Eine kleine Figur sitzt auf einem aufgeschlagenen Buch
© Srinivas Bandari, Unsplash

Gemäß § 6 (g) der Promotionsordnungen 2025 & 2026 müssen Sie für die Einreichung der Dissertationsanzeige eine Bestätigung über die Teilnahme an einer von der Promotionskommission anerkannten Einführung in die Literatursuche vorlegen.

Einen solchen Kurs können Sie unter anderem hier belegen: