Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit
Das Ziel unserer Arbeit ist die Förderung der Sicherheit und Gesundheit aller Beschäftigten und Studierenden der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover. Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten das Präsidium, die Leiter*innen der Institute sowie alle Fachverantwortlichen der Hochschule in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Selbstverständlich können sich auch jederzeit alle Beschäftigten und Studierende an uns wenden. Bei der Anwendung der sicherheitstechnischen Fachkunde sind die Fachkräfte für Arbeitssicherheit weisungsfrei.Wir unterstützen bei der Umsetzung der für die gesamte Hochschule geltenden arbeits-, umwelt- und gesundheitsrelevanten Rechtsvorschriften durch Information, Beratung und Mitarbeit durch Serviceleistungen.
Unter Gesundheit verstehen wir das körperliche, psychische und soziale Wohlbefinden an der Hochschule.
Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben als spezielle Aufgabe, die Betriebsanlagen und die technischen Arbeitsmittel insbesondere vor der Inbetriebnahme und Arbeitsverfahren insbesondere vor ihrer Einführung sicherheitstechnisch zu überprüfen. Dazu sind sie frühzeitig in die Planungen einzubeziehen.
DIE LEISTUNGEN DER STABSSTELLE ARBEITSSICHERHEIT IM ÜBERBLICK:
- Beratung und Unterstützung zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
- Erstellung von Betriebsanweisung
- Arbeitsplatzbegehungen und persönliche Beratung
- Durchführung von Messungen der Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz (z.B. Lärm, Beleuchtung)
- Durchführung von Schulungen (u.a. Ausbildung von Brandschutzhelfern, Feuerlöscherübung)
- Durchführung von Unfalluntersuchungen
- Koordinierung und Bestellung von Personen mit besonderen Aufgaben (Sicherheitsbeauftragte, Brandschutzhelfende, Ersthelfende)
Rechtliche Grundlagen:
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) "Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit" vom 12. Dezember 1973, zuletzt geändert 20. April 2013
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) "Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit" vom 07. August 1996, zuletzt geändert 31. August 2015
„Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Herausgegeben November 2013



