Die TiHo als Erbin

Hand mit Stift zur Unterschrift

Zukunft mitgestalten – auch über die eigene Zeit hinaus

Die Frage, was mit dem erworbenen Vermögen im Falle des Todes passieren soll, ist oft nicht einfach zu beantworten und doch ist es eine wichtige Frage. Wir möchten Ihnen hier einen kurzen Überblick über dieses Thema geben und auch Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie mit Ihrem Erbe die tiermedizinische Forschung und Lehre an der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover fördern können.

Gesetzliche Erbfolge

Im Erbfall sieht das Bürgerliche Gesetzbuch die gesetzliche Erbfolge vor. Ihr Nachlass geht in einer festgelegten Erbfolge-Ordnung auf die Verwandten und den Ehegatten über, hierbei schließen lebende Erben vorrangiger Ordnung Nachrangige aus. Ist weder ein Verwandter noch ein Ehegatte vorhanden, erbt der Staat. Ihr Erben übernehmen Ihre Vermögensgegenstände, aber auch alle Ihre Rechte und Pflichten.

Das Testament

Wenn Sie Ihr Erbe nach persönlichen Vorstellungen verteilen möchten, müssen Sie ein Testament verfassen, also ein schriftliches Dokument, in dem Sie Ihren „letzten Willen“ festlegen. So können Sie weitgehend uneingeschränkt über ihren Nachlass verfügen und beliebige Personen oder auch gemeinnützige Organisation, wie die Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover, als Erben einsetzen. Nur den gesetzlichen Pflichtteil für Ehegatten, Kinder und Eltern gilt es zu berücksichtigen.

Für den Fall, dass Sie keine lebenden Erben haben, können Sie die Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover auch als Alleinerbin Ihres Nachlasses einsetzen. Wir übernehmen die Nachlassabwicklung, kümmern uns um Ihre Grabpflege und garantieren Ihnen, dass Ihr Vermögen im würdigen Gedenken an Sie verwendet wird.

weitere Informationen zum Erstellen eines Testaments

Vermächtnis – eine besondere Form der Nachlassregelung

Ein Vermächtnis ist rein rechtlich gesehen eine „Anordnung“ innerhalb des Testaments. Wollen Sie einen bestimmten Teil Ihres Vermögens einer Personen oder Organisation ohne weitere Verpflichtungen zukommen lassen, dann können Sie dies in Form eines Vermächtnisses tun. Die Erben sind verpflichtet den Betrag oder Gegenstand an den Vermächtnisnehmer auszugeben. Das Vermächtnis wird in Ihr Testament aufgenommen oder als eigenes Dokument verfasst, auf das im Testament hingewiesen wird. Wichtig ist, dass Sie das Vermächtnis genau beschreiben und den Erben benennen, der es einlösen muss.

Die Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover kann Ihr Vermächtnis auf Wunsch auch als Zustiftung zum Stiftungskapital behandeln.

weitere Informationen zur Zustiftung

Natürlich muss ein solcher Schritt gut durchdacht werden. Es müssen spezielle familiäre Situationen berücksichtigt und rechtliche Fragen geklärt werden.