Aufgaben des Personalrats

Zusammenhalt

Personalräte sind die Personalvertretungen in öffentlichen Einrichtungen, u.a. in Körperschaften des öffentlichen Rechts von Bund, Ländern und Gemeinden, und somit auch in der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover.

In den privatwirtschaftlichen Betrieben findet man als Äquivalent die Betriebsräte.

Die rechtliche Grundlage für die Arbeit aller Personalräte in Niedersachsen ist das Niedersächsische Personalvertretungsgesetz (NPersVG).

Der Personalrat der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover besteht zur Zeit aus 13 ordentlichen Mitgliedern, davon 2 VertreterInnen der BeamtInnen.

Die Mitglieder des Personalrats werden regelmäßig alle 4 Jahre von den zu vertretenden Beschäftigten gewählt.


Wer wird vom Personalrat vertreten?

Vom Personalrat der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover werden alle Beschäftigten vertreten. Davon ausgenommen sind u.a. ProfessorenInnen, GastdozentenInnen und nebenberuflich beschäftigtes Personal.


Was macht der Personalrat?

Für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben hat der Gesetzgeber den Personalräten bestimmte Informations-, Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und sonstige Beteiligungsrechte im NPersVG gegeben.

Zu den wichtigsten Aufgaben des Personalrats gehört die Überwachung der Gesetze, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und anderer Bestimmungen, die den ArbeitnehmerInnen Rechte einräumen.


Mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten sind insbesondere:

  • Einstellungen,
  • Kündigungen (ausgenommen außerordentliche Kündigungen und Kündigungen während der Probezeit),
  • Höher- und Herabgruppierungen,
  • Gewährung oder Ablehnung von Gehaltsvorschüssen,
  • Vergabe von Landesbedienstetenwohnungen,
  • Abschluss und Änderung von Dienstvereinbarungen,
  • Dauer, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen,
  • Anordnung von Mehrarbeit und Überstunden,
  • Durchführung der Berufsausbildung und Ausbildung,
  • Bestellung von Betriebsärzten, Sicherheitsbeauftragten etc.,
  • Regelung der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der Beschäftigten,
  • Maßnahmen der Verhütung von Arbeitsunfällen und sonstigen Gesundheitsschädigungen,

Diese Aufzählung ist nicht abschließend, sie soll nur einen Überblick geben über die Palette der Mitbestimmungsmöglichkeiten.


Beratung von Beschäftigten

Die Beratung von Beschäftigten ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeit des Personalrates.


Publikationen

Der Personalrat bezieht eine Reihe von Publikationen, die für seine Arbeit wichtig und erforderlich sind. In Absprache mit einem Personalratsmitglied besteht für alle Beschäftigten die Möglichkeit, hier Einsicht zu nehmen und sich zu informieren.


Gesetze und Tarifverträge mit Kommentierungen

  • Personalvertretungsgesetz,
  • TV-L,
  • Nds. Beamtengesetz,
  • Bürgerliches Gesetzbuch,
  • Schwerbehindertengesetz,
  • Mutterschutzgesetz,
  • Arbeitszeitgesetz,
  • Nds. Gesetzes- und Verordnungsblatt,

... und weitere Unterlagen zum Arbeits- und Sozialrecht.

Sprechzeiten der Freigestellten Personalratsmitglieder

Im TiHo-Tower (Geb. 260) 7. Stock Zimmer 724/730/731

Montag bis Mittwoch

9:00 bis 15:30 Uhr

Donnerstag und Freitag

9:00 bis 12:00 Uhr

Telefon: +49 511 953-8045

     oder  +49 511 953-8046

     oder  +49 511 953-8048

und nach Vereinbarung:
Tel. 8045 (B. Mendig)

Tel. 8046 (J. Scheler)

Tel. 8048 (G. Gutzmer)

E-Mail senden