Dosiswarnschwellen für elektronische Personendosimeter

Tabelle
Alarmschwellen für das Dosimeter „EPD Mk2“
© Borowski, Ambrosi et al., Rad. Prot. Dosim.139, 483 (2010)

Wenn Sie im Bereich der Röntgendiagnostik Dosismessungen mit einem aktiven, elektronischen Personendosimeter (APD) durchführen wollen, so müssen Sie eine Alarmschwelle für die Dosisleistung (Dosis pro Zeit) einstellen (s. Rundschreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 29.7.2011). Der Grund für diese Maßnahme ist, dass die APD eine zu geringe Dosis anzeigen, wenn die Dosisleistung zu groß wird. Der ausgelöste Alarm weist Sie also darauf hin, dass die vom APD angezeigte Personendosis wahrscheinlich zu niedrig ist.

Die einzustellende Alarmschwelle hängt von dem verwendeten APD und den Aufnahmeparametern an der Röntgeneinrichtung ab. In der nebenstehenden Tabelle sind Alarmschwellen für das Dosimeter „EPD Mk2“ (Thermo Electron) angegeben. Die Alarmschwellen hängen von der Firmwareversion des „EPD Mk2“ und der kürzesten Aufnahmezeit ab, die Sie bei Ihren Aufnahmen verwenden.

Falls Sie ein anderes APD, eine andere Firmwareversion des „EPD Mk2“ oder andere Aufnahmeparameter verwenden, so können Sie die entsprechende Alarmschwelle mit einem vom Materialprüfungsamt Dortmund  bereitgestellten Excel-Blatt („Alarmschwelle_berechnen.xls“) selbst berechnen.

Allgemeine Hinweise:

Tragen Sie das APD stets unter der Schutzkleidung.

Die eingestellte Alarmschwelle muss der zuständigen Behörde  mitgeteilt werden.

Die zuständige Behörde muss der Verwendung des APD zustimmen.

Wird der Alarm ausgelöst, müssen Sie den Kontrollbereich verlassen und unverzüglich das amtliche Dosimeter auswerten lassen.