Unterwegs versichert
Mit dem Fahrrad, zu Fuß oder mit dem Auto: Wer sich auf den Weg zur Arbeit macht oder nach Hause fährt, ist bei einem Unfall über die Berufsgenossenschaft versichert. Passiert ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Heimweg, spricht man von einem Wegeunfall. Grundsätzlich ist der direkte Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz versichert; auch verkehrsbedingte Umwege, Zwischenhalte oder kurze Stopps sind in der Regel mitversichert. Da der Versicherungsschutz jedoch nicht in jedem Fall automatisch greift, erklärt das untenstehende Poster übersichtlich, wann Versicherungsschutz besteht.
Ein weiterer Punkt der betrachtet werden muss sind Betriebsausflüge. Auch hierfür wird untenstehend ein Poster bereitgestellt.
Für eine bessere Übersicht einfach mit rechtsklick auf das Bild und im neuen Tab öffnen.
"Private" Fahrten
Betriebsausflug



