FAQ - häufig gestellte Fragen zum Studium und zur Bewerbung

FAQ - häufig gestellte Fragen zum Studium

Häufige Fragen (FAQ)

Welche Voraussetzungen benötige ich zum Studium der Tiermedizin?

Die Allgemeine Hochschulreife (Abitur), einen fachbezogenen Hochschulzugang (Immaturenprüfung) oder eine entsprechende berufliche Vorbildung (siehe hierzu "Studium der Vetrinärmedizin").

Informationen zum Studium ohne Abitur

Wie ist die Dauer des Studiums?

Die Regelstudienzeit des Studiums beträgt inkl. Praktika und Examen 11 Semester.

Sind Lateinkenntnisse Voraussetzung?

Nein, Studienanfänger ohne Lateinnachweis absolvieren im 1. Semester die Pflichtlehrveranstaltung der Tiermedizinischen Terminologie.

Wo bewerbe ich mich?

Deutsche Studienbewerber, ausländische Studienbewerber aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sowie ausländische und staatenlose Studienbewerber mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung (sog. Bildungsinländer), müssen sich bei der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) im Online-Verfahren unter www.hochschulstart.de bewerben.
Für die Antragstellung gelten folgende Ausschlussfristen:

  • bis 31. Mai d.J. für Bewerber, die den Hochschulzugang (Abitur oder einen gleichwertigen Abschluss) bis 16. Januar des Antragsjahres erworben haben
  • bis 15. Juli d.J. für Bewerber, die den Hochschulzugang (Abitur oder einen gleichwertigen Abschluss) nach dem 16. Januar bis 15. Juli d. J. erworben haben

 

Wo beantragen ausländische Studienbewerber die Zulassung?

Bewerber aus Mitgliedstaaten der EU bei www.hochschulstart.de (siehe oben);
Bewerber anderer Staaten bewerben sich über Uni-Assist (www.uni-assist.de). Die Bewerbungsphase bei Uni-Assist startet in der Regel ca. Mitte April d.J. und endet am 31.05. d.J..

Bitte beachten Sie hierbei auch die erforderlichen deutschen Sprachnachweise!

Welche deutschen Sprachnachweise werden anerkannt? (für ausländische Studienbewerber)

Akzeptiert werden folgende Sprachnachweise:

Sind Praktika vor dem Studium erforderlich?

Nein, Nachweise von Praktika sind nicht erforderlich und werden auch nicht als Auswahlkriterium berücksichtigt. Pflichtpraktika sind erst während des Studiums, gemäß Prüfungs- und Studienordnung, zu absolvieren.

Aber, ein Praktikum um Vorfeld kann nie schaden, da Sie hierdurch schon einen kleinen Einblick in die Tätigkeit des Berufs erhalten.

Zweitstudium? Geht das und kostet das dann mehr?

Für den Studiengang Tiermedizin liegt ein Zweitstudium dann vor, wenn der erste berufsqualifizierende Hochschulabschluss (z. B. Staatsexamen oder Bachelor) in Deutschland erworben wurde. Haben Sie Ihr Erststudium an einer Hochschule innerhalb der Europäischen Union (EU) oder EWR (Island, Liechtenstein und Norwegen) erworben, so gilt das Studium der Tiermedizin in Deutschland weiterhin als Erststudium.

Sollte zum Zeitpunkt der Bewerbung für Tiermedizin das erste Studium noch nicht vollständig abgeschlossen sein, so liegt hier noch kein Zweitstudium vor.

Die Zulassung zum Zweitstudium ist eingeschränkt mit Rücksicht auf diejenigen, die noch keinen deutschen Studienabschluss besitzen. Für ein Zweitstudium sind höchstens drei Prozent der Studienplätze vorgesehen.

Die Studienplätze werden nach einem Punktwert vergeben, der aus dem Prüfungsergebnis des Erststudiums und den Gründen für das Zweitstudium gebildet wird. Für beide Kriterien gibt es Punkte, die zu einer Messzahl addiert werden. Bei wissenschaftlichen Gründen für das Zweitstudium (Fallgruppe 2) muss ein Gutachten direkt an der Tierärztlichen Hochschule gestellt werden. Das fertige Gutachten wird dann von uns direkt an Hochschulstart geschickt.

Weiter Informationen und das Antragsformular für das Gutachten

Ein Zweitstudium kostet keine extra Zweitstudiumgebühr. Es ist somit zunächst nur der aktuelle Semesterbeitrag fällig. Es kann aber durchaus sein, dass Sie, zusätzlich zum Semesterbeitrag, Langzeitstudiengebühren zahlen müssen. Die in Ihrem Erststudium abgeleisteten Hochschulsemester vermindern das Studienguthaben! Das Studienguthaben errechnet sich aus der Regelstudienzeit für Tiermedizin plus sechs Toleranzsemester (11 plus 6 = 17 Hochschulsemester). Sie wären dann ab dem 18. Hochschulsemester Langzeitstudiengebührenpflichtig. Beispiel: Wenn Sie in Ihr Erststudium in acht Semestern erfolgreich bestanden haben, wäre Ihr Studienguthaben für Tiermedizin nur noch neun Semester. Dies bedeutet, dass Sie ab dem 10. Semester Langzeitstudiengebührenpflichtig wären (8 aus dem Erststudium plus 9 aus dem Zweitstudium = 17), da es dann das 18. Hochschulsemester wäre.