Der Einstieg in ein höheres Semester setzt anerkannte Studien- und Prüfungsleistungen aus einem Studium der Tiermedizin im In- oder Ausland oder Leistungen und Prüfungen aus einem fachverwandten Universitätsstudiengang (z. B. Biologie, Agrarwissenschaften, Agrarbiologie), die denen des Tiermedizinstudiums gleichwertig sein müssen, voraus.

  • Bitte beachten Sie:
    • Vorstudienleistungen von Fachhochschulen können nicht anerkannt werden.
    • Auch eine Anrechnung von Leistungen aus Aus- und Weiterbildungen ist nicht möglich.

Grundlage der Prüfung der Anerkennung von Vorstudienleistungen ist hierbei das Curriculum der Hochschule, an der Sie sich bewerben. Daher kann es sein, dass ein Einstieg an der TiHo nicht möglich ist, obwohl Sie bereits ein oder mehrere Fachsemester Tiermedizin - allerdings nach einem anderen Studienverlaufsplan - studiert haben. Hierdurch können Ihnen Studien- oder Prüfungsleistungen fehlen, die an der TiHo zu einem früheren Zeitpunkt im Studienverlauf erworben werden.

 

Für das Studium an der Tierärztlichen Hochschule Hannover werden grundsätzlich nur Prüfungsleistungen angerechnet, die nach der TAppV abzuleisten sind. Beachten Sie bitte auch, dass der Anerkennungsbescheid nur an der ausstellenden Universität/Hochschule (TiHo) gültig ist. Einen Anerkennungsbescheid erhalten Sie nur, wenn Sie auch einen Studienplatz an der TiHo erhalten und sich zum Studium einschreiben.

Für eine potentielle Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen an der TiHo muss

  • eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester vorliegen
  • eine offizielle Noten-/Leistungsübersicht eingereicht werden, aus der klar hervorgeht, welche Lehrveranstaltungen erfolgreich abgeschlossen wurden (ggf. inkl. Note)
  • für die Feststellung der Gleichwertigkeit eine Übersicht der Studieninhalte (Modul-/Inhaltsbeschreibungen) einschließlich ECTS und Zeit-/Stundenumfang nachgewiesen werden.
    • Eine Immatrikulationsbestätigung oder eine Auflistung der abgelegten Prüfungsfächer/Module etc. ist nicht ausreichend.

 

Für Studienleistungen, die im nicht deutschsprachigen Ausland erbracht wurden, ist neben dem Antrag eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche oder Englische vorzulegen (Leistungsnachweise, Zeugnisse, Modulbeschreibungen).

  • Bitte beachten Sie, dass alle Unterlagen in einer Sprache eingereicht werden müssen (entweder alles in Deutsch oder alles in Englisch).

 

Ausschließlich vollständige Anträge (d. h. Bewerbung, Leistungsnachweise, Inhaltsbeschreibungen der jeweiligen Veranstaltungen, ggf. beglaubigte Kopien) werden bearbeitet. Der frühestmögliche Zeitpunkt einer Prüfung von Vorstudienleistungen ist im Rahmen der Bewerbung um einen Studienplatz im höheren Fachsemester. Es werden keine Vorabprüfungen vorgenommen!

Die Nachweise für die Prüfung der Vorstudienleistungen laden Sie bitte im Zuge der Bewerbung über das Portalhoch.

Bewerbung zum 2. Fachsemester (nur zum Sommersemester)

Eine Bewerbung zum 2. Fachsemester ist möglich, wenn ein Fachsemester anerkannt werden. Das ist möglich

  • wenn erbrachte Studienleistungen (Praktika, Scheine) für alle Pflichtlehrveranstaltungen für die Prüfungsfächer des Naturwissenschaftlichen Abschnitts der Tierärztlichen Vorprüfung (Vorphysikum) (Chemie, Physik, Botanik, Zoologie) nachgewiesen werden können;

    oder
     
  • wenn die bestandenen Prüfungen gemäß TAppV in Physik und Zoologie und eine erbrachte Studienleistung der Pflichtlehrveranstaltung Chemie vom 1. Fachsemester nachgewiesen werden können;

 

Bitte beachten Sie:

  • ein Wechsel von der FU Berlin an die TiHo zum zweiten Fachsemester ist aufgrund der unterschiedlichen Studienverlaufspläne nicht möglich!

Bewerbung zum 3. Fachsemester (nur zum Wintersemester)

Eine Bewerbung zum 3. Fachsemester ist möglich, wenn zwei Fachsemester anerkannt werden. Das ist möglich

  • wenn in allen Prüfungsfächern des Naturwissenschaftlichen Abschnitts der Tierärztlichen Vorprüfung (Vorphysikum) (Chemie, Physik, Zoologie, Botanik) auch die Prüfungen gemäß TAppV erfolgreich abgelegt wurden und nachgewiesen werden können.

Eine Zulassung zum dritten Fachsemester kann nur mit dem Nachweis über das Bestehen des Naturwissenschaftlichen Abschnitts der Tierärztlichen Vorprüfung (Vorphysikum) erfolgen.

Bewerbung zum 4. Fachsemester (nur zum Sommersemester)

Eine Bewerbung zum 4. Fachsemester ist möglich, wenn drei Fachsemester anerkannt werden. Das ist möglich

  • wenn zusätzlich zu den Prüfungen des Naturwissenschaftlichen Abschnitts der Tierärztlichen Vorprüfung (Vorphysikum) (Chemie, Physik, Zoologie, Botanik) mehrere Praktika (Scheine der Fächer: Anatomie, Physiologie, Biochemie, Histologie/Embryologie, Tierzucht und Genetik) des 3. und 4. Fachsemesters nachgewiesen werden können.

Bewerbung zum 5. Fachsemester (nur zum Wintersemester)

Eine Bewerbung zum 5. Fachsemester ist möglich, wenn vier Fachsemester anerkannt werden. Das ist möglich

  • wenn der Naturwissenschaftliche Abschnitt der Tierärztlichen Vorprüfung (Vorphysikum) und alle Praktika (Scheine) der Physikumsfächer (Anatomie, Physiologie, Biochemie, Histologie/Embryologie, Tierzucht und Genetik) nachgewiesen werden können;

    oder
     
  • wenn in allen Prüfungsfächern des Anatomisch-physiologischen Abschnitts der Tierärztlichen Vorprüfung (Physikums) die Prüfungen gemäß TAppV erfolgreich abgelegt wurden und nachgewiesen werden können.

Voraussetzung zur Zulassung in das fünfte Fachsemester ist der Nachweis über das Bestehen des Anatomisch-physiologischen Abschnitts der Tierärztlichen Vorprüfung (Physikum). Die Prüfungen müssen noch am alten Studienort absolviert worden sein/werden. Sofern der Nachweis über die bestandenen Prüfungen zur Bewerbung noch nicht vorliegt, muss dieser bis zum 15.09. nachgereicht werden.

Bewerbung zum 6. Fachsemester (nur zum Sommersemester)

Eine Bewerbung zum 6. Fachsemester ist möglich, wenn fünf Fachsemester anerkannt werden. Das ist möglich

  • wenn in allen Prüfungsfächern des Anatomisch-physiologischen Abschnitts der Tierärztlichen Vorprüfung (Physikums) die Prüfungen gemäß TAppV erfolgreich abgelegt wurden und nachgewiesen werden können

    und
  • bestandene Prüfungen gemäß TAppV in den Fächern Bakteriologie und Mykologie und klinische Propädeutik nachgewiesen werden können.

 

Bei einer Zulassung müssten im 6. Fachsemester zusätzlich zu den regulären Lehrveranstaltungen noch die Übungen Allgemeine Radiologie und Allgemeine Pathologie aus dem 4. Fachsemester nachgeholt werden, sofern sie noch nicht nachgewiesen werden können.

Darüber hinaus müssten im 7. Fachsemester noch die Fächer Labordiagnostik und spezielle Immunologie sowie die Prüfungen Tierhaltung und Tierhygiene und Radiologie aus dem 5. Fachsemester nachgeholt werden.

Bewerbung zum 7. Fachsemester (nur zum Wintersemester)

Eine Bewerbung zum 7. Fachsemester ist möglich, wenn sechs Fachsemester anerkannt werden. Das ist möglich

  • wenn fünf der sieben Fachprüfungen der Prüfungsfächer Klinische Propädeutik, Tierhaltung und Tierhygiene, Bakteriologie und Mykologie, Radiologie, Virologie, Pharmakologie und Toxikologie und Tierschutz, welche nach dem 5. und 6. Fachsemester zu absolvieren sind, bestanden sind und nachgewiesen werden können.

Bewerbung zum 8. Fachsemester (nur zum Sommersemester)

Eine Bewerbung zum 8. Fachsemester ist möglich, wenn sieben Fachsemester anerkannt werden. Das ist möglich

  • wenn fünf der sieben Fachprüfungen der Prüfungsfächer Klinische Propädeutik, Tierhaltung und Tierhygiene, Bakteriologie und Mykologie, Radiologie, Virologie, Pharmakologie und Toxikologie und Tierschutz, welche nach dem 5. und 6. Fachsemester zu absolvieren sind, bestanden sind und nachgewiesen werden können.

Bewerbung zum 9. Fachsemester (nur zum Wintersemester)

Eine Bewerbung zum 9. Fachsemester ist möglich, wenn acht Fachsemester anerkannt werden. Das ist möglich

  • wenn mindestens acht Fachprüfungen der Prüfungsfächer gem. § 29 Nr. 1, 3 - 10 und 12 TAppV bestanden sind

    und
  • die Bescheinigungen über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Lehrveranstaltungen der Biometrie, Futtermittelkunde und Immunologie vorliegen und nachgewiesen werden können.

Bewerbung zum 10. Fachsemester (nur zum Sommersemester)

Eine Bewerbung zum 10. Fachsemester ist möglich, wenn neun Fachsemester anerkannt werden. Das ist möglich

  • wenn mindestens acht Fachprüfungen der Prüfungsfächer gem. § 29 Nr. 1, 3 - 10 und 12 TAppV bestanden sind

    und
  • die Bescheinigungen über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Lehrveranstaltungen der Biometrie, Futtermittelkunde und Immunologie vorliegen und nachgewiesen werden können.

Bewerbung zum 11. Fachsemester (nur zum Wintersemester)

Eine Bewerbung zum 11. Fachsemester ist möglich, wenn zehn Fachsemester anerkannt werden. Das ist möglich

  • wenn die Fachprüfungen gem. § 29 Nr. 1, 3 – 10 und 12 TAppV alle bestanden sind.