
Kurse zur Literaturrecherche
Gemäß § 6 (g) der Promotionsordnung 2025 müssen Sie für die Einreichung der Dissertationsanzeige eine Bestätigung über die Teilnahme an einer von der Promotionskommission anerkannten Einführung in die Literatursuche vorlegen.
Einen solchen Kurs können Sie unter anderem hier belegen: