Der Einstieg in ein höheres Semester setzt anerkannte Studien- und Prüfungsleistungen voraus. Dies ist möglich durch ein Studium der Tiermedizin im In- oder Ausland oder Leistungen und Prüfungen aus einem fachverwandten Universitätsstudiengang (z. B. Biologie, Agrarwissenschaften, Agrarbiologie). Bitte beachten Sie, dass gemäß § 17 Abs. 1 der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) das endgültige (i.d.R. dreimalige) Nichtbestehen eines Prüfungsfachs der Tierärztlichen Vorprüfung oder der Tierärztlichen Prüfung im vorherigen Studium der Tiermedizin an einer anderen Hochschule zur Ablehnung des Antrags auf Zulassung zu einem höheren Semester führt. Ebenso werden nicht bestandene Versuche aus früheren Tiermedizinstudien auf die Anzahl der Prüfungsversuche an der Tierärztlichen Hochschule Hannover angerechnet.
Die Anerkennung mindestens eines Fachsemesters berechtigt zur Bewerbung für das nächsthöhere Fachsemester direkt bei den tiermedizinischen Bildungsstätten in der Bundesrepublik Deutschland. Grundsätzlich gilt, dass eine Bewerbung bzw. Zulassung auf ein höheres Fachsemester nur in das nächsthöhere Semester möglich ist. Rückstufungen sind ausgeschlossen!
Achtung: Wenn Sie bereits ein Studium der Tiermedizin im In- oder Ausland abgeschlossen haben, können Sie sich nicht für ein höheres Fachsemester bewerben.
Tierärztinnen und Tierärzte, die ihr Studium im Ausland (Drittstaat) absolviert haben, können in Deutschland die uneingeschränkte Zulassung zum tierärztlichen Beruf - die Approbation - beantragen. Hierfür muss die Gleichwertigkeit der tierärztlichen Ausbildung nachgewiesen werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Webseite zur Kenntnisprüfung.
Achtung: Bitte lesen Sie sich unbedingt vor der Bewerbung die Informationen zur Anerkennung von Vorstudienleistungen durch!
Bewerbungszeiträume für höhere Fachsemester
- Bewerbungszeitaum für das SS 2026: 01.12.2025 bis 15.01.2026
- Bewerbungszeitaum für das WS 2026/27: 01.06.2026 bis 15.07.2026
Sofern Unterlagen nach Fristablauf der Bewerbung noch nicht vorlagen, können diese im absoluten Ausnahmefall nach dem Abschicken der Bewerbung per E-Mail an das Studierendensekretariat, postalisch oder persönlich nachgereicht werden. Hierbei gelten dann folgende Fristen:
- Bei einer Bewerbung zum Sommersemester: bis 15.03.
- Bei einer Bewerbung zum Wintersemester: bis 15.09.
Ein Nachreichen von Unterlagen nach dieser Frist ist nicht mehr möglich.
Bewerbungsunterlagen für ein höheres Fachsemester
Bitte reichen Sie mit Ihrem Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester folgende Unterlagen ein:
- Nachweise der akademischen Vorleistungen (Leistungsnachweis/Transcript of Records, Modul-/Inhaltsbeschreibungen, ggf. Zeugnisse und Urkunden)
Hinweis: Bitte beachten Sie unbedingt die Informationen zur Anerkennung von Vorstudienleistungen! - ggf. fachärztliche Stellungnahme / fachärztliches Gutachten mit Aussagen zu Entstehung, Schwere, Verlauf und Behandlungsmöglichkeiten der Erkrankung sowie eine Prognose über den weiteren Krankheitsverlauf (nicht älter als drei Monate)
Hinweis: Einen Härtefallantrag nach § 6 Abs. 1 Nr. 1. NHZG können Sie stellen, wenn in der eigenen Person liegende besondere gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern, d.h. wenn aus den persönlich vorliegenden Gründen eine Verzögerung des Studienbeginns auch nur um ein Semester unzumutbar ist. - ggf. Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes
- ggf. erweiterte Meldebescheinigung bei einem gemeinsamen Wohnsitz mit eigener Familie oder Eltern in Hannover (inkl. Region) oder Niedersachsen (nicht älter als drei Monate)
- ggf. Nachweis über Sprachkenntnisse in Deutsch auf C1-Niveau bei internationalen Bewerbenden, die keine Muttersprachler/-innen im Deutschen sind oder ihre Hochschulzugangsberechtigung außerhalb der DACH-Region erworben haben
Hinweis: Eine Liste der akzeptierten Sprachnachweise finden Sie hier. - ggf. sonstige Nachweise
Die Bewerbung erfolgt über das TiHo-eigene Online-Portal, in dem Sie die erforderlichen Nachweise hochladen können.
Zulassungschancen für höhere Fachsemester
Die Vergabe von freien Studienplätzen kann frühestens erfolgen, wenn für die hier eingeschriebenen Studierenden die Frist zur Rückmeldung sowie eine ausreichende Nachfrist für die Rückmeldung abgelaufen ist. Bei einer Bewerbung zum Sommersemester wäre dies ab ca. Mitte März, zum Wintersemester ab ca. Mitte September möglich. Erst dann ist klar, wie viele der bisher eingeschriebenen Studierenden der Tiermedizin ihren Studienplatz nicht weiter nutzen wollen. Die Zulassungsbescheide für Bewerber/innen für ein höheres Fachsemester gehen deshalb in der Regel erst kurz vor oder kurz nach Vorlesungsbeginn des entsprechenden Semesters per Post raus.
Die Anzahl freier Studienplätze ergibt sich aus der Differenz der eingeschriebenen Studierenden in dem betreffenden Fachsemester und der vorgegebenen Zulassungszahl für das erste Semester gemäß Verordnung über die Zulassungszahlen (ZZ-VO).
Bei freien Studienplätzen erfolgt die Zulassung gemäß § 6 Niedersächsisches Hochschulzulassungsgesetz (NHZG):
Danach sind Bewerber, die im Studiengang der Tiermedizin an einer anderen deutschen Universität/Hochschule oder eines anderen Mitgliedstaats der EU eingeschrieben sind oder waren, zunächst zu berücksichtigen.
Im Weiteren werden Bewerber, die mit deutscher Staatsangehörigkeit oder zulassungsrechtlich deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt, an einer Universität/Hochschule im Ausland (außerhalb EU) eingeschrieben sind oder waren, berücksichtigt - danach die Studienfachwechsler.
Erfahrungsgemäß steht an unserer Hochschule eine große Bewerberzahl einer eher geringen Anzahl von freien Studienplätzen gegenüber.
Kontakt für Rückfragen
Dezernat 3 - Studierendensekretariat Tiermedizin
Telefon +49 511 953-8086



