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Visum und Aufenthaltsgenehmigung

Grundsätzlich brauchen Sie als Nicht-EU-Bürger*in ein Visum für die Einreise nach Deutschland. Dieses müssen Sie vor Ihrem Aufenthalt in Hannover in Ihrem Heimatland beantragen. Nach erfolgter Einreise muss dann die Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde in Hannover beantragt werden. Beachten Sie hierbei bitte, dass Sie kein Touristenvisum beantragen, sondern ein Visum für einen längeren Aufenthalt mit mehrmaliger Einreisemöglichkeit und dass das Gleiche auch für die mitreisenden Familienangehörigen benötigt wird.

WICHTIG: Studierende aus sogenannten "positiven Drittstaaten" wie z.B. den USA, Israel, Brasilien oder Südkorea können zwar ohne Visum nach Deutschland einreisen, müssen aber vor Ort, bei der Ausländerbehörde in Hannover, einen Aufenthaltstitel für Studierende beantragen, falls ihr Aufenthalt mehr als 90 Tage beträgt. 

 

Möglichkeiten der Terminbuchung bei der Ausländerbehörde:

  • Buchung eines Online-Termins über https://auslaenderbehoerdeonline.hannover-stadt.de/. Diese werden zu Beginn einer jeden neuen Woche angezeigt oder
  • Anfrage eines Termins durch Versand einer E-Mail unter Angabe Ihres konkreten Anliegens sowie zusätzlich von
    • Name
    • Vorname
    • Geburtsdatum
    • Staatsangehörigkeit
    • Die aktuelle Adresse
    • Eine Telefonnummer für evtl. Rückfragen.

Studierende aus Nicht-EU Ländern, die aktuell eine gültige Aufenthaltserlaubnis eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen und im Rahmen von EU-Mobilität nach Deutschland kommen, können bis zu 360 Tage lang ohne Visum studieren (Mobilitätsrichtlinie für außereuropäische Studierende und Forscher mit einem EU Aufenthaltstitel).
Ausnahmen: Studierende mit einer Aufenthaltserlaubnis in Großbritannien, Irland oder Dänemark, da in einem solchen Fall noch ein nationales Visum für Deutschland beantragt werden muss.

Weiterführende Informationen:

Auswärtigen Amt    Ausländerbehörde Hannover

 

Neues Rathaus Hanover

Anmeldung bei der Stadt Hanover

Sämtliche Neu-Bürgeri*innen (EU und Nicht-EU), die in der Stadt Hannover wohnhaft sind, müssen, innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft in Hannover, bei einem der acht Bürgerämter der Stadt Hannover anmelden.

Das ist in der Regel nur mit Terminvereinbarung möglich. (Nehmen Sie bitte Ihrer Terminbestätigung für die Anmeldung mit)

Ebenfalls mitzubringen sind der Pass und das ausgefüllte und unterschriebene Formular "Wohnungsgeberbestätigung" zusammen mit dem Mietvertrag.

Wenn Sie jedoch NICHT in der Stadt Hannover wohnen, sind Sie verpflichtet, sich beim Einwohnermeldeamt der jeweiligen Gemeinde/ Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben anzumelden.