, nur an Präsenzkursen und nicht an Online-Kursen teilzunehmen.

Die Kurse, bei denen es um Schreiben von Artikeln/wissenschaftliches Schreiben und die theoretische Konzeption von Unterricht geht, sind sicherlich hilfreich und empfehlenswert, können aber nicht für die Rhetorikstunden angerechnet werden, wenn Sprechen/Präsentieren vor der Gruppe nicht praktisch geübt wird.

An der TiHo können Sie z. B. folgende Kurse belegen:

  • 3007 - The scientific oral presentation and poster presentation
  • 3008 - English lecture and presentation skills
  • 3043 - Poster and presentations workshop
  • 3045 - Job applications and interview techniques

Versuchstierkunde

Gegebenenfalls sind für Ihre Arbeit tierschutzrechtliche Qualifikationsnachweise erforderlich. Bitte erkundigen Sie sich im Rahmen Ihrer Dissertationsanzeige im Tierschutzbüro, ob Sie entsprechende Kursebesuchen müssen.

Promotionsgesuch

Passfoto

Sie können das Passfoto gern auf den Lebenslauf drucken oder aufkleben. Es muss nicht biometrisch sein.

Lebenslauf

Zum Promotionsgesuch müssen Sie einen aktualisierten Lebenslauf, ergänzt durch eine Liste etwaiger wissenschaftlicher Veröffentlichungen, einreichen. In der Promotionsordnung ist ein Muster des Lebenslaufs abgebildet, der Ihnen als Orientierung dienen kann, welche Angaben enthalten sein sollten. Selbstverständlich können Sie auch einen Lebenslauf, den Sie z. B. für Bewerbungen verwenden, einreichen.

Achten Sie bitte darauf, Ihre Anschrift und weitere Kontaktdaten in Ihrem Lebenslauf aufzuführen.

Denken Sie bitte auch daran, den Lebenslauf mit Datum und eigenhändiger Unterschrift zu versehen.

Angaben zum Tag der Prüfung (2. Seite in Dissertation)

Die Angabe zum Tag der mündlichen Prüfung lassen Sie bitte für die Gutachterexemplare frei (s. Vorlage 2. Seite). Diese Angabe ergänzen Sie nach erfolgter Begutachtung und mündlicher Prüfung für die Bibliotheksexemplare.

Gibt es Formatvorgaben für die Dissertation? Schriftart, Schriftgröße, Zeilenabstand oder sonstiges?

In der Promotionsordnung § 10 finden Sie Angaben zur Gestaltung des Titelblatts und einen Verweis auf die Anlagen 4a und 4b (die Vorlagen finden Sie auf der Website). 

Auch auf das Merkblatt der Bibliothek wird verwiesen. Dort gibt es Angaben zu den formalen Anforderungen, die aber nicht bindend für die Gutachterexemplare sind. Es ist aber schon sinnvoll, sich an den Vorgaben der Bibliothek zu orientieren, damit die Arbeit für den Druck der Bibliotheksexemplare nicht komplett neu formatiert werden muss.

Die beiden Gutachterexemplare sind gedruckt in DIN A4 abzugeben. Klebe- oder Leimbindung und Spiralbindung etc. sind ok, also eine richtige Bindung. Ein Hefter ist nicht ausreichend.

Die Arbeit sollte einseitig gedruckt werden. Bei sehr umfangreichen Arbeiten kann die Arbeit auch beidseitig gedruckt werden.

Wenn Ihr Zweitgutachter seinen Sitz im Ausland hat, senden Sie dem Promotionsbüro Ihre Dissertation bitte auch als PDF per E-Mail.

In welcher Form werden die Paper in die Gutachterexemplare eingebunden?

Bei den Gutachterexemplaren müssen die veröffentlichten Artikel komplett in die Arbeit eingebunden werden.

Bei den Bibliotheksexemplaren ist das anders, dazu bitte nochmal auf der  Website der Bibliothek schauen.

Versicherung an Eides statt

Ein Muster der Versicherung an Eides statt finden Sie unter den Vorlagen auf der Website. Achten Sie bitte darauf, die Versicherung entsprechend anzupassen (Angabe des Titel Ihrer Dissertation) und eigenhändig zu unterschreiben.

Die Versicherung an Eides statt muss nicht handgeschrieben sein, wichtig ist die eigenhändige Unterschrift.

Insgesamt müssen Sie 3 Exemplare der Versicherung an Eides statt abgeben. Ein Exemplar geben Sie als Dokument mit dem Promotionsgesuch ab, je ein Exemplar lassen Sie als vorletzte Seite in die Gutachterexemplare einbinden.

Was ist mit Hilfe Dritter gemeint?

Ihre Betreuungsgruppe ist damit nicht gemeint. Diese ist ja dafür da, Sie bei der Erstellung der Dissertation methodisch und fachlich zu beraten und zu unterstützen.

Erwähnen sollten Sie aber Personen, Einrichtungen, Institute etc., die einen Beitrag geleistet haben oder irgendwie beteiligt waren, z. B. bei großen Analysen o. ä., also Leistungen, die in wissenschaftlich vertretbarem und prüfungsrechtlich zulässigem Ausmaß für Sie erledigt wurden.

Co-Autoren/Doppelautorenschaft gilt nicht als Hilfe Dritter, da Ihr Eigenanteil ja herausgestellt werden muss. Die Anteile sind in der Doktorarbeit darzulegen.

Fragen Sie gern auch noch einmal Ihre Betreuungsgruppe, was sonst noch darunter zu verstehen ist, damit Sie auf der sicheren Seite sind.

Wie geht es nach Abgabe des Promotionsgesuchs weiter?

Nach Abgabe des Promotionsgesuchs und Erhalt des Gutachtens der Betreuergruppe, wird Ihre Dissertation zur Begutachtung an den/die Zweigutachter*in weitergeleitet.

Wurde Ihre Dissertation in beiden Gutachten mit mindestens "genügend" bewertet, erhalten Sie die Ladung zur Disputation.

Nach bestandener Disputation erstellen Sie die Bibliotheksexemplare und geben diese bis zur genannten Frist in der Bibliothek ab.

Zudem erhalten Sie nach bestandener Disputation die Einladung zur Promotionsfeier.

Abgabe der Bibliotheksexemplare nach der mündlichen Prüfung

Nach der bestandenen mündlichen Prüfung müssen Sie noch bis zum Stichtag die entsprechenden Exemplare Ihrer Dissertation in der Bibliothek abgeben. Informationen zur den Vorgaben finden Sie auf den Webseiten der Bibliothek.

Änderung Ihrer postalischen Adresse nach Abgabe des Promotionsgesuchs

Bitte teilen Sie dem Promotionsbüro per E-Mail mit, sollte sich Ihre postalische Anschrift nach Abgabe des Promotionsgesuch ändern, damit wir Ihnen die Ladung zur mündlichen Prüfung, Einladung zur Promotionsfeier etc. zusenden können.

Ändern Sie Ihre Anschrift dann bitte auch systemseitig über TiHo-Studis.

Promotionsfeier

Informationen zur Promotionsfeier

Bei der Promotionsfeier bekommen die Promovendi Ihre Promotionsurkunden überreicht. Die Promotionsfeier findet zweimal im Jahr statt:

  • Sommerpromotion: Termin im Juni
  • Winterpromotion: Termin im Dezember

Die konkreten Termine entnehmen Sie bitte der Terminübersicht auf der Promotionsseite.

Der Ablauf folgt einem strengen Protokoll und kann 2 - 2,5 Stunden dauern. Festliche Kleidung ist erwünscht.

Zunächst erhalten alle Promovendi mit der Einladung zur Promotionsfeier 3 Eintrittskarten (1 Karte ist für den/die Absolvent*in selbst, 2 für Begleitungen).

Weitere Informationen erhalten die Promovendi mit der Einladung.

Extrakarten für die Promotionsfeier

Mit der Einladung zur Promotionsfeier erhalten alle Promovendi 3 Eintrittskarten (1 Karte ist für den/die Absolvent*in selbst, 2 für Begleitungen).

Wenn Sie nicht an der Promotionsfeier teilnehmen wollen oder können, geben Sie die Karten bitte ans Promotionsbüro zurück. Wir erhalten oft Anfragen von Promovendi, die gern weitere Begleitungen mitbringen möchten und dafür Extrakarten benötigen.

Sollten Sie Extrakarten benötigen, schreiben Sie bitte eine E-Mail ans Promotionsbüro.

Leider können wir erst ca. 1 Woche vor der Promotionsfeier mit der Verteilung der Extrakarten beginnen. Die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge der Anfragen.