Einführung:
Digitale Signaturen sorgen für Sicherheit, Vertrauen und oft auch Rechtsverbindlichkeit bei digitalen Dokumenten. Doch was genau leisten sie – und was lässt sich mit den an unserer Hochschule verfügbaren DFN-Zertifikaten technisch und rechtlich umsetzen?
Signaturarten laut eIDAS-Verordnung:
Die EU-Verordnung eIDAS unterscheidet drei Signaturstufen:
- Einfache elektronische Signatur
→ geringe Beweiskraft, rechtlich meist nicht ausreichend - Fortgeschrittene elektronische Signatur
→ für viele interne oder geschäftliche Zwecke geeignet - Qualifizierte elektronische Signatur
→ rechtlich der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt
Wichtig: Die aktuell über die DFN-PKI bereitgestellten Zertifikate ermöglichen keine qualifizierten Signaturen. Fortgeschrittene Signaturen sind jedoch unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Wann ist eine Signatur „fortgeschritten“?
Laut Artikel 26 der eIDAS-Verordnung müssen vier Kriterien erfüllt sein:
- Die Signatur ist eindeutig einer Person zugeordnet.
- Die Identität der signierenden Person ist nachvollziehbar.
- Die Signaturerstellung erfolgt unter alleiniger Kontrolle der unterzeichnenden Person.
- Eine nachträgliche Änderung der signierten Daten ist erkennbar.
Welche Zertifikate aus der DFN-PKI sind geeignet?
Nicht alle Zertifikate erfüllen die Voraussetzungen. Nicht geeignet sind z. B. „E-Mail-only“-Zertifikate ohne Namensangabe.
Geeignet sind hingegen u. a.:
- User-Zertifikate aus der DFN-Verein Community PKI
- HARICA-Zertifikate (Profil IV+OV)
Voraussetzung:
- Der vollständige Name ist im Zertifikat enthalten.
- Die Identitätsprüfung wurde dokumentiert.
- Der private Schlüssel wird sicher gespeichert (z. B. Krypto-Token, HSM).
- Die Signatursoftware erkennt Manipulationen am Dokument.
- Nachweise werden sicher archiviert (z. B. mit Vier-Augen-Prinzip).
Alternative: Fernsignaturen von Drittanbietern
Bei qualifizierten oder besonders sicheren Anforderungen lohnt sich ein Blick auf kommerzielle Fernsignatur-Dienste. Diese bieten rechtssichere Signaturen nach vorheriger Identifikation (z. B. via eID-Ausweis). Der Anbieter kontrolliert hier alle vier eIDAS-Kriterien.
Fazit:
Für viele typische Anwendungsfälle an der Hochschule – etwa in internen Prozessen oder der Kommunikation mit Dritten – ist eine fortgeschrittene elektronische Signatur ausreichend, sofern die technischen und organisatorischen Anforderungen erfüllt werden.
Für rechtlich verbindliche Signaturen bleibt die qualifizierte elektronische Signatur das Mittel der Wahl – aktuell nicht über die DFN-PKI verfügbar.



