In dem am 22. Dezember 2023 erschienen Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt steht folgender Text:
Hinweis zur Ausgabe des Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblattes
Ab dem 1. Januar 2024 wird das Niedersächsische Gesetz- und Verordnungsblatt ausschließlich in elektronischer Form geführt. Ab diesem Zeitpunkt ist die elektronische Fassung rechtlich maßgeblich. Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich aus dem Gesetz zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung und zur Einführung der elektronischen Verkündung von Gesetzen und Verordnungen in Niedersachsen vom 8. November 2023 (Nds. GVBl. S. 258). Infolge dieser Umstellung auf die rein digitale Verkündung wird der Druck des Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblattes zum 31. Dezember 2023 eingestellt. Ab dem 1. Januar 2024 werden die jeweiligen Verkündungen kostenfrei auf der Internetseite www.verkuendung-niedersachsen.de abrufbar sein.
Es gibt einen Newsletter, der informiert, sobald ein neues Verkündungsblatt erschienen ist.
Für die Bundesgesetzblätter gibt es ebenfalls einen Newsletter.