
Einschreibung zum Promotionsstudium
Während Ihrer gesamten Promotionszeit müssen Sie zum Promotionsstudium an der TiHo eingeschrieben sein.
Eine Einschreibung zur Promotion ist nur innerhalb der folgenden Zeiträume möglich:
- Einschreibung zum Sommersemester 2025: 20.01.2025 - 01.04.2025
- Einschreibung zum Wintersemester 2025/26: 14.07.2025 - 01.10.2025
Einschreibung zum Dr. med. vet.: Bitte beachten Sie, dass Sie gemäß § 5 Abs. 3 der Promotionsordnung 2025 nach erfolgter Einschreibung 1 Semester Zeit haben, um Ihre Dissertationsanzeige (inkl. Nachweise über den Besuch des Statistikkurses und eines Kurses zur Literaturrecherche) im Promotionsbüro einzureichen.

Rückmeldung zum Promotionsstudium
Wie in grundständigen Studiengängen müssen Sie sich auch für das Promotionsstudium jedes Semester zurückmelden, wenn Sie Ihr Studium fortsetzen wollen.
- Die jeweiligen Rückmeldefristen sowie Informationen zum Vorgehen (per Lastschrift über TiHo-Studis) entnehmen Sie bitte unserer Infoseite zu Vorlesungszeiten und Rückmeldung.
- Auf dieser Seite finden Sie auch Informationen zu einer möglichen Befreiung vom Semesterticket (Semesterbeitrag für Studierende und Promovierende). Den Antrag auf Befreiung vom Deutschlandsemesterticket reichen Sie als Promovierende*r bitte im Promotionsbüro innerhalb der Rückmeldefristen ein.
- Anträge auf Beurlaubung können Sie mitsamt der entsprechenden Nachweise über Ihren Account unter der Selbstbedienfunktionen - Studienservice in TiHo-Studis stellen.

Exmatrikulation
Wenn Sie Ihr Promotionsstudium an der TiHo nicht fortsetzen wollen, müssen Sie sich mittels Antrag exmatrikulieren.
Seitens der Hochschule werden Sie exmatrikuliert, wenn Sie Ihre Promotion erfolgreich abgeschlossen haben oder die erforderlichen Abgaben und Entgelte im Zuge der Rückmeldung nicht rechtzeitig gezahlt haben. Die Exmatrikulation erfolgt dann zum jeweiligen Semesterende.
Denken Sie daran, sich rechtzeitig, bevor Ihr Account geschlossen wird, über den Selbstbedienservice über TiHo-Studis eine Exmatrikulationsbescheinigung runterzuladen, die Sie später für die Rentenversicherung, aber ggf. auch für andere Behörden benötigen.