Handschriftlich oder notariell beurkundet
Die einfachste und häufigste Form, ein Testament zu verfassen, ist das handschriftliche Testament. Wenn Sie diese Form wählen, müssen Sie den gesamten Text handschriftlich verfassen, mit Ort und Datum versehen und mit Vor- und Zunamen unterschreiben. Es sollte zudem die Überschrift „Testament“ oder „Mein letzter Wille“ tragen. Streichungen innerhalb des Textes sind zu vermeiden, damit es keinen Anlass zu Testamentsanfechtung gibt. Eine notarielle Bemerkung ist nicht erforderlich. Gegen eine geringe Gebühr kann das handschriftliche Testament beim Amtsgericht hinterlegt werden, damit stellen Sie sicher, dass es nicht verloren geht oder in unbefugte Hände gerät. Das notariell beurkundete Testament wird vom Notar angefertigt und von ihm beim zuständigen Amtsgericht hinterlegt. Wenn die zu regelnden Verhältnisse kompliziert sind, ist diese Vorgehensweise zu empfehlen.
Ein Testament kann jederzeit geändert oder aufgehoben werden. Schon mit dem Aufsetzen eines Testaments mit neuerem Datum wird das vorherige automatisch ungültig. Sicherheitshalber sollten Sie jedoch das alte Testament vernichten.