Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein Angebot und richtet sich an alle Beschäftigten, die innerhalb von zwölf Monaten ununterbrochen oder in der Summe mindestens sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt sind.
Es handelt sich um ein vertrauliches Gesprächsangebot, in dem gemeinsam besprochen wird, welche Maßnahmen oder Veränderungen sinnvoll sein können, um die Beschäftigten in ihrem Arbeitsalltag oder auf dem Weg zurück an den Arbeitsplatz zu unterstützen. Um welche Krankheit es sich handelt, ist nicht Gegenstand des Verfahrens.
HÄUFIGE FRAGEN ZUM BEM
Was ist der Unterschied zwischen dem betrieblichen Eingliederungsmanagement und der stufenweisen Wiedereingliederung
Die stufenweise Wiedereingliederung ist eine verordnete Maßnahme durch einen Arzt/eine Ärztin. Der Beschäftigte ist weiterhin krankgeschrieben und wird stufenweise an die volle Arbeitsbelastung herangeführt. Dabei wird die Arbeitszeit stufenweise erhöht, bis der vollständige Wiedereinstieg möglich ist.
Das betrieblichen Eingliederungsmanagement BEM) ist ein Angebot der Arbeitgebenden und richtet sich an alle Beschäftigten, die innerhalb von zwölf Monaten ununterbrochen oder in der Summe mindestens sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt sind. Ziel ist es die Gesundheit, Motivation, Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten sowie ein gesundheitsförderndes Betriebsklima zu erhalten und zu fördern.
Warum wurde ich angeschrieben?
Im Sinne des § 167 Abs. 2 des Sozialgesetzbuches IX ist der Arbeitgeber in der Pflicht, Beschäftigte mit Krankheitszeiten von mindestens 42 Kalendertagen innerhalb eines Jahres ein Angebot zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) zu machen.
Warum brauche ich ein Informationsgespräch?
Das Informationsgespräch dient dazu, das BEM-Verfahren an der TiHo zu erläutern sowie Möglichkeiten und Grenzen aufzuzeigen. Sie haben die Möglichkeit offene Fragen zu klären und mit einem Mitglied des BEM-Teams zu erörtern, ob ein BEM-Verfahren für Sie sinnvoll wäre.
Sie gehen mit dem Informationsgespräch keine Verpflichtung ein. Das Gespräch ist vertraulich und es wird nichts dokumentiert.
Welche Vorteile habe ich, wenn ich das BEM annehme?
Das BEM-Team unterstützt mich dabei, mögliche Maßnahmen zu entwickeln,
- meine Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen
- vorübergehende gesundheitliche Einschränkungen in der Arbeitssituation zu berücksichtigen und dadurch am Arbeitsplatz gesund zu werden und zu bleiben
- die fachlichen und persönlichen Kompetenzen weiter zu entwickeln
Gibt es für mich einen Nachteil, wenn ich das BEM ablehne?
Nein: Das BEM ist ein Angebot des Arbeitgebers an die Beschäftigten. Die Teilnahme am BEM ist freiwillig. Es entstehen dem Beschäftigten bei Ablehnung keine Nachteile.
Aber: In einem Gerichtsverfahren wegen krankheitsbedingter Kündigung kann die Nicht-Mitwirkung der/des Beschäftigten am BEM ggfs. negativ ausgelegt werden.
Kann ich am BEM auch teilnehmen, wenn ich kein Schreiben erhalten habe?
Ja: Das BEM-Verfahren gilt für alle Beschäftigten. Das bedeutet, dass Beschäftigte unabhängig von der Dauer der Erkrankung(en) das BEM in Anspruch nehmen können.



