Lehrtätigkeit - Abfrage

Als Privatdozent*in oder außerplanmäßige Professorin/außerplanmäßiger Professor der Tierärztlichen Hochschule Hannover sind Sie berechtigt und verpflichtet im Rahmen Ihrer venia legendi Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens vier Stunden pro Semester in Absprache mit der Fachvertreterin oder dem Fachvertreter regelmäßig anzukündigen und abzuhalten, § 11(2) der Habilitationsordnung. Von dieser Verpflichtung können Sie für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren beurlaubt werden. Wird die Lehrbefugnis nicht ausgeübt, ohne dass eine Beurlaubung vorliegt, entfällt die Berechtigung, den Titel Privatdozentin oder Privatdozent zu führen. In diesem Fall kann der Doktorgrad um den auf die Habilitation hinweisenden Zusatz „habil.“ ergänzt werden. 
Füllen Sie bitte die u.a. Abfragefelder aus und nennen die Lehrveranstaltungen, die Sie im Sommersemester 2026 und Wintersemester 2026/27 abhalten werden. Falls Sie eine Beurlaubung anstreben oder auf die Ausübung der Lehrbefugnis verzichten wollen, senden Sie bitte ein gesondertes Schreiben an den Präsidenten (praesident@tiho-hannover.de).

 

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