Erwerb und Aktualisierung der Fachkunde für Veterinärmediziner sind im Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) geregelt. Dazu ist in der Regel die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kursen notwendig. Der Inhalt der Kurse ist in der Richtlinie "Strahlenschutz in der Tierheilkunde" festgelegt.

 

Aktualisierung der Fachkunde

Anerkannte Kurse (§ 74 StrlSchG) zur Aktualisierung der Fachkunde werden von verschiedenen Einrichtungen angeboten. Eine Liste der Anbieter ist auf der Seite der Bundestierärztekammer zu finden.

Die Fachkunde muss mindestens alle fünf Jahre aktualisiert werden. Stichtag ist das Ausstellungsdatum des Examens und nicht das Datum der Radiologieprüfung.

Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz für Tiermedizin/studenten/studentinnen der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover

Eine ausführliche Beschreibung, wie Sie die Allgemeine Fachkunde, die Ihnen das Röntgen von Tieren erlaubt, während Ihres Studiums an der TiHo erwerben können, ist in dieser PDF-Datei zu finden.

Die Art und Weise des Fachkundeerwerbs hat sich in den letzten Jahren mehrfach geändert. Hier sind die verschiedenen Verfahren zeitlich geordnet zusammengestellt.

Hinweis: Vor dem 31.12.2018 wurde der Fachkundeerwerb in der Röntgenverordnung (RöV) geregelt, die nicht mehr gültig ist. Da die Regeln zum Fachkundeerwerb immer noch nicht an die neue Gesetzeslage angepasst wurden, finden Sie immer mal wieder Verweise auf die RöV.

Hinweis zu unterschiedlichen Fachkunden

In Abhängigkeit von der Tätigkeit gibt es unterschiedliche Fachkunden für Tierärzte. Basis für alle Fachkunden ist die Allgemeine Fachkunde, die es Tierärzten gestattet eine Röntgenanlage oder Durchleuchtungsanlage zu betreiben. Nur diese kann innerhalb des Studiums erworben werden. Dazu kommen vier spezielle Fachkunden für

  • Computertomographie
  • Röntgentherapie an Tieren
  • nuklearmedizinische Diagnostik
  • nuklearmedizinische Therapie, Teletherapie und Brachytherapie.

Der Erwerb dieser speziellen Fachkunden ist in der der Richtlinie "Strahlenschutz in der Tierheilkunde" geregelt.

Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz für Absolventen anderer Hochschulen

Alle Examen, die vor dem 01.07.2002 ausgestellt wurden, enthalten auch die Fachkunde nach RöV. Der Fachkundeerwerb innerhalb des Studiums ist ab dem 01.07.2002 nur dann möglich, wenn dieses vom zuständigen Ministerium bzw. der zuständigen Behörde genehmigt wurde. Wenn Ihr Examen keinen entsprechenden Eintrag enthält bzw. Sie kein entsprechendes Beiblatt zum Examenszeugnis erhalten haben, müssen Sie sich bei der ausstellenden Hochschule erkundigen, ob Sie die Fachkunde innerhalb des Studiums erworben haben. Wenn Sie keine Fachkunde haben, können Sie diese gemäß der Richtlinie "Strahlenschutz in der Tierheilkunde" erwerben (Erwerbkurs und praktische Erfahrung). Die anerkannten Anbieter solcher Kurse können Sie bei der Bundestierärztekammer oder der zuständigen Landestierärztekammer erfragen. 

Anschrift

Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover

Fachgebiet Allgemeine Radiologie und Medizinische Physik

Bischofsholer Damm 15 / Haus 102

30173 Hannover

Leitung

Prof. Dr. rer. nat. Hermann Seifert

Tel.:  +49 511 856-7454