Kenntnisprüfungen zur Erlangung der deutschen Approbation

Approbation als Tierarzt oder Tierärztin aus Drittstaaten beantragen

Damit Sie in Deutschland als Tierärztin oder Tierarzt ohne Einschränkung arbeiten können, brauchen Sie die Approbation.

Die Approbation ist die staatliche Zulassung zu dem Beruf. Sie ist notwendig, da der Beruf in Deutschland reglementiert ist. Das bedeutet, dass Sie ohne Approbation nicht selbständig als Tierärztin oder Tierarzt arbeiten dürfen.

Tierärztinnen und Tierärzte, die ihr Studium im Ausland (Drittstaat) absolviert haben, können in Deutschland die uneingeschränkte Zulassung zum tierärztlichen Beruf - die Approbation - beantragen. Drittstaaten sind alle Staaten, die nicht zur Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz gehören.

Hierfür muss die Gleichwertigkeit der tierärztlichen Ausbildung nachgewiesen werden. Zu diesem Zweck sind Kenntnisprüfungen zu absolvieren, für deren Durchführung die allgemeinen Bestimmungen der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) vom 27. Juli 2006 gelten.

 

Deutschlandkarte
Zuständigkeitsbereich nach Hochschule

Voraussetzungen

  • Berufsqualifikation als Tierärztin oder Tierarzt aus einem Drittstaat.
  • Gesundheitlich geeignet für die Arbeit als Tierärztin oder Tierarzt.
  • Keine Vorstrafen.
  • Erforderliche Deutschkenntnisse. Das sind allgemeine Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2.

Verfahrensablauf

Sie stellen einen Antrag auf Erteilung der Approbation als Tierärztin oder Tierarzt bei der zuständigen Stelle. Die zuständige Stelle überprüft, ob Ihre Ausbildung der deutschen Ausbildung entspricht und alle weiteren Voraussetzungen vorliegen. Die Approbation kann nur erteilt werden, wenn Ihre Ausbildung aus einem Drittstaat mit der deutschen Ausbildung gleichwertig ist.

Prüfung der Gleichwertigkeit

Die zuständige Stelle vergleicht Ihre Berufsqualifikation aus dem Ausland mit der deutschen Berufsqualifikation als Tierärztin oder Tierarzt. Die zuständige Stelle prüft, ob Ihre Berufsqualifikation gleichwertig ist. Die Berufsqualifikation ist gleichwertig, wenn es keine wesentlichen Unterschiede zwischen Ihrer ausländischen Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation gibt.

Mögliche Ergebnisse der Prüfung

Wenn Ihre Berufsqualifikation gleichwertig ist, wird Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkannt. Die Behörde kann Ihnen das Ergebnis schriftlich bestätigen. Sie müssen noch die weiteren Voraussetzungen erfüllen und Ihre Sprachkenntnisse nachweisen. Dann wird Ihnen die Approbation als Tierärztin oder Tierarzt erteilt.

Wenn die zuständige Stelle wesentliche Unterschiede feststellt, können Sie die Unterschiede durch Ihre Berufspraxis und andere Kenntnisse und Fähigkeiten als Tierarzt ausgleichen. Die Berufspraxis müssen Sie nachweisen. Kenntnisse und Fähigkeiten muss die zuständige Behörde Ihres Herkunftslandes bescheinigen. Diese Bestätigung reicht generell aus.

Es kann aber sein, dass diese Kenntnisse nicht ausreichen. Die wesentlichen Unterschiede können Sie dann nicht ausgleichen. Ihre ausländische Berufsqualifikation wird dann nicht anerkannt.

Die zuständige Stelle nennt Ihnen schriftlich die wesentlichen Unterschiede und warum Sie die wesentlichen Unterschiede nicht durch Ihre Berufspraxis ausgleichen können. In dem Bescheid der zuständigen Stelle steht auch, welches Niveau Ihre Ausbildung hat und welches Niveau in Deutschland notwendig ist. Sie dürfen dann nicht als Tierärztin oder Tierarzt arbeiten. Die zuständige Stelle bietet Ihnen aber an, eine Kenntnisprüfung abzulegen.

Kenntnisprüfung

Wenn Ihre Berufsqualifikation nicht gleichwertig ist und Sie die Unterschiede nicht ausgleichen können, können Sie eine Kenntnisprüfung ablegen. Die Kenntnisprüfung orientiert sich an der Abschlussprüfung als Tierärztin oder Tierarzt in Deutschland. Wenn Sie die Kenntnisprüfung bestehen, erteilt man Ihnen die Approbation als Tierärztin oder Tierarzt. Sie müssen dafür auch die weiteren Voraussetzungen erfüllen und Ihre Sprachkenntnisse nachweisen.

Diese Kenntnisprüfungen werden an einem der fünf Hochschul-Standorte in Deutschland abgelegt. Die Tierärztliche Hochschule Hannover ist für Sie zuständig, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Bremen, Hamburg, Niedersachsen oder Schleswig-Holstein haben.

Welche ist die zuständige Stelle für Sie? Das hängt davon ab, in welchem Bundesland Sie leben:

Bremen: Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz, www.gesundheit.bremen.de

Hamburg: Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, https://www.hamburg.de/berufe-im-gesundheitswesen/3856446/anerkennung-auslaendischer-abschluesse-der-veterinaermedizin

Niedersachsen: Tierärztekammer Niedersachsen, www.tknds.de

Schleswig-Holstein: Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung, www.landesregierung.schleswig-holstein.de

 

Erforderliche Unterlagen für die TiHo Hannover

  • Antrag auf Gasthörerschaft
  • Kopie Nachweis Abschluss aus dem Drittland, vom Original und der deutschen Übersetzung
  • Kopie Ausweis oder Pass
  • aktuelle Meldebescheinigung
  • Sprachnachweis der deutschen Sprache, mindestens B2-Niveau

Antragsstellung und Kosten an der TiHo Hannover

Bitte stellen Sie den Antrag auf Gasthörerschaft an der Tierärztlichen Hochschule Hannover. 

Antrag auf Gasthörerschaft

Den Semesterbeitrag für Gasthörer entnehmen Sie bitte dem Antrag. Sie erhalten kein Semesterticket! Dies kann auch nicht im Nachhinein erworben werden.

Kosten pro Kenntnisprüfung: 80,00 €.