Die Prüfung der Jahresabschlüsse der Hochschulen unterliegt den erweiterten Prüfungsgrundsätzen des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Haushaltsgrundsätzegesetzes. Dieses fordert die Einführung eines Risikofrüherkennungssystems zur Beurteilung der Risiken, die ein Betrieb wie die TiHo betreffen können. Zielsetzung ist die umfassende Identifikation der Risiken sowie der Aufbau von Reaktionsmechanismen zur optimalen Erreichung der Ziele der TiHo.
Die Richtlinie Risikomanagement wurde durch das Präsidium verabschiedet. Danach sind die Einrichtungsleitungen als Risikoverantwortliche verpflichtet, die Hauptrisiken in ihrem Bereich quantitativ und qualitativ zu formulieren. Die Ergebnisse werden in einem Risikoatlas zusammengeführt.



