Suchtprävention

Bild Sucht

Sucht? Ab wann spricht man von Sucht?

"Sucht wird verstanden als das zwanghafte Verlangen nach bestimmten Substanzen oder Verhaltensweisen, die Missempfindungen vorübergehend lindern und erwünschte Empfindungen auslösen. Die Substanzen oder Verhaltensweisen werden konsumiert bzw. beibehalten, obwohl negative Konsequenzen für die betroffene Person und für andere damit verbunden sind.“

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat Sucht 1957 folgendermaßen definiert: Sucht ist "ein Zustand periodischer oder chronischer Vergiftung, hervorgerufen durch den wiederholten Gebrauch einer natürlichen oder synthetischen Droge und gekennzeichnet durch 4 Kriterien:

  • Ein unbezwingbares Verlangen zur Einnahme und Beschaffung des Mittels,
  • eine Tendenz zur Dosissteigerung (Toleranzerhöhung),
  • die psychische und meist auch physische Abhängigkeit von der Wirkung der Droge,
  • die Schädlichkeit für den einzelnen und/oder die Gesellschaft."

Dienstvereinbarung Suchtbedingte Auffälligkeiten

Der Personalrat hat mit der Dienststelle eine Dienstvereinbarung zur Prävention von Gesundheitsgefahren durch riskanten Suchtmittelkonsum und abhängiges Verhalten sowie zur Hilfe bei Suchtgefährdung und –erkrankung abgeschlossen.

Ziel ist es unter anderem:

  • Die Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten und zu fördern
  • Durch Prävention zum verantwortlichen Umgang mit Suchtmitteln beizutragen
  • Beschäftigte, die im Zusammenhang mit Suchtmitteln/Suchtverhalten auffällig werden, frühzeitige und sachkundige Hilfe anzubieten
  • Vorgesetze zu unterstützen und zu sensibilisieren, bei Auffälligkeiten am Arbeitsplatz und Suchtproblemen von Beschäftigten sachgerecht zu reagieren

Ihre Ansprechpartnerin

Birgitt Mendig
Personalratsvorsitzende; Suchtberatung
Telefon
+49 511 953-8045
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Fax
+49 511 953-82 8045