Personaldezernat

Willkommen im internen Bereich des Dezernates Personal und Recht

Telefonische Sprechzeiten:

Die Kolleginnen und Kollegen des Personaldezernates sind für Sie zu folgenden Zeiten telefonisch für Anfragen, Auskünfte etc. erreichbar:

Montag bis Freitag von 9:15 bis 12:00 Uhr

Montagnachmittag von 14:00 bis 15:30 Uhr.

Außerhalb der Sprechzeiten schreiben Sie bitte eine Mail oder vereinbaren einen Telefontermin.

Aktuelle Informationen aus dem Personaldezernat

Versand der Gehaltsabrechnungen durch das NLBV & Infomation zur Gehaltsabrechnung für März 2025

Das NLBV teilt erneut mit, dass es aufgrund von Problemen mit dem Dienstleister zu Verzögerungen beim Versand der Gehaltsmitteilungen und Lohnsteuerbescheinigungen kommt.

Mit der Gehaltsabrechnung März 2025 wurden außerdem die Anpassungen des Einkommensteuertarifs 2025 aufgrund des Steuerfort-entwicklungsgesetzes vorgenommen. Alle am 01.03.2025 steuerpflichtigen Bezügeempfängerinnen und Bezügeempfänger erhalten deshalb mit der Gehaltsabrechnung März 2025 eine steuerliche Rückrechnung ab 01.01.2025. In der Regel ergeben sich daraus geringfügige Änderungen im Lohnsteuerabzug, die sich auf den Überweisungsbetrag auswirken.

Gewährung eines Familienergänzungszuschlags für Beamtinnen und Beamte

Um eine amtsangemessene Alimentation zu gewährleisten, hatte der Niedersächsische Gesetzgeber durch eine Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes (NBesG) ab 1. Januar 2023 einen Anspruch auf einen kindbezogenen Familienergänzungszuschlag zur Gewährleistung des verfassungsrechtlich gebotenen Mindestabstands der Besoldung zur sozialrechtlichen Grundsicherung eingeführt. Die ebenfalls rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft getretene Niedersächsische Verordnung zur Gewährung eines Familienergänzungszuschlags (Nds. Familienergänzungszuschlagsverordnung - FEZVO) vom 5. Juli 2024 enthält nunmehr die Voraussetzungen, unter denen eine Zahlung des Familienergänzungszuschlags erfolgen kann.

Nähere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen finden Sie auf den Seiten des NLBV, welches die Anspruchsberechtigung von Amts wegen prüfen wird.

Übertragung der Tarifeinigung auch auf Beamtinnen und Beamte

Mit dem Niedersächsischen Inflationsausgleichssonderzahlungsgesetz (NISZG) hat der Gesetzgeber nun auch die Grundlage zur Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamtinnen und Beamten geschaffen.

Die einmalige Sonderzahlung für den Kalendermonat Januar 2024 in Höhe von 1.800 Euro sowie die monatlichen Sonderzahlungen in Höhe von jeweils 120 Euro für die Kalendermonate Januar 2024 bis April 2024 werden mit den Bezügen für den Monat April 2024 geleistet.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des NLBV.

Tarifeinigung 2023

Die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) und die Gewerkschaften haben eine Einigung erzielt und sich darauf verständigt, die Entgelte der Beschäftigten in zwei Schritten zu erhöhen:
Zum 1. November 2024 werden die Tabellenentgelte um 200 Euro angehoben, zum 1. Februar 2025 erfolgt dann eine weitere Anhebung um 5,5 Prozent. Die Ausbildungsentgelte erhöhen sich zum 1. November 2024 um 100 Euro und zum 1. Februar 2025 um weitere 50 Euro.

Zudem erhalten die Tarifbeschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 3.000 Euro, die in mehreren Raten (1.800 Euro zu Beginn, danach in zehn Raten bis Oktober 2024 jeweils 120 Euro) gezahlt wird.

Hier haben wir Informationen zu der Einmalzahlung für Sie zusammengestellt.

Weitere Informationen zum Tarifabschluss erhalten Sie auf den Seiten der Tarifgemeinschaft der Länder

und zur Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie auf den Seiten des NLBV.

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