Transport von Probenmaterial

Wie transportiert man lebende Tiere?

  • Lebende Tiere oder solche, die nur einige Stunden tot sind, sind zur Diagnosestellung am besten geeignet.

  • Transportieren sie lebende Tiere schonend! Eine vorherige Sedierung ist möglich.

  • Achten sie beim Transport auch auf die Hygiene.

  • Achten sie auf eine eindeutige Identifizierung der Tiere (Ohrmarken).

  • Melden sie Tiere telefonisch an unter +49 511 953 7850.

  • Anfahrtsskizze zum Institut

Abstrichproben für die mikrobiologische kulturelle Untersuchung

Einsendung immer im Transportmedium:

  • z. B. Amies-Medium mit oder ohne Kohle (zur Adsorption von Toxinen): Geeignet für den Transport von aeroben und fakultativ anaeroben Bakterien, wie z. B. (Haemophilus spp., Brachyspira spp., Clostridium spp., Bordetella spp. u. a.)
  • z. B. Cary-Blair-Medium (für enteropathogene Bakterien besonders geeignet, wie z.B. Salmonella ssp., E. coli u. a.) 

Proben zur Untersuchung mittels PCR können tiefgefroren versandt werden.

Hinweise zum Probenversand mit der deutschen Post

  • Diagnostisches Material als „Biologischer Stoff, Kategorie B“ kennzeichnen
  • Flüssiges und festes Material immer auslaufsicher doppelt verpacken
    Das bedeutet, dass die Materialien in ein Innenröhrchen mit einem Schraubverschluss gegeben werden. Das Innenröhrchen bitte in ein bruchsicheres Umröhrchen mit Schraubverschluss mit innenliegendem saugfähigem Vliesmaterial stecken (EN 829) 
  • Bei Verdacht auf pathogene Erreger im Material: Bitte Versand der nach EN 829 verpackten Probe als Gefahrgut in einer fallgeprüften Kartonage nach UN 3373 (P 650) ausschließlich als Maxibrief nach der Vorschrift der deutschen Post. Die Kartonage muss folgenden Maße haben: < Höchstmaße L 353 x B 250 x H 50mm, max. 1000g. Die Kosten betragen 2,75 Euro.
  • Besteht kein Verdacht auf pathogene Erreger im Material: Versand der nach EN 829 verpackten Probe bitte als 'kein Gefahrgut' in einem Umschlag aus Plastik oder Papier mit der Aufschrift  „Freigestellte Veterinärmedizinische Probe“
  • Die Einsendung von Tierkörpern mit der deutschen Post ist nicht zulässig und nach UN 3373 nur möglich mit Gefahrguttransportunternehmen (ADR-Bestimmungen einhalten). Derartige Einsendung sind nur sehr eingeschränkt sinnvoll (Autolyse!).
  • Achten sie darauf, dass die Proben eindeutige identifizierbar sind.
  • Schicken Sie Proben mit der deutschen Post nicht über ein Wochenende