Veranstaltungsgenehmigung und Raumbuchung

leerer Hörsaal

Was zu beachten ist, wenn Sie eine Fort- und Weiterbildungsveranstaltung an der TiHo durchführen wollen:

Die Zuordnung der Veranstaltungen zu der wirtschaftlichen bzw. nichtwirtschaftlichen Tätigkeit erfolgt anhand der Angaben im Veranstaltungsmeldebogen, mit dem alle TiHo-Veranstaltungen aus dem Bereich Fort- und Weiterbildung bei Antje Rendigs zur Genehmigung angemeldet werden müssen.

Wirtschaftliche Tätigkeit

  • Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen aus dem Bereich Bildung/Schulung, berufliche Weiterbildung im Rahmen des ausgeübten Berufes
  • Überwiegend externe Teilnehmer/innen
  • Vergabe von ATF-Stunden

Ablauf einer Veranstaltung in wirtschaftlicher Tätigkeit

Vor der Veranstaltung

  1. Der Veranstaltungsmeldebogen muss rechtzeitig vor der Veranstaltung bei Frau Rendigs/Veranstaltungsmanagement eingereicht werden. Dadurch wird die Veranstaltung angemeldet und die Räume reserviert.
  2. Für Veranstaltungen im Rahmen der wirtschaftlichen Tätigkeit muss neben dem Veranstaltungsmeldebogen eine Vollkostenkalkulation vorgelegt werden, die sowohl die Personalkosten für die bei der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung beteiligten Mitarbeiter/innen als auch das Nutzungsentgelt für die Inanspruchnahme von Räumlichkeiten gemäß der offiziellen Preisliste der TiHo berücksichtigt. Für die Kalkulation des Personalaufwands gelten die gleichen Stundensätze wie für die Auftragsforschung.
  3. Eingereicht werden muss auch ein Ablaufplan bzw. Programmentwurf der Veranstaltung.
  4. Nach der Genehmigung der Veranstaltung wird Ihnen die Innenauftragsnummer für die Buchung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben mitgeteilt.
  5. Für Einnahmen aus dem Bereich Sponsoring muss ein Sponsoringvertrag aufgesetzt werden, der bei Frau Groehe/Justiziariat einzureichen ist. Nach Freigabe durch das Justiziariat und Unterschrift des Präsidenten, wird der Vertrag zurück an die Einrichtungen geschickt. Eine Kopie des von allen Parteien unterschriebenen Vertrages muss dann mit einer Drittmittelanzeige im Dezernat 1 eingereicht werden, um eine gesonderte Innenauftragsnummer für Sponsoringmittel anzulegen.
  6. Für Einnahmen aus dem Bereich Spenden muss eine Spendenanzeige im Dezernat 1 eingereicht werden, um eine gesonderte Innenauftragsnummer für Spenden anzulegen.
  7. Spezielle Wünsche bezüglich der Möblierung (Tische, Stehtische, Posterwände etc.) sollten mit Frau Rendigs/Veranstaltungsmanagement abgesprochen werden.

Nach der Veranstaltung

  1. Der Personaleinsatz muss analog zu dem Verfahren bei der Durchführung von Auftragsforschungsprojekten dokumentiert werden. Eine einmalige Meldung der geleisteten Stunden mit dem Zeiterfassungsbogen nach Ende der Veranstaltung ist dabei ausreichend. Der Allgemeinkostenbeitrag bei den Fort- und Weiterbildungs-veranstaltungen wird durch die Zahlung der Raummiete abgegolten.
  2. Das Nutzungsentgelt für die Inanspruchnahme von Räumlichkeiten wird intern umgebucht.
  3. Abschließend bitten wir um eine Meldung, wenn alle Einnahmen und Ausgaben gebucht sind, damit der Innenauftrag abgeschlossen werden kann.

Nichtwirtschaftliche Tätigkeit

  • Fachgruppentreffen und Arbeitskreise: wissenschaftlicher Austausch zu einem eng begrenzten, spezifischen Forschungsgebiet, z.B. DFG-Forschertreffen
  • Wissenschaftliche Tagungen und Kongresse: wissenschaftlicher Austausch / Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnisse aus unabhängiger Forschung
  • Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen: Bildung/Schulung, ausschließlich interne Teilnehmer/innen (Studierende, Hochschulangehörige)
  • Ausbildung für den ersten Beruf: ausschließlich Auszubildende, die den ersten berufsqualifizierenden Abschluss anstreben

Ablauf einer Veranstaltung in nichtwirtschaftlicher Tätigkeit

Vor der Veranstaltung

  1. Der Veranstaltungsmeldebogen muss rechtzeitig vor der Veranstaltung bei Frau Rendigs/Veranstaltungsmanagement eingereicht werden. Dadurch wird die Veranstaltung angemeldet und die Räume reserviert.
  2. Nach der Genehmigung der Veranstaltung wird Ihnen die Innenauftragsnummer für die Buchung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben mitgeteilt.
  3. Für Einnahmen aus dem Bereich Sponsoring muss ein Sponsoringvertrag aufgesetzt werden, der bei Frau Groehe/Justiziariat einzureichen ist. Nach Freigabe durch das Justiziariat und Unterschrift des Präsidenten, wird der Vertrag zurück an die Einrichtungen geschickt. Eine Kopie des von allen Parteien unterschriebenen Vertrages muss dann mit einer Drittmittelanzeige im Dezernat 1 eingereicht werden, um eine gesonderte Innenauftragsnummer für Sponsoringmittel anzulegen.
  4. Für Einnahmen aus dem Bereich Spenden muss eine Spendenanzeige im Dezernat 1 eingereicht werden, um eine gesonderte Innenauftragsnummer für Spenden anzulegen.
  5. Spezielle Wünsche bezüglich der Möblierung (Tische, Stehtische, Posterwände etc.) sollten mit Frau Rendigs/Veranstaltungsmanagement abgesprochen werden.

Nach der Veranstaltung

  1. Abschließend bitten wir um eine Meldung, wenn alle Einnahmen und Ausgaben gebucht sind, damit der Innenauftrag abgeschlossen werden kann.

Formulare zum Download

Allgemein

Anmeldung von Veranstaltungen und Vorbereitung

Nachbereitung

Sponsoring

Kooperation

Ansprechperson

Antje Rendigs
Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover
Veranstaltungsgenehmigung und Raumbuchung
Bünteweg 2, 30559 Hannover
Tel.: +49 511 953-8028
Fax: +49 511 953-82 8028
antje.rendigs@tiho-hannover.de