Ein Wegeunfall ist ein Unfall, der sich auf dem direkten Weg zur Arbeit oder auf dem Heimweg ereignet. Ob Sie zu Fuß unterwegs sind oder ein anderes Verkehrsmittel wählen, spielt dabei keine Rolle. Umwege können versichert sein, wenn diese zum Beispiel notwendig sind wegen einer Umleitung, einer schnelleren Verbindung, bei Fahrgemeinschaften oder um Kinder vor der Arbeit in den Kindergarten oder in die Schule zu bringen.
Wird der direkte Weg von der Arbeit aus privaten Gründen unterbrochen, besteht für die Dauer der Unterbrechung kein Versicherungsschutz. Bei Fortsetzung des Weges innerhalb von zwei Stunden lebt dieser aber wieder auf.
Nicht versichert sind Umwege und alle Unterbrechungen, die nicht beruflich begründet sind. Der Weg muss dabei nicht der von der Entfernung her kürzeste sein, wenn er der verkehrsgünstigste ist. Wer zum Beispiel einen Stau umfahren will und darum nicht den kürzesten Weg wählt, gefährdet den Versicherungsschutz nicht.
Ob im Einzelfall ein Wegeunfall vorliegt, entscheidet die Landesunfallkasse nach Prüfung des Sachverhalts.