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Falls Sie keine OE (Organisationseinheit) ausgewählt haben, erfolgt keine Informationsmeldung an Ihre Einrichtung, sondern nur an das Personaldezernat!

Bitte Krankschreibung per Upload oder im Original beim Personaldezernat einreichen

Nicht sicher welche Unfallart vorliegt? Untenstehend finden Sie weitere Infos!

Was gilt als Arbeitsunfall?

Ein Arbeits- oder Dienstunfall liegt vor, wenn Beschäftigte oder Beamtinnen oder Beamte bei der Verrichtung dienstlicher Aufgaben oder auf dem Weg zur Arbeitsstätte verunglücken. Arbeits- und Dienstunfälle sind unverzüglich auf dem Dienstweg anzuzeigen. 

Was gilt als Wegeunfall?

Ein Wegeunfall ist ein Unfall, der sich auf dem direkten Weg zur Arbeit oder auf dem Heimweg ereignet. Ob Sie zu Fuß unterwegs sind oder ein anderes Verkehrsmittel wählen, spielt dabei keine Rolle. Umwege können versichert sein, wenn diese zum Beispiel notwendig sind wegen einer Umleitung, einer schnelleren Verbindung, bei Fahrgemeinschaften oder um Kinder vor der Arbeit in den Kindergarten oder in die Schule zu bringen.

Wird der direkte Weg von der Arbeit aus privaten Gründen unterbrochen, besteht für die Dauer der Unterbrechung kein Versicherungsschutz. Bei Fortsetzung des Weges innerhalb von zwei Stunden lebt dieser aber wieder auf. 

Nicht versichert sind Umwege und alle Unterbrechungen, die nicht beruflich begründet sind. Der Weg muss dabei nicht der von der Entfernung her kürzeste sein, wenn er der verkehrsgünstigste ist. Wer zum Beispiel einen Stau umfahren will und darum nicht den kürzesten Weg wählt, gefährdet den Versicherungsschutz nicht.
 

Ob im Einzelfall ein Wegeunfall vorliegt, entscheidet die Landesunfallkasse nach Prüfung des Sachverhalts. 

Was bedeutet "Unfall durch Dritte verursacht"?

Bei jedem Unfall, an dem ein Dritter beteiligt war, muss die Verwaltung Schadensersatzansprüche gegenüber diesem Dritten prüfen. Daher sind auch genaue Angaben über einen ggf. beteiligten Dritten zu machen.

Formular Arbeitsunfall und ggf. Wegeunfall-Fragebogen der LUKN und Formular Unfall durch Dritte verursacht ausfüllen und einreichen.

Unterlagen in Papierform
per Upload und Original im Personaldezernat einreichen