Dokumentationsvorlagen

Um die Nachweispflicht für Behörden (z. B. Gewerbeaufsichtsamt, GUV & LUKN) erbringen zu können, müssen diese Nachweise in den einzelnen Geschäftszimmern aufbewahrt werden. (Im Falle der Augen- und Körperduschen reicht die Aufbewahrung des zuletzt ausgefüllten Nachweises aus)

Unterweisung Fremdfirmen

Sofern Fremdfirmen nicht durch Dezernat 4 oder die Stabsstelle Arbeitssicherheit beauftragt wurden, ist die jeweilige Einrichtung dafür verantwortlich, die Fremdfirmenmitarbeitenden einzuweisen. Hierfür kann der nachfolgende TiHo‑Flyer verwendet werden. Externe Mitarbeitende müssen den Flyer mindestens lesen und dies mit ihrer Unterschrift bestätigen. Eine Vorlage für Unterweisungsnachweise finden Sie unterhalb des TiHo‑Flyers. Bei erhöhtem Gefährdungspotenzial (ab S2‑Bereich) ist zusätzlich zur Flyer‑Lektüre eine mündliche Unterweisung durch die Institutsleitung oder deren Vertretung erforderlich.

 

Bestellung zur/zum Unterweisungsbeauftragte/n

Wenn in der Einrichtung die Unterweisungen nicht durch die Einrichtungsleitung durchgeführt werden, so ist eine schriftliche Übertragung der Unterweisungspflicht erforderlich. Das angefügte Dokument kann hierfür verwendet werden und muss im jeweiligen Geschäftszimmer aufbewahrt werden. 

Diese Delegation überträgt dem Verpflichteten nicht die Arbeitgeberpflichten; die rechtliche Verantwortung für Organisation, Überwachung und Wirksamkeit der Unterweisungen bleibt beim Arbeitgeber. Die unterweisende Person muss fachlich geeignet sein, die notwendigen Kenntnisse besitzen und die Unterweisung sowie die Teilnahme dokumentieren.

Aufgabenübertragung Unterweisung