Hilfestellungen zur Nutzung von Outlook

Persönliches Nutzerzertifikat zur Signierung von E-Mails

Durch eine elektronische Signatur zeigen Sie, dass Sie als Absender einer E-Mail "echt" sind. Wie Sie das dafür notwendige Nutzerzertifikat erhalten, beschreibt Ihnen unsere Anleitung (bei erstmaliger Beantragung bitte bei der IDS in der 3ten Etage des TiHo-Towers zur Personalausweiskontrolle melden):

Warum digitale Signaturen?

Einführung:
Digitale Signaturen sorgen für Sicherheit, Vertrauen und oft auch Rechtsverbindlichkeit bei digitalen Dokumenten. Doch was genau leisten sie – und was lässt sich mit den an unserer Hochschule verfügbaren DFN-Zertifikaten technisch und rechtlich umsetzen?

Signaturarten laut eIDAS-Verordnung:
Die EU-Verordnung eIDAS unterscheidet drei Signaturstufen:

  1. Einfache elektronische Signatur
    → geringe Beweiskraft, rechtlich meist nicht ausreichend
  2. Fortgeschrittene elektronische Signatur
    → für viele interne oder geschäftliche Zwecke geeignet
  3. Qualifizierte elektronische Signatur
    → rechtlich der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt

Wichtig: Die aktuell über die DFN-PKI bereitgestellten Zertifikate ermöglichen keine qualifizierten Signaturen. Fortgeschrittene Signaturen sind jedoch unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Wann ist eine Signatur „fortgeschritten“?
Laut Artikel 26 der eIDAS-Verordnung müssen vier Kriterien erfüllt sein:

  • Die Signatur ist eindeutig einer Person zugeordnet.
  • Die Identität der signierenden Person ist nachvollziehbar.
  • Die Signaturerstellung erfolgt unter alleiniger Kontrolle der unterzeichnenden Person.
  • Eine nachträgliche Änderung der signierten Daten ist erkennbar.

Welche Zertifikate aus der DFN-PKI sind geeignet?
Nicht alle Zertifikate erfüllen die Voraussetzungen. Nicht geeignet sind z. B. „E-Mail-only“-Zertifikate ohne Namensangabe.

Geeignet sind hingegen u. a.:

  • User-Zertifikate aus der DFN-Verein Community PKI
  • HARICA-Zertifikate (Profil IV+OV)

Voraussetzung:

  • Der vollständige Name ist im Zertifikat enthalten.
  • Die Identitätsprüfung wurde dokumentiert.
  • Der private Schlüssel wird sicher gespeichert (z. B. Krypto-Token, HSM).
  • Die Signatursoftware erkennt Manipulationen am Dokument.
  • Nachweise werden sicher archiviert (z. B. mit Vier-Augen-Prinzip).

Alternative: Fernsignaturen von Drittanbietern
Bei qualifizierten oder besonders sicheren Anforderungen lohnt sich ein Blick auf kommerzielle Fernsignatur-Dienste. Diese bieten rechtssichere Signaturen nach vorheriger Identifikation (z. B. via eID-Ausweis). Der Anbieter kontrolliert hier alle vier eIDAS-Kriterien.

Fazit:
Für viele typische Anwendungsfälle an der Hochschule – etwa in internen Prozessen oder der Kommunikation mit Dritten – ist eine fortgeschrittene elektronische Signatur ausreichend, sofern die technischen und organisatorischen Anforderungen erfüllt werden.

Für rechtlich verbindliche Signaturen bleibt die qualifizierte elektronische Signatur das Mittel der Wahl – aktuell nicht über die DFN-PKI verfügbar.

Gruppenzertifikat für Funktionspostfächer

Einbindung der TiHo-Mailbox in ein privates Outlook und Smartphones

Sie können Ihre Mailbox auch von Ihrem heimischen PC oder über Smartphones nutzen. Die jeweiligen Anleitungen finden Sie untenstehend.

Bitte beachten Sie hierzu die folgenden Hinweise

  • Wir können für die Konfiguration von Privatgeräten über die Bereitstellung von Zugangsdaten hinaus keinerlei Support gewähren.
  • Die Verantwortung zur Sicherstellung des Zugriffsschutzes liegt vollständig beim Besitzer des Gerätes, wenn sich dieses im Privatbesitz von Mitgliedern der Hochschule befindet.