Tierärzte/Tierärztinnen mit Examen vor dem 01.07.2002

Die Fachkunde wird nachgewiesen durch "... das Zeugnis über das Bestehen der Tierärztlichen Prüfung nach der Approbationsordnung für Tierärzte, das eine Prüfung im Prüfungsfach Radiologie aufweist, ..." (gemäß § 3 (3) 2. c) RöV vom 08.01.1987, Fassungen vor dem 18.06.2002).

Tierärzte/Tierärztinnen mit Examen ab dem 01.07.2002 und vor dem 01.07.2004

Mit Feststellung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Hannover, der zuständigen Behörde gemäß §18a (1) Satz 5 RöV (vom 08.01.1987, zuletzt geändert am 18.06.2002, in Kraft getreten am 01.07.2002), vom 19.02.2003 erwerben die Examenskandidat/innen/en der Tiermedizin durch Besuch der Radiologievorlesung, der vorgeschriebenen Praktika und der erfolgreich abgelegten Radiologieprüfung die Fachkunde gemäß der RöV nach Ablegen des Examens.

Dazu wird in das Abschlusszeugnis folgender Passus aufgenommen:

"Die zuständige Behörde hat festgestellt, dass die Fachkunde im Strahlenschutz nach der Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen (Röntgenverordnung - RöV) vom 08. Januar 1987 (BGBl. I S. 114), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Juni 2002 (BGBl. I S. 1869) erworben ist, da diese in einem besonderen Teil geprüft wurde."

Alle Absolventen, die in dem oben genannten Zeitraum ihr Zeugnis erhalten haben und deren Zeugnis diesen Zusatzeintrag noch nicht enthält, erhalten auf Anforderung beim Dezernat für Studentische und Akademische Angelegenheiten der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover ein entsprechendes Zusatzblatt zu ihrem Zeugnis. 

Tierärzte/Tierärztinnen mit Examen ab dem 01.07.2004 und vor dem 01.04.2005

Mit Feststellung des Niedersächsischen Umweltministeriums, der zuständigen Behörde gemäß §18a (1) Satz 5 RöV (in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.04.2003), im Juni 2004 erwerben die Examenskandidat/innen/en der Tiermedizin durch Besuch der Radiologievorlesung, der vorgeschriebenen Praktika und der erfolgreich abgelegten Radiologieprüfung die Fachkunde gemäß der RöV nach Ablegen des Examens.

Dazu wurde in das Abschlusszeugnis folgender Passus aufgenommen:

"Das Niedersächsische Umweltministerium hat festgestellt, dass die Fachkunde im Strahlenschutz nach der Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen (Röntgenverordnung - RöV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.04.2003 (BGBl. I S. 604) erworben ist, da diese in einem besonderen Teil geprüft wurde."

Alle Absolventen, die in dem oben genannten Zeitraum ihr Zeugnis erhalten haben und deren Zeugnis diesen Zusatzeintrag noch nicht enthält, erhalten auf beim Dezernat für Studentische und Akademische Angelegenheiten der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover ein entsprechendes Zusatzblatt zu ihrem Zeugnis. 

Tierärzte/Tierärztinnen mit Examen ab dem 01.04.2005

Die Voraussetzungen für den Erwerb der Fachkunde sind in der Richtlinie "Strahlenschutz in der Tierheilkunde" festgelegt. Diese trat am 01.03.2005 in Kraft. Die Forderungen der Richtlinie wurden an der TiHo umgesetzt, so dass auch seit dem 01.04.2005 ein Fachkundeerwerb innerhalb der Ausbildung möglich ist. Bedingung ist die regelmäßige Teilnahme an der Vorlesung und den Übungen, das Bestehen der Radiologieprüfung und eine ausreichende praktische Erfahrung innerhalb des Praktischen Jahres.

Tierärzte/Tierärztinnen mit Examen ab dem 31.12.2018

Die Neustrukturierung des Strahlenschutzrechts hat zu keinen Änderungen bezüglich des Fachkundeerwerbs geführt. Bedingung für den Erwerb der Allgemeinen Fachkunde innerhalb des Studiums ist weiterhin die regelmäßige Teilnahme an der Vorlesung und den Übungen, das Bestehen der Radiologieprüfung und der Besuch des Strahlenschutzseminars sowie eine ausreichende praktische Erfahrung während des Praktischen Jahres.