
Aufgaben der Tierschutzbeauftragten
Der Tierschutzbeauftragte ist nach § 10 Abs. 2 des Tierschutzgesetzes in Verbindung mit § 5 der TierSchVersV in der aktuellen Fassung verpflichtet,
- auf die Einhaltung von Vorschriften, Bedingungen und Auflagen im Interesse des Tierschutzes zu achten,
- die Einrichtung und die mit den Tierversuchen und mit der Haltung der Versuchstiere befassten Personen zu beraten,
- zu jedem Antrag auf Genehmigung eines Tierversuchs Stellung zu nehmen,
- innerbetrieblich auf die Entwicklung und Einführung von Verfahren und Mitteln zur Vermeidung oder Beschränkung von Tierversuchen hinzuwirken.
Satzung der Tierschutzbeauftragten der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover
Weitere Aufgabe: Erstellung von Ethical Approvals
Wissenschaftliche Journale verlangen vor der Veröffentlichung von Studien mit Tierdaten zum Teil ein Ethical Approval.
Bei Bedarf schicken Sie uns bitte per E-Mail das entsprechende Manuskript.
Bericht der Tierschutzbeauftragten für 2023
Evaluation des Tierschutzbüros
Zum Jahreswechsel 2024 / 2025 hat das Tierschutzbüro eine Umfrage erstellt, an der sich alle mit Tierversuchen arbeitenden Personen beteiligen konnten. Die Umfrage bezog sich auf die Zufriedenheit der Nutzer. Die Ergebnisse finden Sie hier als grafische Darstellungen, angegeben in Prozent.
Auswertungsergebnisse der Evaluation des TSB-Büros
Erreichbarkeit des TSB-Büros
Bearbeitungszeiten des TSB-Büros
Nachvollziehbarkeit der Kommentare und Anmerkungen
Hilfestellung zur Versuchstiermeldung
Unterstützung bei Begehungen
Vorgehen bei Sachkundeprüfungen
Fortbildungsangebote
Übersichtlichkeit der TSB-Website
Tierschutzbüro
Bitte richten Sie Ihre Anfragen zu Tierversuchsvorhaben an folgende Kontaktdaten:
E-Mail: tierschutzbeauftragte@tiho-hannover.de
Tel.: +49 511 856-7769