
Ausgründungen und Patente
Für Gründungsvorhaben gibt es Förderungen durch öffentliche Programme. Diese ist in den meisten Fälle aber nur vor einer Ausgründung oder Schutzrechtsanmeldung möglich!
Für Beratungen im Bereich Transfer und Patente stehen die unten stehenden Ansprechpartner zur Verfügung.
Förderprogamme für Gründungen
Förderprogramme für Gründungen:
Internationale Programme: German Accelerator und Erasmus für Jungunternehmen
Sonstiges Fördermöglichkeiten: N-Bank und BMWI-Förderdatenbank
Erfindungen und Patente
Patentierbar sind prinzipiell Gegenstände und Verfahren aus allen Gebieten der Technik, wobei der klassische Technikbegriff sich mit dem Fortschritt der Wissenschaft stetig erweitert. Eine Erfindung muss außerdem ausführbar sein und nachvollziehbar dargestellt werden, um patentfähig zu sein.
Ein wesentliches Kriterium für die Patentierbarkeit ist die Neuheit. Eine Erfindung ist neu, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört. Der Stand der Technik umfasst alle Kenntnisse, die vor der Anmeldung der betreffenden Erfindung weltweit in jeder erdenklichen Weise der Öffentlichkeit zugänglich waren. Dies kann unter anderem durch schriftliche oder mündliche Beschreibungen, Benutzung oder Ausstellung der Fall sein. Zu den schriftlichen Beschreibungen zählen zum Beispiel Bücher, Zeitschriften und Patente. Unter mündliche Benutzung fällt beispielsweise ein Vortrag auf einer Tagung.
Auch Informationen, die Sie selbst veröffentlicht haben, zählen zum Stand der Technik. Achten Sie als Erfinder also dringend darauf, Ihre Erfindung vor der Anmeldung geheim zu halten.
Bei der Verwertung von Erfindungen arbeitet die TiHo mit der Patentverwertungsagentur MBM zusammen.
Ansprechpartnerin für Transfer
Ansprechpartnerin für Patente
Kontakt zu MBM
MBM ScienceBridge GmbH
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