Allgemeines
Wie kann ich eine Promotion beginnen?
- Grundvoraussetzung für ein Promotionsstudium im Dr. med. vet. ist ein vorangehendes tiermedizinisches oder ein als gleichwertig anerkanntes Studium. Die konkreten Zugangsvoraussetzungen legt die Promotionsordnung fest.
- Für gewöhnlich sind Promotionsstellen ausgeschrieben und oft sind die Ausschreibungen mit einer Anstellung kombiniert. Angebote finden Sie entweder am Schwarzen Brett in TiHo-Studis unter Dissertationsangebote, im allgemeinen Stellenmarkt oder auf den entsprechenden Instituts-/Klinikseiten.
- Alternativ können Sie auch mit einer Themenidee an die in Frage kommenden Institute/Kliniken herantreten und besprechen, ob eine Promotion möglich ist.
- Die Dauer einer Promotion variiert abhängig von Ihrem Forschungsbereich und Ihrem spezifischen Promotionsprojekt.
Wer darf eine Promotion betreuen?
In der Promotionsordnung ist festgelegt, welche Personen Doktorand*innen bei einer Promotion betreuen dürfen. In der Regel stehen Professor*innen, Juniorprofessor*innen, Außerplanmäßige Professsor*innen, Privatdozent*innen und promovierte Fachwissenschaflter*innen für eine Betreuung zur Verfügung.
Für Ihr Promotionsvorhaben ist es wichtig, dass die Betreuenden auf das Themengebiet spezialisiert sind, in dem Sie Ihre Doktorarbeit schreiben möchten. Neben der fachlichen Übereinstimmung ist natürlich auch die zwischenmenschliche Ebene zu berücksichtigen, deren Bedeutung für eine erfolgreiche Promotion nicht zu unterschätzen ist.
Ich habe ein Thema und eine Betreuung gefunden. Wie geht es weiter?
Wenn Sie ein Thema und eine Betreuung gefunden haben, schreiben Sie sich als Promotionsstudierende*r an der TiHo ein. Die benötigten Unterlagen und Zeiträume finden Sie unter Einschreibung und Rückmeldung zur Promotion.
In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie dann auch schon die Dissertationsanzeige stellen.
Unterlagen zur Einschreibung
Sie müssen alle geforderten Unterlagen zur Einschreibung im Promotionsbüro vorlegen, auch wenn Sie im Zuge einer Anstellung bereits einen Teil der Unterlagen an anderer Stelle eingereicht haben.
Welche Art von Dissertation kann ich schreiben und wie baue ich diese auf?
Allgemeine Information zur Anfertigung von Dissertationen (Promotion)
Sie können in Absprache mit Ihren Betreuer*innen entweder eine Monografie oder eine kumulative Dissertation erstellen, die in entweder in Deutsch oder Englisch verfasst ist.
Information zur Abgabe der Dissertationsanzeige
Dissertationsanzeigen können das ganze Jahr gestellt werden, dafür gibt es keinen Stichtag. Allerdings werden die Anzeigen gesammelt und gebündelt bearbeitet. Daher kann eine Rückmeldung bis zu 2 - 3 Monaten dauern.
In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Dissertationsanzeige frühzeitig – am besten zu Beginn der Arbeit – stellen.
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 4 der Promotionsordnung 2016 bzw. § 6 der Promotionsordnung 2025 mindestens 1 Jahr zwischen Einreichen der Dissertationsanzeige und Einreichen des Promotionsgesuchs liegen muss.
Beachten Sie bitte auch, dass Sie gemäß § 6 der Promotionsordnung 2025 nach erfolgter Einschreibung 1 Semester Zeit haben, um Ihre Dissertationsanzeige (inkl. Nachweise über den Besuch des Statistikkurses und eines Kurses zur Literaturrecherche) im Promotionsbüro einzureichen.
Die Unterlagen reichen Sie bitte im Promotionsbüro ein.
Nach Prüfung der Dissertationsanzeige durch die Kommission erhalten Sie schriftlich eine Rückmeldung. Die Genehmigung der Anzeige kann allerdings erst erfolgen, wenn alle Unterlagen vollständig im Promotionsbüro vorliegen.
Rückmeldung zum Promotionsstudium

Wie in grundständigen Studiengängen müssen Sie sich auch für das Promotionsstudium jedes Semester zurückmelden, wenn Sie Ihr Studium fortsetzen wollen. Die Zeiträume und weitere Informationen zur Rückmeldung finden Sie unterEinschreibung und Rückmeldung zur Promotion.
Die Rückmeldung nehmen Sie über die Selbstbedienfunktion - Studienservice in TiHo-Studisvor. Dort können Sie sich auch benötigte Immatrikulationsbescheinigungen oder die Exmatrikulationsbescheinigung herunterladen.
Geplante Abgabe der Dissertation und Rückmeldung
Um alle Prüfungsleistungen gemäß Promotionsordnung ablegen zu können, müssen Sie eingeschriebene*r Promotionsstudent*in sein. Ob Sie sich für das nächste Semester noch rückmelden müssen, hängt davon ab, wann Sie Ihre Dissertation im Promotionsbüro abgeben und wann Sie Ihre mündliche Prüfung haben.
Im Zweifelsfall sollten Sie sich zurückmelden. Sollten Sie Ihre mündliche Prüfung dann noch im laufenden Semester ablegen, bekommen Sie die bezahlten Gebühren für das nächste Semester rückerstattet.
Für die Abgabe der Bibliotheksexemplare müssen Sie nicht mehr eingeschrieben sein.
Beendigung der Betreuung (Abbruch der Promotion) bzw. Betreuungswechsel (Fortsetzung der Promotion)
- Soll das Betreuungsverhältnis aufgelöst und die Promotion nicht fortgesetzt werden, bedarf es der schriftlichen Kündigung mit Angaben von Gründen (s. Antrag auf Beendigung der Betreuung). Das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular reichen Sie dann im Promotionsbüro ein, zusammen mit dem Antrag auf Exmatrikulation. Bitte beachten Sie, dass auch Ihre Dissertationsanzeige ihre Gültigkeit verliert.
- Soll das Betreuungsverhältnis aufgelöst, aber das Thema unter einer anderen Betreuung fortgesetzt werden, reichen Sie bitte den unterschriebenen Antrag auf Betreuungswechsel im Promotionsbüro ein.
Sollte Ihr Antrag genehmigt werden, reichen Sie nach Aufforderung bitte eine neue Betreuungsvereinbarung ein.
Muss ich für die Abgabe meiner Unterlagen einen Termin vereinbaren?
Die Abgabe Ihrer Unterlagen (z. B. zur Einschreibung, Dissertationsanzeige, Promotionsgesuch) kann persönlich oder postalisch erfolgen.
Sollten Sie die Unterlagen persönlich abgeben wollen, sollten Sie einen Termin mit dem Promotionsbüro vereinbaren.
Promotionsgesuch
Passfoto - PromO 2016
Sie können das Passfoto gern auf den Lebenslauf drucken oder aufkleben. Es muss nicht biometrisch sein.
Lebenslauf - PromO 2016
In der Promotionsordnung ist ein Muster des Lebenslaufs abgebildet, der Ihnen als Orientierung dienen kann, welche Angaben enthalten sein sollten. Selbstverständlich können Sie auch einen Lebenslauf, den Sie z. B. für Bewerbungen verwenden, einreichen.
Achten Sie bitte darauf, Ihre Anschrift und weitere Kontaktdaten in Ihrem Lebenslauf aufzuführen.
Denken Sie bitte auch daran, den Lebenslauf mit Datum und eigenhändiger Unterschrift zu versehen.
Angaben zu Zweitgutachter und Tag der Prüfung (2. Seite in Dissertation)
Die Angaben zur/zum Zweitgutachter*in sowie den Tag der mündlichen Prüfung lassen Sie bitte für die Gutachterexemplare frei (s. Vorlage Seite 2). Diese Angaben ergänzen Sie nach erfolgter Begutachtung und mündlicher Prüfung für die Bibliotheksexemplare.
Gibt es Formatvorgaben für die Dissertation? Schriftart, Schriftgröße, Zeilenabstand oder sonstiges?
In § 9 der Promotionsordnung 2016 bzw. § 7 der Promotionsordnung 2025 finden Sie Angaben zur Gestaltung des Titelblatts und einen Verweis auf die Anlagen 5a und 5b bzw. 3a und 3b (die Vorlagen finden Sie unter Downloads - Ordnungen und Formulare).
Auf der Webseite der Bibliothekgibt es Angaben zu den formalen Anforderungen, die aber nicht bindend für die Gutachterexemplare sind. Es ist aber schon sinnvoll, sich an den Vorgaben der Bibliothek zu orientieren, damit die Arbeit für den Druck der Bibliotheksexemplare nicht komplett neu formatiert werden muss.
Die beiden Gutachterexemplare sind gedruckt in DIN A4 abzugeben. Klebe- oder Leimbindung und Spiralbindung etc. sind ok, also eine richtige Bindung. Ein Hefter ist nicht ausreichend.
Die Arbeit sollte einseitig gedruckt werden. Bei sehr umfangreichen Arbeiten kann die Arbeit auch beidseitig gedruckt werden.
In welcher Form werden die Paper in die Gutachterexemplare eingebunden?
Bei den Gutachterexemplaren müssen die veröffentlichten Artikel komplett in die Arbeit eingebunden werden. Falls der Verlag den Abdruck der/des Artikel(s) nicht erlaubt, binden Sie den Artikel im eingereichten Format ein und ergänzen die bibliografischen Angaben (z. B.
Nachname, Vorname: Aufsatztitel. In: Zeitschriftentitel, Jahrgangsnummer (Jahr) Heftnummer, S. Anfangsseite-Endseite, DOI).
Bei den Bibliotheksexemplaren ist das etwas anders, dazu erkundigen Sie sich bitte nochmal auf der Website der Bibliothek.
Versicherung an Eides statt
Eine Vorlage der Versicherung an Eides statt finden Sie unter Downloads - Ordnungen und Formularebei den Unterlagen zum Promotionsgesuch. Achten Sie bitte darauf, die Versicherung entsprechend anzupassen (u. a. Angabe des Titel Ihrer Dissertation) und eigenhändig zu unterschreiben. Die Versicherung an Eides muss in Deutsch eingebunden werden, auch wenn Ihre Arbeit in Englisch geschrieben ist.
Die Versicherung an Eides statt muss nicht handgeschrieben sein, wichtig ist die eigenhändige Unterschrift.
Insgesamt müssen Sie 3 Exemplare der Versicherung an Eides statt abgeben. Ein Exemplar geben Sie als Dokument mit dem Promotionsgesuch ab, je ein Exemplar lassen Sie als vorletzte Seite in die Gutachterexemplare einbinden.
Was ist mit Hilfe Dritter gemeint?
Ihre Betreuer*innen sind damit nicht gemeint. Diese sind ja dafür da, Sie bei der Erstellung der Dissertation methodisch und fachlich zu beraten und zu unterstützen.
Erwähnen sollten Sie aber Personen, Einrichtungen, Institute etc., die einen Beitrag geleistet haben oder irgendwie beteiligt waren, z. B. bei großen Analysen o. ä., also Leistungen, die in wissenschaftlich vertretbarem und prüfungsrechtlich zulässigem Ausmaß für Sie erledigt wurden.
Co-Autoren/Doppelautorenschaft gilt nicht als Hilfe Dritter, da Ihr Eigenanteil ja herausgestellt werden muss. Die Anteile sind in der Doktorarbeit darzulegen.
Fragen Sie gern auch noch einmal Ihre*n Betreuer*in, was sonst noch darunter zu verstehen ist, damit Sie auf der sicheren Seite sind.
Wie geht es nach Abgabe des Promotionsgesuchs weiter?
Ablauf nach Abgabe des Promotionsgesuches
Bitte beachten Sie: erst wenn das Gutachten und die Seminarbescheinigung des/der Betreuer*in bzw. Betreuungsgruppe im Promotionsbüro vorliegt, wird die Dissertation an den/die Zweitgutachter*in zur Begutachtung weitergeleitet. Das Erstgutachten und die Seminarbescheinigung sollten daher entweder in einem verschlossenen Umschlag zur Abgabe der Dissertation mitgebracht werden oder vom/von der Betreuer*in bzw. Betreuungsgruppe direkt an das Promotionsbüro geschickt werden.
Abgabe der Bibliotheksexemplare nach der mündlichen Prüfung
Nach der bestanden mündlichen Prüfung müssen Sie noch bis zum Stichtag die entsprechenden Exemplare Ihrer Dissertation in der Bibliothek abgeben. Informationen zur den Vorgaben finden Sie auf der Webseite der Bibliothek.
Sperrvermerk für die Bibliothek
Bei einer geplanten Anmeldung von Schutzrechten kann die Veröffentlichung der Arbeit für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten hinausgezögert werden. Ein entsprechender Antrag muss zum Zeitpunkt der Einreichung der Arbeit bei der Promotionskommission vorliegen.
Für die Beantragung senden Sie das ausgefüllte Formblatt 10 an das Promotionsbüro.
Eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag erhalten Sie nach der mündlichen Prüfung.
Der Sperrvermerk kann einmalig auf erneuten Antrag im Promotionsbüro verlängert werden.
Beachten Sie bitte, dass die entsprechenden Exemplare Ihrer Dissertation trotz Sperrvermerk bis zum Stichtag in der Bibliothek abzugeben sind.
Änderung Ihrer postalischen Adresse nach Abgabe des Promotionsgesuchs
Bitte teilen Sie dem Promotionsbüro per E-Mail mit, sollte sich Ihre postalische Anschrift nach Abgabe des Promotionsgesuch ändern, damit wir Ihnen die Ladung zur mündlichen Prüfung, Einladung zur Promotionsfeier etc. zusenden können.
Ändern Sie Ihre Anschrift dann bitte auch systemseitig über TiHo-Studis.
Promotionsfeier
Informationen zur Promotionsfeier
Bei der Promotionsfeier bekommen die Promovendi Ihre Promotionsurkunden überreicht. Die Promotionsfeier findet zweimal im Jahr statt:
- Sommerpromotion: Termin im Juni
- Winterpromotion: Termin im Dezember
Die konkreten Termine entnehmen Sie bitte der Terminübersicht auf der Promotionsseite.
Der Ablauf folgt einem strengen Protokoll und kann 2 - 2,5 Stunden dauern. Festliche Kleidung ist erwünscht.
Zunächst erhalten alle Promovendi mit der Einladung zur Promotionsfeier 3 Eintrittskarten (1 Karte ist für den/die Absolvent*in selbst, 2 für Begleitungen).
Weitere Informationen erhalten die Promovendi mit der Einladung.
Extrakarten für die Promotionsfeier
Mit der Einladung zur Promotionsfeier erhalten alle Promovendi 3 Eintrittskarten (1 Karte ist für den/die Absolvent*in selbst, 2 für Begleitungen).
Wenn Sie nicht an der Promotionsfeier teilnehmen wollen oder können, geben Sie die Karten bitte ans Promotionsbüro zurück. Wir erhalten oft Anfragen von Promovendi, die gern weitere Begleitungen mitbringen möchten und dafür Extrakarten benötigen.
Sollten Sie Extrakarten benötigen, schreiben Sie bitte eine E-Mail ans Promotionsbüro.
Leider können wir erst ca. 1 Woche vor der Promotionsfeier mit der Verteilung der Extrakarten beginnen. Die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge der Anfragen.