Weitere Informationen

LAVES-Gebühren für Bearbeitung von Tierversuchsanträgen

  • die Höhe der Gebühren hängt von der Finanzierung der Studie ab. Die Regeln dazu finden sich im Niedersächsischen Verwaltungskostengesetz (NVwKostG).
  • Gebührenbefreit sind Studien von TiHo-Einrichtungen, die aus Eigenmitteln finanziert werden (§ 2 NVwKostG)  
  • Gebührenpflichtig sind alle Drittmittel-finanzierten Studien, allerdings sieht das LAVES aktuell bei EU- oder DFG-finanzierten Studien von einer Gebührenerhebung ab.
  • die Höhe der Gebühren ergeben sich aus den Bearbeitungsstunden (vgl. Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens, GOVV à v.a. Kap. V.1.1 und V.1.2)
  • unabhängig von der Finanzierungsquelle wird für jeden Antrag, der es in die §15-Kommission schafft, eine Gebühr für Auslagen der §15-Kommission erhoben (gemäß § 13 NVwKostG; 40,96 €)

Hinweise vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)

Hinweise des LAVES

  • Merkblatt zur Gebührenerhebung für Tierversuche
  • Datenschutzrechtliche Hinweise des LAVES für Tierversuchsantragsteller
  • Weitere Informationen und Formulare finden Sie auf der Homepage des LAVES, wie z.B:
    • Hinweise zur Gestaltung eines Tierversuchsantrags
    • Merkblatt zur rückblickenden Bewertung
    • Merkblatt zur Einfuhr von Wirbeltieren gemäß § 11a Abs. 4 TierSchG
      (Siehe hierzu auch unser TiHo-eigenes Formular zur Beantragung der Einfuhr.)

Rechtliches

Hinweise zur jährlichen Versuchstierzählung

  • Anschreiben des TSB-Büros an Tierversuchsleiter
  • BfR-Meldetabellen und Hinweise zum Ausfüllen der Tabellen finden Sie hier
  • Hinweise der EU-Kommission
  • Meldeschema für genetisch veränderte Tiere - Übersicht des BfR aus 2024
  • Hinweise (FAQ) des BfR für die Versuchstiermeldung 2024
  • Wenn Sie Ihre Meldetabellen ausgefüllt haben, validieren Sie sie bitte hier, bevor Sie sie ans Tierschutzbüro bzw. zur zuständigen Behörde schicken.

Sonstiges